keine juristischen Kenntnisse

16. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1628
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 17x hilfreich)
keine juristischen Kenntnisse

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#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Selbstverständlich, das Recht auf Dummheit hat sogar Verfassungscharakter.

Ja, es ist Ausfluß aus Art. 2 in Verb. mit Art 1 GG (Menschenwürde).

:respekt:

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#3
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)

kommst du zufällig aus strassbourg ?

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#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)

weil mich das irgendwie hier an einen anderen thread erinnert, dessen schreiber damals gewippt wurde.

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wurde über etwaige Kostenrisiken nicht belehrt bezw.nicht informiert

Wer bei Gericht eine Klage einreicht oder einen Antrag stellt, dem muß bewußt sein, daß das etwas kostet - oder er muß nachfragen.
Das Gericht muß nicht nachfragen, ob der Antragsteller weiß, daß es etwas kostet und ob er es dann immer noch will.

Außer bei wirklich entmündigten Personen ist also selbstverschuldete Unmündigkeit nicht als Einrede tauglich. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 19x hilfreich)

@ hanibal

jep, hatte das auch im verdacht, iss aber auch egal...

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