Hallo!
Ich wurde im Januar 2006 zu einer Haftstrafe von 7 Monaten, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.
3 Tage nach ablauf der Bewährungsstrafe habe ich ein FZ beantragt, in dem jedoch die Vorstrafe noch eingetragen war.
Wiederum 2 Wochen später erhielt ich einen Beschluss vom Amtsgericht, in dem folgendes steht:
,,In der Strafsache gegen....wegen.... wird die durch Urteil des Schöffengerichts in ... vom 08.11.2005 erkannte Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen."
Heisst das jetzt im Klartext das ich das Führungszeugnis
zu früh beantragt hatte und der Eintrag jetzt, nachdem ich den Beschluss erhalten habe, nicht mehr im FZ steht?
Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten.
BoeseFee90
kein Eintrag im Führungszeugnis?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der Eintrag im FZ wird drei Jahre nach seiner Rechtskraft gelöscht. Jetzt dürfte er also weg sein. Siehe
§ 34 Abs. 1 Nr. 1 b) BZRG
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Danke,
bei den vielen Forenbeiträgen und Fachsimpeleien ist es mir offensichtlich sehr schwer gefallen, die für mich passende ANtwort zu finden
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Auch auf die Gefahr hin dass das Thema ausgenudelt ist, hat vielleicht jemand eine persönliche Erfahrung damit gemacht und kann mir aus eigener Erfahrung sagen ob das wirklich korrekt ist, bevor ich das FZ neu beantrage?
Nochmals vielen Dank!
Wenn die Auskunft von Jotrocken nicht korrekt wäre, hätte es schon jemand korrigiert. Ausserdem ist es ja anhand der genannten Norm des § 34 BZRG auch einfach nachprüfbar...
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