frage im fall:
kind 12 jahre klaut iphone des freundes. telefon nicht zu orten, allerdings erscheint im apple icloud der vor und nachname des diebes, sowie seine telefonnummer (passiert nur bei eingesteckter sim karte).
welche konsequenzen müsste der 12 jährige dieb bei einer anzeige befürchten? wird der neupreis des telefons oder der aktuelle preis von den eltern erstattet, wenn er das telefon nicht zurück gibt?
(ort des diebstahls: im zu hause des freundes, nach dem besuch war das iphone verschwunden)
besten dank im voraus
kind 12 jahre klaut iphone des freundes
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Strafrechtlich keine, da der 12-Jährige i.S.d. 19 StGB schuldunfähig ist. Sollte den Eltern allerdings an einem langfristigen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht gelegen sein, so müssten sie allmählich erzieherisch tätig werden.Zitatwelche konsequenzen müsste der 12 jährige dieb bei einer anzeige befürchten? :
Da müsste man die Kollegen im Zivilrecht befragen. M.W. ist üblicherweise der Wert der Sache zum entsprechenden Zeitpunkt zu ersetzen.Zitatwird der neupreis des telefons oder der aktuelle preis von den eltern erstattet, wenn er das telefon nicht zurück gibt? :
danke.
reicht der name und seine nummer im gerät aufgeführt in der icloud als nachweis für den diebstahl?
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Streng genommen beweist das noch nicht viel.Zitat:nach dem besuch war das iphone verschwunden
Das entscheidet ein Richter. Und bei dieser Entscheidung ist der Richter ziemlich frei. Das kann also reichen. Das muss es aber nicht. Es gibt ja nun auch andere plausible Erklärungen als einen Diebstahl. Teilweise könnten die einem Diebstahl insoweit gleichstehen, teilweise könnten sie zu einer anderen zivilrechtlichen Bewertung führen.Zitat:reicht der name und seine nummer im gerät aufgeführt in der icloud als nachweis für den diebstahl?
Insofern müsste man abwarten, was seitens der Gegenseite im gerichtlichen Verfahren behauptet wird. Grundsätzlich sollte man aber doch hoffen können, dass es soweit gar nicht erst kommt. Haben Sie sowohl Kind als auch Eltern schriftlich, unter Setzung einer Frist und nachweislich dazu aufgefordert, das Gerät herauszugeben? Wenn sämtliche anderen Lösungsmöglichkeiten tatsächlich ausgeschöpft sein sollten, dann müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Zuvor sollten Sie sich Gedanken über die finanziellen Verhältnisse in diesem Haushalt machen. Möglicherweise bekommen Sie die Kosten für das weitere Vorgehen (de facto) nämlich selbst dann nicht erstattet, wenn Sie vor Gericht gewinnen sollten.
Übrigens wäre es Ihrer Schilderung nach zunächst nur eine Unterschlagung. Für einen Diebstahl gibt es (noch) keine hinreichenden Indizien. Und Beschuldigte in einem Strafverfahren wegen Unterschlagung können dann durchaus auch die Eltern sein. Wie die Staatsanwaltschaft auf eine entsprechende Anzeige hin reagieren würde, insbesondere ob sie Durchsuchungsmaßnahmen ergreifen würde, kann man nicht vorhersehen. Zu befürchten ist, dass die Staatsanwaltschaft das Problem überwiegend privater und privatrechtlicher Art einstufen und das Verfahren deshalb einstellen wird. Jedenfalls solange Kind und Eltern nicht wie oben beschrieben zur Herausgabe aufgefordert worden sein sollten, wird die Staatsanwaltschaft gar nichts machen.Zitat:welche konsequenzen müsste der 12 jährige dieb bei einer anzeige befürchten?
Ob es irgendetwas von den Eltern gibt, ist zweifelhaft. Der naheliegendere Schuldner ist zunächst das Kind. Sie fragen nun nach dem Schadenersatz. Auch wenn es in bestimmten Konstellationen anders sein könnte: Wenn das Gerät nicht herausgegeben wird, dann wird auch kein Schadenersatz gezahlt. Den Schadenersatz müssten Sie dann also einklagen. Da könnten Sie dann überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, vorrangig auf die Herausgabe des Gerätes zu klagen (was grundsätzlich möglich ist). Beide Vorgehensweisen können Vor- und Nachteile haben. Unter Umständen können Sie auch beide gleichzeitig gewählt werden. Genaueres wird der Rechtsanwalt mit Ihnen besprechen.Zitat:wird der neupreis des telefons oder der aktuelle preis von den eltern erstattet, wenn er das telefon nicht zurück gibt?
Im deutschen Zivilrecht ist aber grundsätzlich nur der Zeitwert relevant. Vereinfach gesagt bekommen Sie die Summe ersetzt, die Sie hätten erzielen können, wenn Sie das Gerät verkauft hätten. Beziehungsweise die Sie aufwenden müssen, um ein vergleichbares Gerät zu beschaffen. Idealerweise haben Sie genügend Beweise in der Hand, um den Zeitwert des Gerätes zu belegen. Das betrifft insbesondere genaues Modell, Alter und Zustand.
Wie war das Gerät gesichert:
- bei Erwecken aus dem Standby?
- bei Aus- und Einschalten?
- bei Wechsel der SIM-Karte?
- bei Wechsel des iCloud-Kontos?
Haben Sie Erkenntnisse dazu, inwiefern das Gerät derzeit genutzt wird? Soweit das Gerät mit Cloud-Diensten verbunden sein sollte, sollten Sie prüfen, inwiefern dort Daten hochgeladen wurden.
seine mutter meinte nur „es passt zu ihm". in der familie wird öfters gestohlen, vor kurzem hat sie mir geld ersetzt was ihr sohn auch meinem sohn gestohlen hat. nun eben findet sie das telefon nicht bei sich zu hause und will, dass ich ihren sohn anzeige, damit er seine lektion lernt. (jugendamt ist schon in dieser familie involviert seit jahren, sie sind eher wohlhabend).
ich bin seit wochen daran es friedlich zu lösen, der vater zieht sich raus aus dem thema und sie hat einmal eine halbe stunde gesucht nach dem telefon und das war’s.
ich weiß jetzt nicht inwiefern es unterschlagung sein soll, wenn er das telefon mitnimmt und seine sim karte rein steckt?
Meines Erachtens liegt eine Unterschlagung dann zumindest sehr nahe. Die Anforderungen, die das Gesetz an einen Diebstahl stellt, sind noch weitergehend. Wenn es schon keine Unterschlagung ist, dann kann es eigentlich auch kein Diebstahl sein. Strafbar hat das Kind sich wegen der fehlenden Schuldfähigkeit in diesem ALter aber sowieso nicht gemacht.
Und die Eltern können unmöglich einen Diebstahl begangen haben. Lesen Sie § 242 StGB. Da steht drin, dass man einem anderen etwas "wegnehmen" muss. Wenn die Eltern sich nur weigern, anständig nach dem Telefon zu suchen, dann nehmen Sie das Telefon niemandem weg. Weggenommen hat es allenfalls deren Kind. Seitdem liegt das Telefon im Haus der Eltern rum. Vermutlich.
Dann erstatten Sie ebenhalt Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte sowohl gegen das Kind (was nicht viel bringen wird) als auch gegen beide Elternteile (was auch nur mäßige Erfolgsaussichten hat). Einen Versuch ist es wert. Weisen Sie dabei auf die Betreuung der Familie durch das Jugendamt hin. Stammt die Äußerung "passt zu ihm" wirklich von der Mutter? Haben Sie diese oder eine andere Äußerung schriftlich oder belegbar durch Zeugen?
Wobei Sie bisher ja nur das Telefon von der Familie verlangt haben sollten, das sich aber "nicht finden" ließ. Dann fragen SIe doch nun mal föflich nach Schadenersatz. Vielleicht motiviert das ja auch zur Suche.
Wenn nichts mehr hilft, dann hilft nur noch ein Rechtsanwalt. Den Erfolg auch mit Rechtsanwalt kann Ihnen niemand garantieren. Zivilrechtliche Verfahren vor dem Amtsgericht sind immer mit einigen Risiken und Ungewissheiten verbunden. Vieles hängt aber auch davon ab, wie die Eltern auf eine Klage reagieren würden.
Zitatich weiß jetzt nicht inwiefern es unterschlagung sein soll, wenn er das telefon mitnimmt und seine sim karte rein steckt? :
Es könnte (!) ja sein, dass sich der Täter das Telefon kurzzeitig ausgeliehen hat und dann nicht zurückgegeben hat. Dann wäre es nur Unterschlagung und kein Diebstahl.
Zitatreicht der name und seine nummer im gerät aufgeführt in der icloud als nachweis für den diebstahl? :
Man sollte auch nachweisen können, wer der rechtmäßige Besitzer ist und dass der aktuelle Besitzer nicht der rechtmäßige Besitzer ist.
ich habe die rechnung und das iphone ist mit all meinen apple produkten in meinem apple konto aufgeführt, also sicher kann ich nachweisen das es meins ist.
sprachnachrichten habe ich von der mutter, in der sie mir versichert das gestohlene geld zu überweisen und sie nach dem telefon gesucht hat.
ja, die äußerung „passt zu ihm" stammt wirklich von der mutter. ihre anderen kinder haben ja auch schon bei anderen gestohlen. sie hat nicht einmal gezweifelt.
Das ist eher unüblich. Damit möchte ich kein Klischee bedienen, aber üblicherweise sind wohlhabende, gebildete oder zumindest verständige Eltern/gesetzliche Vertreter rglm. in der Lage, ihrer Erziehungsaufgabe nachzukommen. Allerdings passt..Zitatsie sind eher wohlhabend :
..damit in keiner Weise zusammen.Zitatwill, dass ich ihren sohn anzeige, damit er seine lektion lernt. :
Man möge die Eltern bitte einmal höflich darauf hinweisen, dass Strafanzeigen das Kind weiterhin unbeeindruckt lassen, sondern mehr und mehr die Erziehungsfähigkeit der Eltern in Frage stellen werden. Entweder man steuert bspw. mit Erziehungs- oder psychotherapeutischer Hilfe gegen, oder die Eltern könnten schon bald nicht mehr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das betroffene Kind ausüben. Das muss auch den "eher Wohlhabenden" verdeutlicht werden.
-- Editiert von User am 7. September 2023 01:26
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