Jugendstrafrecht - Zugang zum Proberaum verschafft, um eigene Sachen rauszuholen

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
niggo1992
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendstrafrecht - Zugang zum Proberaum verschafft, um eigene Sachen rauszuholen

hallo erstmal,
ich möchte gern wissn wie hoch die strafen bei folgendem fall sein können:
also eine band mit 4 mitgliedern hat einen proberaum (ein zimmer), nur mitglied A hat den schlüssel für den proberaum, aber alle anderen haben ettliche sachen von hohem wert in diesem raum. Nun musste A die band verlassen, hat alle seine sachen aus dem raum getan, dann wieder zugesperrt und heimlich den mietvertrag komplett auf sich umschreiben lassen.
Nun wollten B,C und D auch ihre sachen aus dem proberaum schaffen, kamen allerdings nicht rein und bekamen auch nicht den schlüssel von A.
A hat quasi die sachen von B, C und D weggesperrt.
nun haben B C und D den riegel von dem schloss abgeschraubt und sind quasi in den raum eingebrochen um ihre sachen aus diesem zu transportieren.
alle eigenen sachen wurde also aus dem raum geschafft, aber nichts wurde entwendet, also besteht kein verdacht von diebstahl.
A hat nun B ,C und D angezeigt.
A ist 19 und schüler
B ist 18 und schüler,
C ist 21 und schüler,
und D ist 21 und Maler.
Was könnte dass für folgen für die betroffenen haben?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

A hat sich der Unterschlagung strafbar gemacht.

B, C und D haben sich der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht.

(Denn auch Gestohlenes oder Unterschlagenes darf man sich nicht einfach in Selbstjustiz wiederholen, Ausnahme: der Täter wird auf frischer Tat ertappt.)

quote:
heimlich den mietvertrag komplett auf sich umschreiben lassen


Wie soll sowas denn gehen? Dann hätte der VM sich ja grob vertragswidrig verhalten, wenn er einfach die anderen Mieter aus dem bestehenden Vertrag streicht. Unwirksam wäre das auch.
Oder war es so, daß der Raum immer monatsweise gemietet wurde, A dies im Auftrag der Band machte und nun erstmals nicht mehr alle Namen, sondern nur seinen eintragen ließ?

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#2
 Von 
niggo1992
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja er hat dies immer monatlich gemacht, und welche strafen könnte das für alle beteiligten ungefähr zu folge haben?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

tja, nun wissen wir ja nicht, welche Vorstrafen die so haben... Mal grob geschätzt: A und B werden nach Jugendstrafrecht verarztet und kriegen Sozialstunden, B und C sind nach allg. Strafrecht zu behandeln, was dann auf Geldstrafen hinauslaufen wird. Und ehe Sie fragen - die genaue Strafhöhe kann man nicht vorhersagen, denn das ist eine Einzelfallentscheidung des Richters.

Gruß vom mümmel

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