ladendiebstahl, vertragsstrafe, strafantrag, wegen 1,19 euro

23. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
ladendiebstahl, vertragsstrafe, strafantrag, wegen 1,19 euro

Hallo zusammen,
meine Freundin ist total verzweifelt, weil ihr Ladendiebstahl ( knorr salatkrönung 1,19) vorgeworfen wurde. Es sah so aus wie sie es niemals vorgehabt hatte, ihr Fehler: sie ist im rewe Markt mit unbezahlter Ware zurück zum ladeneingang um eine Packung Grillkohle zu holen, dabei ging sie nicht durch den Kassenbericht, sonder ist einfach den weg zurück. Briefe sind noch keine gekommen, trotzdem ist sie fertig. Hat jemand Erfahrung damit, was wird kommen, muss sie 100 Euro bezahlen? Danke für die Antworten, Vorfall war vor ca. 2,5 wochen.

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

muss sie 100 Euro bezahlen? Nö, es gelten nur 50 Euro als angemessen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich denke dass 100 Euro kommen werden, der Mitarbeiter hatte sowas erwähnt, meine Freundin hatte nicht so viel da.
Ich bin neulich vorbeigefahren und hab gesehen, dass die so einen Zettel hängen haben. Soll sie wenn was kommt nur 50 bezahlen?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Wenn man auf frischer Tat erwischt wird, dann werden dem ertappten Dieb im Regelfall diverse Zettel zum Unterschreiben vorgelegt. Da unterscheibt man dann meist auch, dass man mit der Fangprämie in der jeweiligen Höhe einverstanden ist.
Sollte das der Fall sein, dann wird es schwierig, sich gegen die 100€-Forderung zu wehren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

1. Nichts zahlen und schweigen. Und nichts unterschreiben.

2. Auf das Schreiben der Polizei warten. Bis auf die Personalien keine Stellung nehmen. Einer Ladung keinesfalls folgen.

3. Kommt ein Schreiben vom Staatsanwalt muss sie der Ladung folgen. Dort aber nur Angaben machen zu den Personalien und sonst schweigen.

Nach 2. überlegen ob ein Rechtsanwalt beauftragt wird, der Akteneinsicht nimmt und für die Freundin eine Einlassung schreibt.

4. Prüfen ob im Laden alles korrekt gelaufen ist. Ggf. die entsprechenden Mitarbeiter wegen Nötigung und Freiheitsberaubung anzeigen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Sie wurde gezwungen irgendwas zu unterschreiben. Sie war unter Zeitdruck, weil sie ihre Tochter von der Kita holen musste, sie weigerte sich zu unterschreiben da hat man ihr mit Polizei gedroht, das hätte noch länger gedauert. Sie sagte aber sie gibt die Schuld nicht zu, das wurde auf dem Zettel auch angekreuzt. Er meinte zu ihr sie müsse das unterschreiben, das man sie über Hausverbot belehrt habe. Die ist total verzweifelt jetzt. Es ist unfassbar, das alles wegen einer Salatkrönung von ca 1 Euro, und manchmal um Angebot von 79 cent. Wirklich unglaublich.......
Ich weiß nicht wie ich ihr helfen soll, und was ich ihr raten soll, die Meinungen gehen auseinander. Sie hat noch keine Briefe bekommen, wie lange dauert sowie in der Regel? Wisst ihr das? Kommt es bei so einem geringfügigen Warenwert überhaupt zu einer Vorladung?

-- Editiert von leoandro am 24.05.2016 09:58

-- Editiert von leoandro am 24.05.2016 10:02

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Es ist zwar schon gelaufen, aber Unterschreiben muss man nicht, zwingen kann einen keinen, sie fühlte sich wohl eher gezwungen.

Zudem hätte Sie ihren Personalausweis vorlegen können und das "Diebesgut". Dann kann die Security den Namen notieren und man geht danach einfach.

Polizei ist oft dann notwendig, wenn keine Personalien feststehen und das Diebesgut am Körper oder in der Tasche verbleibt, wegen Weigerung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Und nun?
Es stand wohl eindeutig drauf das sie die Schuld nicht zugibt. Wie kann sie dann mit der Unterschrift die Forderung von 100 Euro bestätigt haben, sie meint es Tand wohl drauf nicht bezahlt.

-- Editiert von leoandro am 24.05.2016 10:58

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Hatte/kennt irgendjemand ähnliche Erfahrungen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

In dem Fall macht es Sin zu prüfen, ob nicht ein Rechtsanwalt mandatiert werden soll und ob sie nicht selbst offensiv wird, denn Deine Schilderung nach ist meines Erachtens der Straftatbestand der Nötigung und Freiheitsberaubung erfüllt. Auch das Hausverbot wird nicht durchsetzbar sein.

Schaue Dir mal diese Thematiken an (klicken):
1.) Taschenkontrolle im Supermarkt (?)
2.) Festnahme im Supermarkt?
3.) Hausverbot im Supermarkt?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Aber in erster Linie geht es darum was nun auf sie zukommen könnte, wie sie im Fall der Fälle reagieren soll . Sie ist ziemlich fertig und hat weder das Geld für einen Anwalt noch den Nerv selber eine Anzeige zu stellen. Sie ist nervlich am Ende und wäre froh Beispiele zu hören in denen das ganze gut ausging.
Wie hatten uns etwas mehr Hilfe von dieser Community versprochen.

-- Editiert von leoandro am 25.05.2016 09:03

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Vielen Dank für die Antwort. Aber in erster Linie geht es darum was nun auf sie zukommen könnte, wie sie im Fall der Fälle reagieren soll


Das wäre Rechtsberatung im Einzelfall. Das darf nur ein Anwalt oder entsprechende Beratungsstellen. Die Schreiber in diesem Forum dürfen das nicht und würden sich selber strafbar machen.

Zitat:
Sie ist ziemlich fertig und hat weder das Geld für einen Anwalt


Dafür gibt es Unterstützung

Zitat:
Sie ist nervlich am Ende und wäre froh Beispiele zu hören in denen das ganze gut ausging.


Jeder Fall ist ein Einzelfall der anders läuft. Man kann weder Gerichtsverfahren voraussagen noch wissen wie ein Unternehmen reagiert wenn man einen Anwalt einschaltet. Es gibt da zu viele wenn und aber.

Zitat:
das alles wegen einer Salatkrönung von ca 1 Euro, und manchmal um Angebot von 79 cent.


Nicht bezahlt ist nicht bezahlt. Egal wie hoch der Betrag ist

Zitat:
Wie hatten uns etwas mehr Hilfe von dieser Community versprochen.


Hier schreiben Leute ehrenamtlich. Ich finde Deine Aussage etas unhöflich denen gegenüber, die sich mit Deinem Thema beschäftigt haben. Wie oben bereits gesagt darf hier niemand ausser einem Anwalt eine Rechtsberatung machen.



1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, ich wollte nicht unhöflich rüber kommen. War nicht so gemeint( einfach nur Verzweiflung ) . Natürlich sind wir dankbar für alle Antworten. Wir werden abwarten müssen, den Ausgang werde ich hier posten.
Es sind 3 Wochen her und sie hat noch keine Benachrichtigung. Das macht sie einfach fertig.....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Sie wurde gezwungen irgendwas zu unterschreiben.

Und was genau?
Obwohl, ich ahne schon man hat sich keine Kopie geben lassen ...



Dann wird derzeit wird außer abwarten nichts bleiben.


Klar, könnte man nun alle 367 Varianten hier durchdiskutieren, aber dann hätte sie 367 Alpträume ... nicht so gut ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Sie sagt auf jedenfall stand da die Zugabe der Schuld: sie weigerte sich und man kreuzte Nein an. Da War das mit dem Hausverbot. Und das sie keine 100 Euro bezahlt hat. Plus Personalien. Und diese Salatkrönung für ca. 1 euro.Nein, eine Kopie hat sie nicht bekommen. Sie wollte nur weg da, da sie ihr Kind abholen musste von der Kita. Kommt denn sowie generell immer zur Anzeige. Unabhängig vom Wert der Ware?

-- Editiert von leoandro am 25.05.2016 14:20

-- Editiert von leoandro am 25.05.2016 14:23

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat: Sie ist ziemlich fertig und hat weder das Geld für einen Anwalt
Dafür gibt es Unterstützung


Es macht Sinn, wenn Deine Freundin bei Ihrem örtlichen Amtsgericht unverzüglich Antrag auf Beratung nach dem BerHG beantragt um zumindest konstenfrei von einem Rechtsanwalt eine Einschätzung zu bekommen. Deine Freundin muss dazu nachweisen, dass Sie nur ein geringes Einkommen hat und im wesentlichen Vermögenslos ist (Gehaltsabrechnungen/Kontoauszüge). Der Eigenanteil beträgt dann für die Beratung 15.- €.

Zitat (von leoandro):
Es sind 3 Wochen her und sie hat noch keine Benachrichtigung. Das macht sie einfach fertig.....


Keine Nachrichten sind auch gute Nachrichten. Zumindest ist kein Handeln Deiner Freundin notwendig.

Zitat (von leoandro):
Kommt denn sowie generell immer zur Anzeige. Unabhängig vom Wert der Ware?


In der Regel zeigen die großen Supermarktketten jeden Ladendiebstahl an, da die meisten eine selbst auferlegte Null-Toleranz-Regel folgen. Wobei wir natürlich nicht wissen, was der/die Bevollmächtigte des Supermarktes machen wird.

Wenn ich persönlich in eine solche Situation geraten wäre, hätte ich die entsprechenden Mitarbeiter bei der Polizei angezeigt bzw. Strafantrag gestellt, wegen Nötigung und Freiheitsberaubung. Abgesehen, davon dass die Situation bei mir so nicht gelaufen wäre wie bei Deiner Freundin.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Anmerkung zur Beratungshilfe im Strafrecht. Das Gesetz sieht hier nur die Beratung vor, jedoch keine Vertretung (§ 2 Abs. 2 Satz 2 BerHG).


Folgender Fall dazu:

Im Rahmen der gewährten Beratung in einer Strafrechtssache hat ein Rechtsanwalt die Kosten der vorbereiteten Akteineinsicht und die Kommunikationspauschale angesetzt. Der Rechtsanwalt versicherte außerdem, dass er im Rahmen der Beratung die Ermittlungsakten angefordert und mit dem Ratsuchenden telefoniert hat.

Der Rechtspfleger lehnte dies ab und setzte nur die Beratungsgebühr (2501 VV RVG) fest.

Der Rechtsanwalt legte daraufhin Erinnerung ein.

Im Beschluss des Amtsgerichtes setzte sich die Erinnerung durch, denn für die Abrechenbarkeit ist der Anfall der Beträge zu versichern oder anderweitig nachzuweisen. Da dies hier geschehen ist, sind beide Pauschalen für Kommunikation und Aktenversendung angefallen.

(AG Königs-Wusterhausen - 15.02.2012 - 2 d II UR 70/11)

(Ferner auch dazu die Beschlüsse: AG Halle -25.11.2011 - 103 II 1540/11 und AG Weißenfels - 14.12.2011 - 13 II 1115/10 )

(NJW Spezial Heft 07/2012, 220 f.)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Laut meiner Freundin soll der Mitarbeiter sehr barsch und unfreundlich gewesen sein. Also genauso wie in deinem Beitrag, null Verständnis und Toleranz gezeigt. Zitat : "Es geht selbst bei 1 Euro Warenwert, auch um sein Gehalt."

Deshalb hat sie so furchtbare Angst vor Anzeige und sonstigen Briefen.

Sie war eingeschüchtert und verwirrt, selbst jetzt denkt sie sie wäre so blöde und hat Ladendiebstahl begangen, wie konnte sie nur unbedacht mit dem Ding zum Ladeneingang zurück laufen. Ich bekomme sie kaum beruhigt. Aber danke, solche Beiträge helfen mir zumindest weiter ihr das bei zu bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Folgender Fall dazu:

[....]

(AG Königs-Wusterhausen - 15.02.2012 - 2 d II UR 70/11)

(Ferner auch dazu die Beschlüsse: AG Halle -25.11.2011 - 103 II 1540/11 und AG Weißenfels - 14.12.2011 - 13 II 1115/10 )


Wobei es sich in allen 3 Fällen um verwaltungsrechtliche Verfahren handelte und nicht um Strafsachen und amtsgerichtliche Beschlüsse aus Königs-Wusterhausen nun auch nicht gerade sämtl. Rechtspfleger oder Richter der Republik strammstehen lassen.

Und Vertretung (á la "Einlassung schreiben") ist so oder so nicht von der Beratungshilfe umfasst.

Die Mittelgebühr nach RVG für solch einen Fall wie hier, wenn Vertretung erfolgen soll, (Grundgebühr, Gebühr für das Vorverfahren, TK-Pauschale) beträgt incl. MWST 458.10 €. "Verdient" sich der Anwalt noch die Einstellungsgebühr nach RVG VV 4141 sind wir bei 654.50 €.

Zitat:
Deine Schilderung nach ist meines Erachtens der Straftatbestand der Nötigung und Freiheitsberaubung erfüllt.


Absolut nicht ersichtlich. Wo soll denn das empflindliche Übel liegen? Die Drohung mit der Polizei? Die ist nur dann verwerflich wenn Inkonnexität gegeben ist, was hier nicht der Fall ist.

@Leoandro

Erst mal ruhig bleiben und abwarten. Selbst wenn eine Anzeige erstattet, bzw. ein Strafantrag gestellt wird, wird dieses Verfahren zu 99,99 % wegen Geringfügigkeit eingestellt. Deswegen kann man sich auch den Weg zum Anwalt hinsichtlich der Strafsache sparen, bzw. allenfalls darüber nachdenken, wenn irgendein Schreiben von der Polizei kommt (also überhaupt Strafantrag gestellt wird)

Auch hinsichtlich der Fangprämie kann man nur abwarten, ob und wenn ja wieviel da gefordert wird. Wenn es 100,00 € sind, kann man -in Hinblick auf den geringen Wartenwert- überlegen, ob man 50,00 € bezahlt und den Rest verweigert. Dann liegt es beim Anwalt, ob er die restlichen 50,00 noch einzuklagen versucht, oder nicht. In der Regel machen sie es bei solch geringen Summen nicht, aber ein Restrisiko besteht.

Es bringt in jedem Fall nichts, sich jetzt im Vorfeld verrückt zu machen und/oder in blinden Aktionismus zu verfallen.

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank Streetworker. Ich habe deinen Beitrag von meiner Freundin auch lesen lassen und es geht etwas aufwärts.
Das tut gut zu lesen, das die Aussichten nicht ganz so duster scheinen und es evtl bald abhaken kann. Jetzt muss ich sie nur noch vom Briefkasten "weg bekommen" . Morgen ist erst mal Feiertag da kommt keine Post.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Meldet Euch einfach noch mal, wenn irgendwelche Post gekommen ist...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke! Das werden wir.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Streetworker,

die Beratung nach dem BerHG wäre aber sehr wohl zulässig.

Und ich habe weiter oben auch geschrieben, dass abzuwarten ist, ob ein Schreiben der Polizei kommt.

Und ich würde hier gar nichts zahlen, sondern - gerade weil das ja auch ehrverletzend ist - offensiv werden. Das Festhalten im Laden erfüllt jedenfalls der Tatbestand der Freiheitsberaubung. Und bei einer Anzeige/Strafantrag wird sich das die Staatsanwaltschaft ansehen.


ps Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass ich Deine Beiträge hier im Forum durchaus schätze.

-- Editiert von Xipolis am 26.05.2016 01:57

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wenn Post kommt von der Polizei, also wenn Deine Freundin beschuldigt wird und a) entweder eine schriftliche Aussage machen soll (wahrscheinlicher) oder b) zur Polizeidienststelle zwecks Vernehmung vorgeladen wird, dann würde ich folgendes empfehlen:

1.
zu a) Nur in Bezug auf die Personalien antworten, keine Aussage zum Sachverhalt.
zu b) Nicht erscheinen.

2.
Der Polizei folgendes schriftlich mitteilen:

In der Strafsache (Aktenzeichen) gegen mich beantrage ich, bevor ich mich zur Sache einlasse, Akteneinsicht nach § 147 Abs. 7 StPO und bitte um Mitteilung, in welcher Form mir die Einsicht in die Akte gewährt wird.

3.
Beim örtlichen Amtsgericht Antrag auf Beratungshilfe stellen (wie oben schon beschrieben).

4.
Sobald Deine Freundin dann die Kopien der Akte und die Beweisstücke besichtigt hat sofort als Ratsuchende sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen (Eigenanteil mit Beratungsschein 15.- €) und dabei die Unterlagen mitnehmen (da eine Vertretung nicht möglich ist, muss sich Deine Freundin die Akte selbst besorgen).


-- Editiert von Xipolis am 26.05.2016 02:31

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Es sind nun schon 5 Wochen her und es kam noch nichts von der Polizei.....wie lange dauert sowas?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
die Beratung nach dem BerHG wäre aber sehr wohl zulässig.


Das hat ja auch niemand bestritten.

In den verlinkten Fällen ging es jedoch darum, dass die RAe dort -im Verwaltungsverfahren- weitere Gebühren über die Beratungsgebühr (2501 VV RVG) hinaus geltend gemacht und auch bekommen haben, da -wohl- auch Vertretung stattfand. Im Strafrecht ist Vertretung im Rahmen von Beratungshilfe jedoch nicht zulässig. Daher passen diese verlinkten Entscheidungen nicht zu diesem Fall hier (genauswenig wie sie im Rechtspflegerforum, wo sie letztes Jahr von irgendwem gepostet wurden, zu dem dortigen thread passen).

Zitat:
Das Festhalten im Laden erfüllt jedenfalls der Tatbestand der Freiheitsberaubung


Mutige Aussage. Ich kann im Sachverhalt nichts entdecken, dass die Schwelle zur Freiheitsberaubung -jedenfalls- überschreitet. Die Drohung mit einem empfindlichen Übel genügt für eine Freiheitsberaubung nicht [vgl. Fischer StGB, 56.,1636, Rn. 8 zu § 239 StGB ]

Zitat:
Sobald Deine Freundin dann die Kopien der Akte und die Beweisstücke besichtigt hat sofort als Ratsuchende sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen (Eigenanteil mit Beratungsschein 15.- €) und dabei die Unterlagen mitnehmen (da eine Vertretung nicht möglich ist, muss sich Deine Freundin die Akte selbst besorgen).


Jein, ... nach neuerer Rechtsprechung [vgl. z.B. bei Burhoff] ist die Überlassung der Akte (zur ersten Einsicht) an den Anwalt von der Beratungshilfe umfasst. Der Anwalt bekommt sie aber nicht extra vergütet (also auch keine Kopiekosten). Abgesehen von den nicht erstatteten Kosten ist es aber prinzipiell möglich per Beratungshilfe auch in Strafsachen Akteneinsicht zu erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von leoandro):
Es sind nun schon 5 Wochen her und es kam noch nichts von der Polizei.....wie lange dauert sowas?


Das kann man nicht wissen. Der Laden hat grds. 3 Monate Zeit Strafantrag zu stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, also abwarten. Dachte die Läden machen sowas generell zeitnah.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Normal ist das auch so. Aber man weiß es eben nicht. 5 Wochen sind jedenfalls noch kein Grund zur Entwarnung. Wenn nach 8 Wochen nichts gekommen ist, kann man langsam anfangen zu hoffen, aber theo. kann auch dann immer noch was kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
leoandro
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

es sind nun 9 Wochen vergangen und nichts ist gekommen. Natürlich ist das positiv, aber es war wirklich eine Frechheit wie dieser Saftladen mir Menschen umgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
aber es war wirklich eine Frechheit wie dieser Saftladen mir Menschen umgeht.


Ich finde es eher eine Frechheit, wie deine Freundin mit fremden Eigentum umgeht.

0x Hilfreiche Antwort

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