kommt das ins Führungszeugnis?

4. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Unwissende
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kommt das ins Führungszeugnis?

Hallo zusammen,

ich habe gestern eine Anzeige der Polizei wegen Betrugs bekommen, den ich nicht absichtlich begangen habe, sondern nur "verschlafen", rechtzeitig eine Rechnnug zu bezahlen. Der Betrag ist ganz gering (unter 17 Euro) und ich habe ihn natürlich heute sofort bezahlt.

Kommt jetzt trotzdem ein Verfahren und eine Verurteilung zu und steht das dann im Führungszeugnis? Das muss ich nämlich bals zur Anmeldung des Examens vorlegen.

Danke und freundliche Grüße
Unwissende

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Immer die gleichen Fragen...
Na ja, trotzdem ne Antwort. Da eine Anzeige vorliegt, kommt ein Verfahren. Es wird wahrscheinlich eingestellt (Du bist nicht vorbestraft, oder?). Selbst wenn es unwahrscheinlicherweise eine Verurteilung gäbe, käme sie nicht ins Führungszeugnis, weil sie sicher unter 90 Tagessätzen bliebe.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Kommt jetzt trotzdem ein Verfahren...

Das entscheidet die Staatsanwaltschaft

... und eine Verurteilung...

Das entscheidet das Gericht

... und steht das dann im Führungszeugnis?

Das käme auf die Höhe der Verurteilung an, und darauf ob Du vorher schon mal strafrechtlich in Erscheinung getreten bist.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.430 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen