hallo ich bin 20 jahre alt und würde am freitag bei einem ladendiebstahl erwücht (Glühlampem im wert von 20 Euro ) ich hatte nur die glühlampen in der tasche ! ich habe bei dem dedektiv nichts unterschrieben ich werde demnäst post von der polizei bekommen darum wollte ich mal fragen ob ich den diebstahl abstreiten kann ( aussagen das das meine eigenen seien und ich nur geschaut habe ob es auch andere ausführungen von diesen lampen gebe ) oder soll ich es lieber zugeben ? wird es in mein führungszeugnis eingetragen ?
ich biete um schnelle antwort
ladendiebstahl - abstreiten oder soll ich es lieber zugeben ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Omega,
Du kannst es besser zugeben. Bei der Polizei kennen die das mit den Ausreden zu Genüge. Das nimmt Dir eh keiner da ab. Wenn es deine eigenen gewesen wären, hättest Du ja auch sicherlich keine Verpackung mehr umzu gehabt. Und vielleicht haben die es ja auch auf Video oder haben mehrere Zeugen, wie Du sie eingesteckt hast. Ist es Dein erster Ladendiebstahl? Lieben Gruß, Lina6
ich wurde schonmal in diesem laden erwücht das würde aber damals ohne die polizei geregelt ! was soll ich denn am besten angeben wenn ich mich dazu bei der polizei antwort geben soll ? ich weis das es in diesem laden keine videokamera ist aber da war ein zweiter dabei
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Erzähl es so, wie es war. Du hast die Glühbirnen eingesteckt usw. Bei dem Diebstahl-Betrag gibt es eine Geldstrafe. Du mußt aber selber wissen, was Du tun möchtest. Ich bin keine Rechtsexperte; wenn Du bei dem Abstreiten meinst, dass Du damit durchkommst, dann mußt Du das tun. Mach das, was Du für Dich richtig hälst, aber wenn Du in dem Geschäft eh schon vorher mal erwischt wurdest, werden die das bei der Polizei auch angeben, auch wenn es damals ohne Polizei geregelt wurde. Dann wirkst Du bei diesem Fall jetzt unglaubwürdig, wenn Du sagst, Du hättest Deine eigenen mitgebracht. Deswegen meine ich, dass es für Dich besser ist, gleich bei der Wahrheit zu bleiben.
Eine offensichtliche Lüge als Schutzbehauptung würde sicherlich strafverschärfend berücksichtigt werden.
Wenn damals wegen der alten Geschichte kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, interessiert sich die Staatsanwaltschaft auch nicht dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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