kann ich polizistin werden?

28. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
sonja keiler
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
kann ich polizistin werden?

hallo,ich wollte fragen,ob es was bringen würde,mich bei der kripo zu bewerben.aber ich hatte schon n paar gerichtstermine,wegen schwarzfahren,ladendiebstahl mit waffen(wegen diesen 40 sozialstunden bekommen) und ein btm-vorfall,der allerdings eingestellt wurde.ich könnt vllt.ja beim vorsprechtermin denen erklären,dass ich mich geändert hab.

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

quote:
kann ich polizistin werden?


hallo,ich wollte fragen,ob es was bringen würde,mich bei der kripo zu bewerben.aber ich hatte schon n paar gerichtstermine ,wegen schwarzfahren,ladendiebstahl mit waffen (wegen diesen 40 sozialstunden bekommen) und ein btm-vorfall,der allerdings eingestellt wurde.ich könnt vllt.ja beim vorsprechtermin denen erklären,dass ich mich geändert hab.


Klar, nur zu!

Voll integer! Und jede Menge Berufserfahrung!

:grins:








-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 302x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-1267
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)

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#4
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich finde die Iddee von Sonja ganz gut. Sie kann ja in Ihre Bewerbungsunterlagen reinschreiben, dass sie schon Erfahrung gesammelt hat.

@ Tobias Claren

Sicherlich gibt es unter den Polizisten schwarze Schafe, jedoch machen diese nach meinen bisherigen Erlebnissen vieleicht 5 % der Gesamtsumme aus. Die restlichen 95 % machen Ihre Arbeit gut. Da tummelt in anderen Berufssparten anderes Gesocks herum.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Hallo Sonja,
die Frage ist doch - wie lange sind die Straftaten her und hast du seitdem Dinge getan, die ernsthaft zeigen, dass du dich geändert hast. Ich würde jedenfalls ganz offen in der Bewerbung schreiben, was du getan hast und warum du jetzt gerne auf der "anderen" Seite tätig werden möchtest.
Ich denke, du solltest es ruhig probieren.
Strafe ist zur Resozalisierung da.
Der Mann, der in Frankreich das Spurenlesen/untersuchen und sammeln eingeführt hat und ganz nach oben in der Hierachie kam, war ursprünglich mal ein Verbrecher und sass im Gefängnis.

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#6
 Von 
guest-12328.11.2009 13:39:08
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Ladendiebstahl mit Waffe? Mit anderen Worten bewaffneter Raubüberfall.

Musst dich in Bayern bewerben: Da ist ein bewaffneter Raubüberfall Einstellungsvoraussetzung. Und schulische Bildung etc. ist denen eh egal


loooooooooooooooooool!!!

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Ladendiebstahl mit Waffen ist nicht unbedingt bewaffneter Raubüberfall. Das ist ein riesen Unterschied.

Trotzdem sind die Einstellungschancen gleich null und das ist auch gut so.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33892 Beiträge, 17609x hilfreich)

Hi,

nun ja, bisher steht das nur im Erziehungsregister. Ob dieses bei einer Bewerbung bei der Polizei geprüft wird (wegen der waffenrechtl. Erlaubnis), wurde hier schon öfter diskutiert - leider ohne eindeutiges Ergebnis. Insofern könnte die Bewerbung trotz ER-Eintragungen klappen, aber das ist nicht sicher.

Gruß vom mümmel

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#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 412x hilfreich)

Das steht nicht nur im Erziehungsregister, sondern auch in Datenbanken der entsprechenden Landespolizei. Ich würde es im übrigen beim Vorwurf "Diebstahl mit Waffen" auch nicht für unwahrscheinlich halten, dass dies im Kriminalaktennachweis des BKA - so dass jede Polizeidienststelle in Deutschland auf Anfrage Informationen über das Verfahren erhält - eingetragen ist und dort auch entsprechende personenbezogene Hinweise zu den Personalien gespeichert sind. Um zu prüfen welche Daten bei Polizei und BKA gespeichert sind, kann man diesen ein Auskunftsersuchen schicken. Entsprechende Auskunftsersuchen für die jeweilige Landespolizei und das BKA kann man sich im Internet unter <font color=blue><a href=https://www.argh-it.de/cgi-bin/auskunft>https://www.argh-it.de/cgi-bin/auskunft</a> </font> erstellen lassen.

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#10
 Von 
guest123-1267
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 511x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 412x hilfreich)

quote:
Woher die 5%? Das scheint so eine Standartzahl zu sein.

Irgendwie werde ich leider den Eindruck nicht los, dass - sollte die Zahl so stimmen - gerade unter diesen 5% die wichtigsten Führungspositionen der Polizei vergeben werden - fast immer wenn ich mit der Polizei Ärger habe, steckt da mindestens ein Polizeihauptkomissar, nicht selten sogar ein Polizeidirektor dahinter... :devil:

quote:
Dann wäre noch eine Seite ala Spickmich.de gut, wo Bürger Polizisten bewerten können.....
Evtl. kriege ich das noch hin.....
Kennt jemand ein Script (z.B. in php) für so etwas?Da hätte ich keinerleiAngst, und würde jede Bschwerde sogar noch in einem Spaßbereich ausstellen.....

So schwierig dürfte das mit dem Skript nicht sein, man bräuchte dazu aber wohl noch jemanden mit einem Server mit Zugriff auf eine SQL-Datenbank.

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#13
 Von 
guest123-1267
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 412x hilfreich)

@Tobias Claren:

quote:
Ein kostenloser Anbeiter im Ausland den Anfragen von Polizei, oder jeder anderen deutschen Staatlichen Stelle nicht interessieren wäre natürlich am besten.

Hinsichtlich des Kostenrisikos des Betreibers sicherlich, andererseits würden (inhaltlich, nicht formal) gescheiterte Klagen von Polizeibeamten ein derartiges Portal erheblich aufwerten.

In praktischer Hinsicht würde ich jedoch erhebliche Schwierigkeiten hinsichtlich der Bewertungskriterien sehen, da die Vorstellungen zur Arbeit der Polizei je nach eigener Rolle (Täter, Opfer, Störer, Anwohner, Demonstrant, Autofahrer, hilfsbedürftige Person) und natürlich auch den rechtlichen Kenntnisse sich erheblich unterscheiden dürften. Insofern sehe ich schon Schwierigkeiten Bewertungskategorien die für alle benannten Personen passen festzulegen.

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#15
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

So 'witzig', 'lustig' und 'interessant' so eine Seite vom Grundgedanken her sein sollte...... so schnell würde sie zum 'Klaumauk' verkommen....
Wer will die Arbeit 'wirklich und objetiv' beurteilen?
Die Hälfte der Nutzer dieses Angebots weiß vermutlich nicht mal, warum, bzw. auf welcher Rechtsgrundlage eine pol. Maßnahme durchgeführt wird.
Jaaa, DAS sind die Grundlagen für eine Internetseite, die 'Nährwert' hat....


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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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