ist eine 3. Bewährung möglich?

22. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
bambie12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
ist eine 3. Bewährung möglich?

Hey ihr lieben, ich versuche meinen Fall so gut es geht zu schildern.

Und zwar, läuft momentan ein Haftbefehl gegen mich. Dieser wurde vorerst auser vollzuggesetzt, mit der Auflage ,Therapie. Ich war im Monat Mai in Untersuchungshaft und bin seit Mitte Juni bzg meiner Spielsucht und Borderline Erkrankun in Behandlung. Die Therapie ist Ende September vorbei . Anschliesend gehe ich zur Weiterbehandlung in eine andere Klinik, die sich auf die Borderlinestörung spezialisiert hat.

Mein Problem ist, ich bin leider (ja ich weiss, selber schuld, hätte es schon eher verstehen müssen, chancen waren genug da) schon unter 2-facher Bewährung. Ich kann es mir selber nicht erklären, weshalb ich wieder Rückfällig wurde, dies wird in der Behandlung mittlerweile intensiv ,,bearbeitet,, und besprochen.

Es geht leider immer wieder um Betrug. (Dinge verkauft die ich nicht habe,Geld im online Casino verspielt)
Ja ich schäme mich wirklich für mein Verhalten, will den Schaden so gut es geht wieder gut machen.Bis zur Verhandlung werde ich realistisch gesehen , keinen Cent zurück zahlen können. Mittlerweile habe ich eine Betreuuerin die mich unterstützt. Ich habe auch einen Anwalt, werde aber aus diesem nicht so richtig schlau.
Meine Bewährungshelferin unterstützt mich so gut es geht.

Meine Frage ist, wäre es möglich eine dritte Bewährung zu bekommen? Mit verschärften Therapie Auflagen? Ich weiss das ich nach diesen stationären Behnadlungen devinitiv weiter in Behandlung bleiben muss. Tagesklinik, ambulant usw. Ich will auch mit Nebenjobs (sobald es wieder geht) allen ihr Geld zurück zahlen.Ich ´habe eine Liste mit allen Gläubigern erstellt.

Es wird ein harter Weg, aber, ich denke, ich bin endlich auf dem richtigen.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Wenn noch fragen bestehen, dürft ihr gerne Fragen.

LG

Meine 1. Bewährung ist 1,6 auf 3 Jahre und die 2 Bewährung 1,10 auf 4 Jahre festgelegt worden.

Notfall oder generelle Fragen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Theoretisch ist eine dritte Bewährung möglich.
Praktisch schätze ich die Chance gegen 0 ein.
Zu Recht meiner Meinung nach.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es geht ja nicht nur um die 3. Bewährung, sondern es steht ja auch der Widerruf der anderen Bewährungen im Raum. Und die erste Bewährungsstrafe ist ja schon relativ hart ausgefallen, da gibt es ja wahrscheinlich auch noch eine Vorgeschichte.

wirdwerden

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#3
 Von 
bambie12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht ja nicht nur um die 3. Bewährung, sondern es steht ja auch der Widerruf der anderen Bewährungen im Raum. Und die erste Bewährungsstrafe ist ja schon relativ hart ausgefallen, da gibt es ja wahrscheinlich auch noch eine Vorgeschichte.

wirdwerden



der Wiederruf der 2. Bewährung wurde beantragt, aber wieder zurückgestellt. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft möchten das Ergebniss der neuen Verhandlung abwarten.

Ich weiss ja das es Fälle mit einer 3. Bewährung gibt, nur würde ich gerne wissen welche Vorraussetzungen dazu wichtig sind.

LG

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Einzelfallentscheidung. Hellseherische Fähigkeiten hat hier niemand. Frag Deinen Anwalt, der kennt "sein" Gericht. Wir nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von bambie12):
nur würde ich gerne wissen welche Vorraussetzungen dazu wichtig sind.

Es gibt nur eine: das Gericht muss davon überzeugt sein, das es nach 2 Flops nun tatsächlich mal zum Erfolg kommen würde.

Keine kleine Hürde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von bambie12):
nur würde ich gerne wissen welche Vorraussetzungen dazu wichtig sind.

Es gibt nur eine: das Gericht muss davon überzeugt sein, das es nach 2 Flops nun tatsächlich mal zum Erfolg kommen würde.

Keine kleine Hürde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zunächst mal darf die neue Strafe max. 2 Jahre betragen, ansonsten braucht man sich um Bewährung gar keine Gedanken zu machen.

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#8
 Von 
bambie12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von bambie12):
nur würde ich gerne wissen welche Vorraussetzungen dazu wichtig sind.

Es gibt nur eine: das Gericht muss davon überzeugt sein, das es nach 2 Flops nun tatsächlich mal zum Erfolg kommen würde.

Keine kleine Hürde ...


das stimmt allerdings. Aber ich bin diesmal auf einem gutenm Weg. auch wenn es schwer vorstellbar ist. lg

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#9
 Von 
bambie12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zunächst mal darf die neue Strafe max. 2 Jahre betragen, ansonsten braucht man sich um Bewährung gar keine Gedanken zu machen.



das sollte machbar sein, aber leider weiss man das vorab nicht. lg

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#10
 Von 
Suspekt123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Paralellbewährung ist schon schwer in Deutschland zu bekommen aber dann auch noch Nummer drei? Und dazu Einschlägig vorbestraft und Bewährungsversager? Da stehen die Zeichen ehr sehr schlecht.

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#11
 Von 
bambie12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Suspekt123):
Eine Paralellbewährung ist schon schwer in Deutschland zu bekommen aber dann auch noch Nummer drei? Und dazu Einschlägig vorbestraft und Bewährungsversager? Da stehen die Zeichen ehr sehr schlecht.



Aber mir stellt sich dann die Frage, weshalb werde ich jetzt auf Therapie gelassen, anstatt direkt in Haft zu bleiben?

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Weil es um U-Haft geht, da gilt die Unschuldsvermutung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von bambie12):
Zitat (von Suspekt123):
Eine Paralellbewährung ist schon schwer in Deutschland zu bekommen aber dann auch noch Nummer drei? Und dazu Einschlägig vorbestraft und Bewährungsversager? Da stehen die Zeichen ehr sehr schlecht.



Aber mir stellt sich dann die Frage, weshalb werde ich jetzt auf Therapie gelassen, anstatt direkt in Haft zu bleiben?


Weil es für U-Haft einen speziellen Haftgrund braucht. Es werden ständig Leute aus der U-Haft entlassen, die dann am Ende dennoch zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Insbesondere dann, wenn absehbar ist, dass die Hauptverhandlung nicht kurzfristig angesetzt werden kann, z.B. wegen Corona.

wirdwerden

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#15
 Von 
bambie12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ok. danke euch

0x Hilfreiche Antwort

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