--- editiert vom Admin
keine juristischen Kenntnisse
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Selbstverständlich, das Recht auf Dummheit hat sogar Verfassungscharakter.
Ja, es ist Ausfluß aus Art. 2 in Verb. mit Art 1 GG
(Menschenwürde).
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kommst du zufällig aus strassbourg ?
--- editiert vom Admin
weil mich das irgendwie hier an einen anderen thread erinnert, dessen schreiber damals gewippt wurde.
Wurde über etwaige Kostenrisiken nicht belehrt bezw.nicht informiert
Wer bei Gericht eine Klage einreicht oder einen Antrag stellt, dem muß bewußt sein, daß das etwas kostet - oder er muß nachfragen.
Das Gericht muß nicht nachfragen, ob der Antragsteller weiß, daß es etwas kostet und ob er es dann immer noch will.
Außer bei wirklich entmündigten Personen ist also selbstverschuldete Unmündigkeit nicht als Einrede tauglich.
--- editiert vom Admin
@ hanibal
jep, hatte das auch im verdacht, iss aber auch egal...
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