Hallo zusammen,
ich bin hier vorher noch nicht gewesen aber da ich jetzt selber ein Problem habe wollte ich ich doch mal registrieren ;-)
Also mir ist heute eine große ******* passiert. Ich war in der Schule (ich musste heute was schweres transportieren) und wollte dann nach Hause fahren, steige also in meinen Wagen und wollte los fahren. Es ist ein altes Auto ohen Servolenkung und das starten etc. ist immer ein Erlebnis für sich^^ Jetzt saß hinter mir ein Mann der mich die ganze Zeit so beobachtet hat. Ich war sowieso schon voll kaputt vom Tag und das hat mich dann nochmal voll verrückt gemacht und so bin ich dann beim ausfahren leicht ans vor mir stehende Auto gekommen. Tja, ich war so tierisch geschockt das ich kurz wartete und dann einfach weiter gefahren bin. Mir ist erst zu hause klar geworden was ich da gerade gemacht habe, ich habe die Verkehrsregeln eigentlich super im Kopf und halte mich auch immer an alles, aber in dem Moment (da sieht man halt das junge Leute eben nicht genug Erfahrung haben...)... ich hatte dann auch noch das Nummernschild zum Glück im Kopf und wollte dann die Polizei anrufen, die sind mir dann aber zuvor gekommen, denn besagter Mann hinter mir hat das scheinbar gemeldet.
jaa... und das ist jetzt meine große Sorge, denn als Schüler bin ich ja logischerweise noch in meiner Probezeit :-( Könnt ihr mir sagen, was da jetzt für ein Berg auf mich zukommt??
kleiner Autounfall
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nun ja, sowas nennt man Verkehrsunfallflucht. Das ist strafbar. Außerdem ist das mit dem Führerschein wohl erst mal vorbei. Und wenn du dich noch in der Richtung einläßt, dass du verwirrt gewesen seist, weil du vorher was Schweres hättest heben müssen, dann fragt man sich natürlich ob du grundsätzlich den Belastungen des Straßenverkehrs gewachsen bist. Den Schaden an dem anderen Wagen musst Du auch zahlen, denn bei Verkehrtsunfallflucht zahlen die Versicherungen nicht.
Da kommt also einiges auf Dich zu.
wirdwerden
-----------------
""
Unfallflucht §142 StGB
Es droht eine Geldstrafe und 7 Punkte.
Bei Anwendung des Jugendstrafrecht, evtl. Fahrverbot, gibt es der Geldstrafe Sozialstunden.
Ab einen Schaden von ca. 1300 EUR kann zudem die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Als Probezeitmaßnahmen kommen dann ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre auf dich zu.
Deine Kfz- Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden, nimmt dich aber bis zu 5000 EUR in Regress.
Vielleicht kannst du aud feine Einstellung nach §153a StPO
hinwirken, dann würdest du zumindest um Punkte und die Probezeitmaßnahmen herumkommen.
-----------------
""
-- Editiert andreas124 am 15.09.2011 15:58
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja laut Polizei ist es ein kleiner Schaden, ich denke nicht bis 1300 Euro, den sollte meine bzw. ist ja nicht mein Auto, ich bin darauf zugelassen, die Versicheurng zahlen. Ich möchte eher wissen was die Folgen für mich sind, ich rechne jetzt nicht mir Führerscheinentzug, also laut dem Polizisten.
-----------------
""
Die Versicherung zahlt, wird sich aber an dich wenden! Und der Rest ist doch schon gesagt. Ermittlungsverfahren, evtl. Entzug der Fahrerlaubnis. Das weiss man jetzt nicht.
wirdwerden
-----------------
""
Die Folgen wurden doch schon genannt.
Eine Entzug der Fahrerlaubnis ist erst ab einen Schaden von ca. 1300 EUR möglich, wenn der Schaden nicht so hoch ist, dann kann es zu einen Fahrverbot kommen. Der Regress der Versicherung kommt aber auch noch auf dich zu.
Du solltest Versuchen den Schaden Probat ohne das die Versicherung von den Unfall etwas mitbekommt regulieren.
Somit fällt nämlich dann kein Regress an.
-----------------
""
-- Editiert andreas124 am 15.09.2011 16:49
ich habe schon ein bisschen im Forum gestöbert, wie ist dass denn mit, nicht im fließenden Verkehr und der somit geltenden 24 Stunden Regelung. Naja, in dem Fall hatte ich nicht die Chance, weil ich grade mal 30 min. zu Hause war als es klingelte.
-----------------
""
Die Frist gilt nur, solange du nicht als Unfallverursacher bekannt warst.
Wäre also der Zeuge nicht zur Polizei, somit wärst du als Unfallverursacher unbekannt gewesen und hättest dich innerhalb der Frist stellen können, wobei es eine kann Regelung ist.
Sie Staatsanwaltschat kann dich trotzedem bestrafen.
-----------------
""
alles klar, ja dann warte ich jetzt den brief mal ab und schaue dann was sich ergibt. danke für die antworten ;-)
30 Minuten zu Hause und nicht angerufen? Das wird eng.
wirdwerden
-----------------
""
quote:
30 Minuten zu Hause und nicht angerufen? Das wird eng.
ganz ehrlich? ich weiß, keine ausrede, aber 30 min. ist ja auch nicht soo lang, wenn man sich die sachen raussucht mal nachließt kurz was man genau sagt und so ;-)
-----------------
""
Die 24-Stunden-Regelung greift hier überhaupt nicht - die gilt für Leute, die sich selbst stellen. Das hat der TE aber nicht getan.
-----------------
" "
Den Äußerungen nach, hatte er es aber vor, aber der Zeuge kam Ihn zuvor.
Ob er sich dann auch wirklich gestellt hätte, sei einmal dahingestellt.
-----------------
""
Das habe ich auch gelesen. Belohnt wird aber nicht die Absicht, sich zu stellen, die ja auch kaum nachweisbar ist, sondern eben das sich-stellen an sich: Dies hat nicht stattgefunden.
-----------------
" "
quote:
Den Äußerungen nach, hatte er es aber vor, aber der Zeuge kam Ihn zuvor.
Ob er sich dann auch wirklich gestellt hätte, sei einmal dahingestellt.
Richtig, dass ist ja das Problem, ich meine das Nummernschild wusste ich, naja mal sehen was nun kommt... ich habe jetzt Unterstützung bekommen und denke das wir das schon hinbekommen. Ich werde dann später hier nochmal berichten, auch für andere die womöglich das gleiche Problem haben. Ich bin soweit beruhigt das der Polizist von sich aus schon meinte das der Schaden für ein Fahrverbot wohl zu gering sei, die stelle war auch nicht groß, ein kleiner Blechschaden denke ich.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
74 Antworten