kein Eintrag im Führungszeugnis?

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
BoeseFee90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
kein Eintrag im Führungszeugnis?

Hallo!

Ich wurde im Januar 2006 zu einer Haftstrafe von 7 Monaten, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.

3 Tage nach ablauf der Bewährungsstrafe habe ich ein FZ beantragt, in dem jedoch die Vorstrafe noch eingetragen war.

Wiederum 2 Wochen später erhielt ich einen Beschluss vom Amtsgericht, in dem folgendes steht:

,,In der Strafsache gegen....wegen.... wird die durch Urteil des Schöffengerichts in ... vom 08.11.2005 erkannte Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen."

Heisst das jetzt im Klartext das ich das Führungszeugnis zu früh beantragt hatte und der Eintrag jetzt, nachdem ich den Beschluss erhalten habe, nicht mehr im FZ steht?

Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten.

BoeseFee90

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Der Eintrag im FZ wird drei Jahre nach seiner Rechtskraft gelöscht. Jetzt dürfte er also weg sein. Siehe

§ 34 Abs. 1 Nr. 1 b) BZRG

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
BoeseFee90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,

bei den vielen Forenbeiträgen und Fachsimpeleien ist es mir offensichtlich sehr schwer gefallen, die für mich passende ANtwort zu finden ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BoeseFee90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch auf die Gefahr hin dass das Thema ausgenudelt ist, hat vielleicht jemand eine persönliche Erfahrung damit gemacht und kann mir aus eigener Erfahrung sagen ob das wirklich korrekt ist, bevor ich das FZ neu beantrage?

Nochmals vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn die Auskunft von Jotrocken nicht korrekt wäre, hätte es schon jemand korrigiert. Ausserdem ist es ja anhand der genannten Norm des § 34 BZRG auch einfach nachprüfbar...

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