Hallo zusammen,
ich wohne in NRW und habe vor einigen Tagen eine Dummheit gemacht, die mich absolut fertig macht, da ich nicht weiß, was passieren wird.
ich bin sehr verzweifelt, da ich einen ladendiebstahl zum 2. mal begangen habe.
vor einigen Tagen ist es passiert:
ich habe in einem Kaufhaus eine Jeans im Wert von 9,90 euro gestohlen und wurde, nachdem ich das Kaufhaus verlassen hatte, ca. 20m davon entfernt, von einem Security Mitarbeiter des Hauses gestellt.
ich geriet in Panik und lief weg, doch nach einigen metern fasste er mich. er führte mich zurück ins Haus, wo er meine Personalien aufnahm und ich alles zugab, und einen Vordruck unterschrieb.
an den Vordruck kann ich mich nicht mehr genau erinnern, nur das oben eine Überschrift stand, die aus 2 Teilen bestand, wo ich nur noch weiß, dass der zweite Teil das Wort Strafantrag enthielt.
ich bezahlte 25 euro und bekam Hausverbot auf Lebenszeit.
auf meine Frage, ob damit alles erledigt sei, oder ich mit noch was zu rechnen habe, konnte mir der Dedektiv nichts genaues sagen!
der 1. Diebstahl war vor ca. 1 1/2 bis 2 Jahre und wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt!
ich bin 31 jahre.
ich habe hier nun schon viel gelesen und sehe es so, dass ich zur Zeit keinen Eintrag im BZR wegen dem 1. mal haben dürfte.
wenn ich nichts im BZR habe, bin ich dann also noch gegenwärtig Ersttäter??, werde ich also bei dieser 2. Tat wie ein Ersttäter behandelt??, obwohl ich doch jetzt das 2. mal die gleiche Tat begann?
oder heißt das, dass ich strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten bin?
wie wahrscheinlich ist dann jetzt wohl eine Einstellung nach 153a StPO??
und wenn es nicht eingestellt wird, werde ich wohl noch unter 90 Tagessätzen bei einer Verurteilung liegen?!
zur Zeit habe ich keinen vernünftigen Job, und habe jetzt Angst, meine berufliche Zukunft versaut zu haben.
ich habe vor, mich bei einer Stelle im öffentlichen Dienst zu bewerben, und habe Angst, dass es zu einer Eintragung ins Führungszeugnis kommt, was dann das Aus wäre.
Diese Ungewissheit macht mir sehr zu schaffen, wobei es deswegen gesundheitlich mit mir bergab geht.
ich habe vor mir Hilfe bei einem Therapeuten zu suchen, da ich es das 2 mal tat.
obwohl es von mir eine Riesendummheit war, und ich so etwas nie wieder tun würde, hilft es mir nicht, es ist geschehen.
ich habe privat ca. 15 000 euro Schulden, und bin bei einer Schuldnerberatung, die mir helfen, diese abzubauen.
wäre es gut, in dem Anhörungsbogen der polizei diese Schulden anzugeben?! oder sollte ich diese besser nicht angeben? können diese Schulden eine Rolle bei der StA, bei der Würdigung meines Falles, spielen?!
wäre es ratsam, wenn ich den geschäftsführer des kaufhauses anrufen würde, und mit einem Entschuldigungsschreiben vorbeikomme, und mich noch persönlich entschuldige?
oder sollte ich besser erst das Entschuldigungsschreiben an das Haus schicken und vielleicht nach 1 Woche anrufen, und fragen, ob ich den geschäftsführer persönlich sprechen fürfte?
ich danke sehr für schnelle Hilfe und möchte allen ans Herz legen, so etwas nicht zu tun, ihr verbaut euch nur eure Zukunft.
chris
ladendiebstahl 2. mal, unter 90 tagessätze?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo chris.
In aller Kürze:
Nein, Ersttäter bist Du nicht mehr, da die erste Tat zwar nicht im BZR, aber im ZStV eigetragen ist.
Daher wird es wahrscheinlich auch keine neuerliche Einstellung geben. Aber Du wirst IMHO unter 90 TS bleiben, also keinen FZ Eintrag bekommen.
Einen Entschuldigungsbrief kannst Du schreiben. Leg eine Kopie davon dem Anhörungsbogen, den Du von der Polizei bekommen wirst, bei. In dem Bogen kannst Du natürl. auch noch mal um Einstellung (ggf. nach § 153a -gegen Auflage-, z.B. Sozialstunden) bitten.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Lieber Bob,
danke für die erste Einschätzung!
was heißt denn IMHO?
und was würden Sie zu den Schulden sagen?
sollte ich die auf dem anhörungsbogen angeben?
könnten sie eine Rolle bei dem Verfahren spielen?
ja, ich würde lieber sozialstunden leisten, als eine geldbuße zu zahlen.
und sollte ich eine woche nach dem entschuldigungsschreiben nochmal versuchen mich persönlich beim geschäftsführer zu entschuldigen, würde dies einen pos. Eindruck machen?
danke!
grüsse,
chris
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ein Entschuldigungsschreiben reicht aus und macht auch einen guten Eindruck. Du kannst Dich natürlich auch persönlich entschuldigen. Kann aber sein dass der Geschäftsführer Dich nicht empfängt oder Deine Reue nicht anerkennt.
IMHO=In my humble opinion=Nach meiner bescheidenen Meinung
Mit den Schulden ist es so eine Sache: Der eine StA mag sie strafmildernd bewerten, der andere evtl. strafschärfend ( in der Richtung: Zukunft egal, Schulden machen, Diebstähle begehen). Diese Entscheidung müssen Sie selber treffen.
Selbst wenn es keine Einstellung geben sollte, sondern eine Geldstrafe, kann diese in Sozialstunden umgewandelt werden (auf Antrag bei der Gerichtshilfe der StA)
Wenn es bei der pers. Entschuldigung nur um den "Eindruck" geht, brauchen Sie es nicht zu tun. Denn davon erfährt die StA ja nichts. man sollte es mit dem "entschuldigen" auch nicht übertreiben, sonst wird es irgendwann unglaubwürdig. Ein Schreiben dahingehend ist IMHO völlig ausreichend.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
In my humble opinion... soso...
Grüße,
Hallo Bob,
da muss ich Dir zustimmen, habe ich vielleicht auch ein wenig widersprüchlich geschrieben. Es soll natürlich nicht nur der gute Eindruck gemacht, werden sondern der Täter sollte die Sache wirklich bereuen und kann diese Reue damit zum Ausdruck bringen, die sich dann strafmildernd auswirken könnte.
Meiner Meinung nach ist das mit der Reue bei den Leuten die sich hier hilfesuchend an dieses Forum wenden meistens der Fall, denn die anderen die dies nicht tun machen sich vielleicht gar keine Gedanken darüber. Schreiben kann man zwar immer viel, aber wir glauben mal an das Gute im Menschen :-).
Hi, sinje.
Ich hatte Deinen Beitrag noch gar nicht gesehen, als ich meinen schrieb.
Aber wir sehen die Sache ja beide gleich.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
hallo sinje, hallo bob,
vielen dank für eure einschätzungen!
werde mein möglichstes tun.
werde euch auf den laufenden halten!
gibt es denn irgendwo muster oder beispiele für ein entschuldigungsschreiben, weiß nicht genau, wie ich es formulieren soll, weil ich denke, jedes wort ist wichtig!?
liebe grüße,
christian
Nein, schreib einfach wie Du meinst. Das ist immer am Besten.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Wenn es dafür eine Vorlage oder ein Muster gäbe wäre der Wert gleich Null. Es soll schon ein wenig Aufwand machen und Reue dabei rauskommen und auch vorher bei der Person da sein.
hallo Sinje, hallo Bob,
ich habe ein entschuldigungsschreiben verfasst und würde gern mal eure meinung dazu kennenlernen:
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mit freundlichen grüßen,
(Editiert vom Admin)
Hallo, daß ist das 2. beste Entschuldigungsschreiben, daß ich je gelesen habe.
Die Anzeige wird wahrscheinlich schon erstattet sein, aber wenn Du eine Kopie von dem Schrteiben dem Anhörungsbogen beilegst, hast Du alles in Richtung Einstellung getan, was Du tun kannst.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Hallo Bob,
erstmal vielen Dank für das Lob, dass Dir mein entschuldigungsschreibe so gut gefiel!
und sorry, dass ich mich erst jetzt wiedr melde, aber bei mir ging es drunter und drüber, hab ne ausbildungsstelle verloren und such jetzt ne neue.
und es ist immer noch kein anhörungsbogen von der polizei gekommen, kann es sein, dass noch was kommt, oder habe ich es hinter mir??!!
dann macht mir noch etwas zu schaffen, dass der security-mann mir ein lebenslanges hausverbot mündlich erteilt hat, kann das stimmen??
ich finde ja 1 jahr ok, aber lebenslang nie mehr dieses kaufhaus betreten zu dürfen, finde ich zu hart!, was könnte ich dagegen tun??!!
danke,
grüsse,
chris
Guten Tag Chris,
dass Ihnen immer noch kein Anhörungsbogen
zugestellt worden ist, sollten Sie nicht damit verwechseln, dass man Sie "vergessen" hat, oder dass die Angelegenheit bereinigt oder erledigt ist. Dieses hängt vielmehr mit der jeweiligen Auslastung der Polizei zusammen. Der Anhörungsbogen wird Ihnen also noch zugestellt werden.
Ein "lebenslanges" Hausverbot
ist eher unwahrscheinlich und unangemessen. Desweiteren wurde Ihnen diese Auskunft durch das Securitypersonal erteilt. Diese sind für die Erteilung von Hausverboten nicht zuständig, sondern die Geschäftsführung. Übliche Praxis in der BRD ist ein 1-jähriges Hausverbot, diesem Sie auch nachkommen sollten, da Sie sich ansonsten wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Hallo Chris.
Auf der sicheren Seite bist Du noch nicht. Zwar sollte Dir der Anhörungsbogen nach nunmehr 2 Monaten zugegangen sein, aber allein die Frist in der das Kaufhaus Strafantrag stellen kann, beträgt 3 Monate. Dazu noch mal (max.) 3 Monate Bearbeitungszeit gerechnet = 6 Monate. Wenn bis dahin nichts gekommen ist, wird auch nichts mehr kommen. Theoretisch könnte zwar auch danach noch, ist aber unwahrscheinlich.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Hallo Chris,
du bist leider nicht allein mit deinem Problem. Auch ich habe es (aus welchen Gründen auch immer?? - ich finde keine entschuldbare Antwort) ein 2. Mal versucht und wurde ertappt, das war gestern. Mir geht es besch...., und das für eine Bodylotion und Zahncreme! Ich mache mir auch rießengroße Sorgen um meine berufliche Zukunft. Ich bin alleinerziehend, muss in den nächsten 3 Monaten mit einer Kündigung wegen Vertriebsbüroschließung rechnen und weiß nicht, was die Registrierung meiner Straftat für Folgen bei meinen Bewerbungen haben wird. Doch ich muss Geld verdienen, meine Tochter hat zum 1.10. ein Studium in einer anderen Stadt aufgenommen.
Ich werde morgen versuchen, mit meinem Entschuldigungsschreiben beim Verkaufsstellenleiter vorzusprechen. Doch ich habe keine große Hoffnung. Ich bereue meine Tat zutiefst, bin völlig fertig. Was erwartet mich jetzt?? Ich habe nun mal diese nicht entschuldbare Straftat begangen und werde die Konsequenzen tragen.
Grüße Ria
PS: Das 1. Vergehen war vor einem Jahr, wurde aber ohne weitere Strafmaßnahme eingestellt.
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"dhg"
Hallo Ria,
...dann wird es dieses Mal wohl eine kleine Geldstrafe geben. Einen Führungszeugnis Eintrag brauchen Sie wohl nicht zu befürchten, da diese Strafe unter 90 Tagessätzen bleiben wird, und sie noch nicht vorbelastet (eintragsmäßig) sind, denn die Einstellung von vor einem Jahr wurde nicht eingetragen.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Hallo Bob,
ich möchte mich für die schnelle Antwort bedanken. Ich war gestern bei der Geschäftsstellenleitung und man hat mir zugehört und mich nicht gleich abgewiesen! Die Strafanzeige gibt`s trotzdem. Doch damit habe ich gerechnet, habe es verdient für diese saublöde Dummheit. Besser fühl ich mich nach diesem Gespräch nicht!
Kann ich mir wirklich sicher sein, dass ich bei künftigen Bewerbungen (u.a. auch beim öffentlichen Dienst) keine Schwierigkeiten bekomme? Oder dass mein Noch-Arbeitgeber davon erfährt? Wie hoch kann maximal die Strafauflage ausfallen bei einem Nettoeinkommen von 1300 Euro (bin alleinerziehend und für meine Tochter unterhaltspflichtig)?
Grüße Ria
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"dhg"
Na gut, wenn sich sich bei der Polizei um eine Stelle bewerben würden, gäbe es Probleme.
Auch werden Sie, wenn sie verurteilt werden (also nicht nochmals eingestellt wird) einen Eintrag ins Bundeszentralregister (nicht = Führungszeugnis) bekommen.
Bei einer Bewerbung bei einer Behörde die Anspruch auf eine sog. "Vollauskunft aus dem BZR" hat, würde die Tat auch bekannt werden.
Arbeitgeber die nur das private oder behördliche Führungszeugnis (Belegarten O und N) bekommen können, erfahren nichts von der Tat.
Nähere Info unter www.bundeszentralregister.de
Wenn man von einer Strafe von 40 Tagessätzen ausgeht, wären sie mit ca. 1750,00 € "dabei". Es kann aber auch nur die Hälfte werden (kommt auf Richter an).
Diese Summe können Sie dann -auf Antrag- auch in Raten zahlen.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Hallo Bob,
danke für die Ausführungen. Wird dieser Eintrag für immer sein? Oder gibt es da Fristen?
Gruß Ria
-----------------
"dhg"
Hallo "BOB",
was war denn das beste Entschuldigungsschreiben, das Du je gelesen hast?
In eigener Sache?
Mit schönen Grüßen
D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt
"Gesetz ist mächtig, mächtiger ist die Not." (Goethe)
Hallo Ria,
nein, selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt (Strafbefehl mit Tagessätzen) wird dies auch wieder gelöscht. Beim 1. BZR Eintrag wegen einer Verurteilung wird das auch nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Wenn die Sache gegen Auflage eingestellt wird, wird das nicht ins BZR eingetragen.
Bei Dir träfe dann wohl folgendes zu:
Die Tilgungsfrist beträgt
fÜnf Jahre bei Verurteilungen
a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist,
Aber warte ersteinmal ab ob es zu einem Strafbefehl kommt, ansonten wird es (wie BOB schon sagte) nirgends eingetragen. Ausser im internen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister.
@Ra Sevriens
Das Entschuldigungsschreiben war schon sehr gut verfasst und es war wohl sicherlich eine allgemeine Lobesaussage von BOB die nicht gleich in den Himmel gelobt werden sollte.
Trotzdem bin ich der Meinung und damit der Appell an alle Forumsbenutzer, dass hier die Entschuldigungsschreiben nicht in allen Einzelheiten gepostet werden sollten. Das wäre dann schon eine Art Vorlage und Mustertext, der den Sinn und Zweck:
Reue zu zeigen und dadurch ggf. die Strafe zu vermindern, voll verfehlt.
Wenn also diejenigen, die hier Rat suchen, tatsächlich Ihre Tat bereuen, sollte man darauf achten, dass so etwas hier nicht die Runde macht. Ansonsten wissen es auch bald alle Staatsanwälte und Richter und dann kann man den Effekt neutralisieren.
Hallo Sinje,
deine Erläuterungen beruhigen mich etwas. Danke. Nun werde ich wohl mit meinem schlechten Gewissen "schmoren" müssen und der Dinge ausharren, die da auf mich zukommen werden. Diese Lehre werd ich wohl mein ganzes Leben nicht vergessen!
Selbstverständlich schaue ich weiterhin bei euch rein und werde auch meine weitere Lage schildern - hoffentlich als Abschreckung für all diejenigen, die es nach dem so genannten "1. Mal" immer noch nicht lassen können:(
Mein Dankeschön auch nochmal an Bob!
Grüße Ria
-----------------
"dhg"
Hallo Ria,
ok mach Dich nicht verrückt du gehst sonst kaputt. Keiner reisst Dir den Kopf ab. Ich habe es auch 2 Mal getan und weiss aber jetzt dass es Niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeee wieder sein wird. Ich bin nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen, weil ich mit einem Anwalt eine erneute Einstellung gegen Auflage von 1000 Euro erwirken konnte. Das bleibt aber jedem selber überlassen. Kostet ein wenig Geld aber der Strafbefehl vorher war auch über 1000 Euro und hätte einen Eintrag ins BZR bedeutet.
Du siehst man überlebt es und nichts ist unmöglich. Leider auch im negativen Sinne gesehen.
@ Ria
Was die Löschfristen betrifft hat Sinje ja schon -völlig richtig- geantwortet.
@ RA Sevriens
Nee, nee in eigener Sache war das nicht. Es war von einem forumsuser hier, der mich allerdings privat per mal kontaktiert hat. Das war wirklich ein suuuuuuuper-Schreiben. Nähres kann ich natürl. nicht sagen - Schweigepflicht, kennst Du ja
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
@ Sinje
okay, ich sehe deinen Einwand als sehr berechtigt an. Reue nach Muster - nein, das muss nicht sein!
@ Bob
war nur ein Scherz
Mit schönen Grüßen
D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt
"Gesetz ist mächtig, mächtiger ist die Not." (Goethe)
Ja klar, hab ich auch so aufgefasst
PS: Habe übrigens auch schon ein Entschuldigungsschreiben in eigener Sache verfasst, war aber nicht wegen §§ 242
, 248a StGB
. Hatte auch Erfolg ---> § 170(2) StPO
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Hallo Sinje,
hast du bereits im Anhörungsbogen um eine erneute Einstellung gegen Auflage gebeten oder an den Staatsanwalt/Richter? Empfiehlst du generell einen Anwalt?
Übrigens, es tut gut, sich mit jemanden austauschen zu können, der diese besch... Situation kennengelernt hat. Die Schuldgefühle begleiten mich ständig, sind aber durch diesen Kontakt etwas leichter zu ertragen. Ich hoffe, dass sich das Verfahren nicht gar so sehr in die Länge ziehen wird.
Gruß Ria
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"dhg"
Hallo Ria,
ich bin zwar nicht Sinje , aber am Besten bittest Du im Anhörungsbogen um eine erneute Einstellung, da dieser ja -als Teil der Ermittlungsakte- an die Staatsanwaltschaft geht.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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