kann nach der aussage bei der polizei immer noch ein gerichtstermin kommen?

25. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rudolfo123456
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)
kann nach der aussage bei der polizei immer noch ein gerichtstermin kommen?

Hallo ich habe die frage schon in meinem letzten beitrag gestellt aber da war die diskusion schon voll im gange aber ich müsste jetzt eine antwort auf die frage wissen weil ich morgen zur polizei muss.Ich bin selber beschuldigt wegen einbruch.
Also kommt es trotzdem zu einer gerichtsverhandlung wenn ich alles bei der polizei sage und somit den fall aufkläre?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 171x hilfreich)

Rudolfo: Das kann niemand mit Sicherheit sagen.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Es kommt dann zur gerichtsverhandlung, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Und das wird sie tun, wenn die Beweismittel eben ausreichen.


PS.: Bitte in einem Thread bleiben.... gibt sonst Verwirrung...




-- Editiert von justice005 am 26.09.2007 00:34:14

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#3
 Von 
guest123-1178
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Nasevoll
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 19x hilfreich)

Ob nichts zu sagen immer der beste Weg ist???

Kann mir vorstellen das wenn man, gerade bei einem Einbruch, geständig ist, sich dieses positic auf die Urteilsfindung auswirken kann.

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#5
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 106x hilfreich)
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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Dem Artikel ist natürlich zuzustimmen. Ich will auch gar nicht bestreiten, dass Schweigen durchaus der sinnvolle Weg einer Verteidigung sein kann, aber es darf nie pauschal als einzigst sinnvoller Weg dargestellt werden.

Im vorliegenden Fall war Schweigen m.E. nicht angebracht.

Aber das muß natürlich in jedem Einzelfall noch bewertet werden.

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#7
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 106x hilfreich)

Ob dem Artikel tatsächlich in vollem Umfang zuzustimmen ist, bezweifele ich. Mir sind die Aussagen dort viel zu pauschal. Eine grundsätzliche Strategie wird dort nicht gezeigt!

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

sag ich ja.. es gibt keine pauschal richtige Vorgehensweise. Es muß im Einzelfall nach lage der Dinge entschieden werden.

In dem Fall, der in dem Artikel beschrieben wurde, wäre Schweigen in der Tat möglicherweise sinniger gewesen. Allerdings wissen wir auch hier nicht, was in der Ermittlungsakte stand.



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