kindesmisshandlung/missbrauch

21. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2020 09:41:20
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 8x hilfreich)
kindesmisshandlung/missbrauch

folgender möglicher Fall:

Eltern nicht verheiratet teilen sich das Sorgerecht. Kind 6 Jahre alt. Kind ist von Montag bis Freitagmittag bei der Mutter und von Freitagmittag bis Sonntagabend bei dem Vater. Diese Regel wurde vom Gericht festgelegt.
Mutter lebt mit dem Kind bei den Großeltern des Kindes.
Das Kind will Sonntagabends nicht zur Mutter zurück, zeigt alarmiernde Symptome wie einnässen und einkoten wenn er zu seiner Mutter gebracht werden soll. Das Kind hat offensichtlich Angst, gibt an auf den Po gehauen zu werden und seine Großeltern seien böse. Er schreit und wehrt sich heftig.
Das Kind hatte zweimal in Folge Verbrennungen an den innenseiten der Handgelenke und behauptet auf Nachfrage er habe sich am Kochtopf verbrannt. Die Verbrennungen sind kreisrund und kleiner wie ein Centstück.
Das Jugendamt wurde bereits informiert, leider ohne wirklichen Erfolg.
Zwischenzeitig wurde bekannt, das es in der Familie von Seiten des Großvaters in der Vergangenheit einen Mißbrauchsfall bei seiner Enkeltochter gegeben haben soll, der aber nicht wirklich bestraft wurde, da das Kind erst 2 1/2 Jahre alt war. Allerdings darf er sich diesem Kind nicht mehr nähern.
Besteht die Möglichkeit Anzeige zu erstatten? oder gibt es überhaupt eine Möglichkeit dem Kind zu helfen?

Luciffer


-----------------
"OW(ohne Worte)"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Besteht die Möglichkeit Anzeige zu erstatten?


Anzeigen kann jeder jeden jederzeit. Die Frage ist nur, mit welchem Erfolg. Was sagt denn das Jugendamt?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.07.2020 09:41:20
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 8x hilfreich)

vielleicht habe ich die Frage falsch gestellt, natürlich würde ich nur Anzeige erstatten, wenn es dem Kind hilft.
Ja das Jugendamt will die Sache prüfen. Sie vereinbaren jetzt einen Termin mit der Mutter usw..
Dies hatten wir bereits, geholfen hat es nicht wirklich, außer eben, dass mein Sohn jetzt jedes Wochenende das Kind hat und schauen soll, ob es ihm gut geht. Die Kindesmutter ist jetzt in ein anderes Bundesland gezogen und da ist eben auch ein anderes Jugendamt für zuständig.
Das heißt abwarten, aber ich ahne das Ergebnis schon: Das Kind hat ein Dach über dem Kopf, hat zum Zeitpunkt des Besuchs vom Jugendamt keine Verletzungen und eingeimpft bekommen, dass es sagen soll, wenn es gefragt wird: es gehe ihm gut und er ist gern bei seiner Mama. Das hatten wir auch schon alles. Natürlich steht die "liebe" Mama daneben und passt auf, dass das Kind nichts falsches sagt.


-----------------
"OW(ohne Worte)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo! In der Tat sind das alarmierende Zeichen!
Ich würde mit dem Kind vielleicht einmal zu einem Kinderpsychologen gehen der könnte eventuell ein Gutachten o.ä. erstellen.

Immer wenn der Kleine etwas hat- die Stelle Fotografieren!

Um ehrlich zu sein, nach allem was Sie geschrieben haben würde ich das Kind vorerst nicht mehr rausrücken.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Bull****
Kinderpsychologe als besuchsberechtigter unmöglich...

Meine Erfahrung mit dem Juamt sind ähnlich, Interessieren sich nicht für Kindesmisshandlungen... sieht man auch oft genug im TV gell... Die kommen nur wenn die vom Arzt z.b. angerufen werden, alles andere ist für die "Rosenkrieg"...

Fotografieren bringt wie mir anwaltlich gesagt wurde auch nix...
Wer hat denn da wohl die Verletzungen zugefügt um zu Fotografieren "Motto"...

Kind nicht mehr rausrücken oha...
2Tage beim Papa und dann ein verletztes Kind nicht zurückgeben, da möcht ich nicht in der Haut des Papas stecken, wenn die Polizei vor der Tür steht...

Geh einfach immer ins Krankenhaus so klein die Verletzungen auch sind!!! Auch, wenn du meinst es sei mal nicht so arg. Dann wird sich schnell eine Masse ansammeln wo auch das Juamt nicht mehr wegschauen kann "hoffentlich"

-----------------
""

ps: sollten sie sich gedanken darüber machen inwiefern sie das kind beeinflussen...
Ein "kleinkind fragt man soetwas nicht direkt... man sieht es am verhalten oer wenns von allein erzählt.
Zudem bereitet man das Kind positiv auf die hin und her gaben vor damit es damit gut zurecht kommt.
Unterstütz das kind sogut du kannst und benutz es nicht.

-- Editiert am 22.02.2011 15:03

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

"Kinderpsychologe als besuchsberechtigter unmöglich..."

???

Es gibt Kinderpsychologen, die können an bestimmten Verhaltensmustern sehr wohl feststellen ob ein Kind mißbraucht wird oder nicht!

Man sollte sich auch bemühen Beweise zu sammeln.
Ich perönlich würde da alles was nur irgendwie möglich ist tuen!

"Kind nicht mehr rausrücken oha.."

Es geht hier nicht um einen "Rosenkrieg" sondern um das Wohlergehen und die Zukunft eines Kindes!

Tut mir leid, aber da kenne ich kein Pardon- es gibt mit sicherheit Möglichkeiten, das Kind ersteinmal zu schützen!
Man muss nur taktisch vorgehen.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.07.2020 09:41:20
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 8x hilfreich)

Also um eins klar zu stellen, das Kind wird nicht ausgefragt, aber wenn es von sich aus sagt, der oder sind böse darf es erlaubt sein zu fragen warum sie böse sind, statt zu sagen, ach das ist doch nicht so schlimm, oder?
Fotografieren halte ich auch nicht für gut. Ich würde dem Kind ja signalisieren, dass er da eine Verletzung hat, die wir dokumentieren müssen.
Mit ihm ins Krankenhaus zu gehen, wenn er das nächste Mal wieder eine Verletzung hat, die nicht "kindgerecht" ist, habe ich auch schon überlegt.
Und, ja der Vater des Kindes hat auch das Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat das Gericht nicht festgelegt. Lediglich ist festgehalten, dass der Lebensmittelpunkt vorerst bei der Mutter ist.
Aber mir dauert das alles viel zu lange. Ich denke jeder Tag an dem dieses Kind misshandelt wird, ist ein verlorener Tag im Leben dieses Kleinen.

-----------------
"OW(ohne Worte)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

@emphatie

was du als rosenkrieg empfindest und was das juamt sind 2 paar schuhe
da rufen täglich 100.000 eltern an und erzählen das, glaubste da werden die ausgerechnet dem glauben wo das kind misshandelt oder gekillt wird?

als besuchsberechtigte person muss man einverständnis haben für einen psychologen... is ja schnubbe...

und das wohl des kindes is bestimmt ned gewährleistet wenn der papa ne anzeige bekommt weil er das blag ned rausrückt.. und wenn die polizisten verletzungen sehen will ich garnicht wissen.... wer glaubt wem spielen...

----

Mit dem Kind drüber reden is ok aber nich gezielt ausfragen, das ist "ungesund"
und das man da lange zuschauen muss hmm naja gibt 10.000de in deu

Warum gehste nicht zum Anwalt?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.07.2020 09:41:20
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 8x hilfreich)

Anwalt ist bereits eingeschaltet, aber der schreibt immer nur dem gegnerischen Anwalt und so geht das hin und her. Und darunter leiden muss das Kind.
Natürlich weiß ich das man behutsam und vorsichtig damit umgehen muss, und so erschreckend es ist, weiß ich auch dass es in Deutschland ganz viele Kinder gibt die geschlagen und missbraucht werden.
Am Wochenende einen Psychologen aufsuchen wird schwer werden.



-----------------
"OW(ohne Worte)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.02.2011 11:56:15
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Cavillatio
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Vater sollte "mehrgleisig" vorgehen.

1. Die Verletzungen, die er beim Kind, wenn es ihn besucht, entdeckt, sollte er unverzüglich ärztlich/rechtsmedizinisch bzw. polizeilich dokumentieren lassen. D.h. auch in Form von Bildaufnahmen. Das Verletzungsmuster lässt oft genug Rückschlüsse darauf zu, wie diese Verletzungen entstanden sein können.

Wenn sich ein Kinder- und Jugendpsychologe der Sache annimmt, ist das wohl ebenfalls kein Fehler. Wenn das Kind zur Schule geht, schadet es auch nicht, bei den Lehrern nachzufragen, ob denen etwas aufgefallen ist.

2. Der Vater sollte einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen, und mit diesem besprechen, wie weiter vorgegangen werden kann. Mit dem Anwalt kann er insbesondere erörtern, ob es erfolgversprechend ist, beim Familiengericht gem. § 1684 Abs. 4 BGB den Antrag zu stellen, das Umgangsrecht anders zu regeln.


Im Übrigen ist noch darauf hinzuweisen, dass gem. § 1631 Satz 1 und 2 BGB u.a. die körperliche Bestrafung von Kindern unzulässig ist. Nachdem das elterliche Züchtigungsrecht als Rechtfertigungsgrund, ein entsprechendes Gewohnheitsrecht, oder ein Strafunrechtsausschlussgrund, mit dieser Regelung weggefallen sind, sind Schläge deshalb grundsätzlich eine gem. § 223 StGB strafbare Körperverletzung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

nene du so einfach ist das nicht...

die fotos müssen von nem 3ten nichtfamilienmitglied gemacht werden, wie erwähnt ggf arzt...


zum psychologen brauchst du wie erwähnt die genehmigung der mutter... könnt schwer werden...

und die sache von wegen strafbar...
find mal einen richter der verurteilt weil eine 20000 jahre alte erziehungsmethode angewandt wurde...

kennst du die eu richtlinien für kinderrechte? da ist nichmal sowas wie anschrein oder "hausarest" erlaubt...

da müssen schon gravierende sachen vorfallen... und den ein oder andern fleck kann man so oder so bekommen...

wenn dann immer direkt zum arzt sonst


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.07.2020 09:41:20
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich verstehe diese Welt nicht mehr.
So, das Jugendamt ist dann doch noch aktiv geworden, hat die Kindesmutter zu Hause besucht. Kind musste sich ausziehen und hatte keine sichtbaren Verletzungen. Die Verfahrenspflegerin der ersten Verhandlung hatte einen Antrag auf Inobhutnahme gestellt. Heute war nun Verhandlung.
Mache es kurz:
Das Jugendamt hat beim Besuch eine treusorgende Mutter vorgefunden und ein "zappeliges" Kind was sich leicht mal Verletzungen zuziehen kann.
Die Richterin hat mit dem Kind gesprochen und fest gestellt, dass das Kind hin und her gerissen ist. Ergebnis: Es konnte keine Kindeswohlgefährdung fest gestellt werden. Kind bleibt bei der Mutter.
Die Richterin hat sogar vorgeschlagen, die Besuche beim Vater vorerst einschränken, damit sich das Kind an die neue Situation besser gewöhnen kann.(kann man sich an Schläge gewöhnen). Hat der Kindsvater aber abgelehnt.
Die Manipulationen konnte die Kindesmutter auch entkräften, "da hat das Kind sie wohl missverstanden, wenn sie schlecht über die Familie des Vaters gesprochen hat".
Auch die vorgeworfenen körperlichen Misshandlungen sind natürlich gelogen und falls doch, ist es halt Vergangenheit.
Warum muss eigentlich immer erst was passieren, also was schlimmeres bevor gehandelt wird.
Aber! Das Jugendamt will jetzt mal "ein Auge" drauf haben.
Welche Möglichkeiten habe ich noch etwas zu tun, bzw. schlimmeres zu verhindern. Das ist ja wie ein Alptraum auch dem man nicht wieder wach wird.



-----------------
"OW(ohne Worte)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Dein Kind geht doch in den Kindergarten. Den Erzieherinnen muss doch aufgefallen sein, wenn mit dem Kind was nicht stimmt.

Der Sohn einer Bekannten war auch ständig verletzt, da eine Platzwunde und aufgeschlagene Knie. Von blauen Flecken ganz zu schweigen. Auch hier hat der Vater Alarm geschlagen und einen Verdacht geäußert, der sich nicht bestätigt hat. Ich würde an deiner Stelle ganz genau dokumentieren, wann welche Verletzungen und Äußerungen des Kindes erfolgt sind. Ansonsten beobachten und wenn sich dein Verdacht doch bestätigen sollte handeln

-----------------
"
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen