ladendiebstahl einer kundin

8. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)
ladendiebstahl einer kundin

darf meine kollegin von mir verlangen, dass ich eine spezielle kunden, die wegen angeblichen diebstahls belangt wurde, auffordere nach ladeneintritt, ihre tasche im kassenbereich zu hinterlassen?
leider hatte diese kundin in einem anderen geschäft gestohlen, die polizei wurde gerufen und sie hatte auch ware von uns in ihrer tasche gefunden, ohne kassenzettel und kam mit der kundin dann zu uns. wir konnten das allerdings nicht mehr nachvollziehen, sie erzählte was von: war geschenkt und so weiter.

die kollegin meinte zu mir, nachdem sie sich 3 tage lang sorgen gemacht hat, sie verlange von mir, dass ich die kundin bitte, ihre tasche im tresenbereich zu hinterlassen, wenn sie wieder bei uns einkaufen will.

ich gehe eher davon aus, dass sie sowas nicht nocheinmal tun wird, da wir nun speziell ein auge auf sie haben. und ich bin auch nicht ihrer meinung, das ist eingriff in die privatsphäre.

was sagt ihr?

dankeschön :)

-----------------
""

-- Editiert cocacola123 am 08.07.2012 00:21

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo cocacola123 ,

Also ich kann deine Kollegin gut verstehen.

Jemand der nachweislich in einem anderen Geschäft gestohlen
hat?

Warum setzt du dich so für diesen "speziellen Kunden" ein?

Man könnte dich der "Mittäterschaft" bezichtigen.

Ich denke in dem anderen Laden bekommt sie Hausverbot.

Sie soll die Tasche abgeben und "gut is".

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 08.07.2012 09:43

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
darf meine kollegin von mir verlangen


Ich gehe davon aus, dass eine Kollegin das nicht von Ihnen verlangen kann, aber Ihre Chefin/Ladeninhaberin evtl. schon.

Nur bin ich mir nicht sicher, ob man das von dieser Kundin verlangen kann, aber von einer anderer wiederum nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)

Mir geht es nur um persönliches Recht, Privatsphäre, persönliches Eigentum. Sonst müsste ja jeder bei C&A ect. seine Tasche abgeben. Ich denke, die Kundin so anzugreifen, auch wenn man nun einen Grund hat, ist nicht ok. Dann müssten wir auch das bei allen fraglichen Kunden durchziehen.

Ich hoffe, ihr versteht wie ich das, meine ;) Natürlich unterstüzte ich Ladendiebstahl nicht, sondern es ärgert mich schwarz.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Es gibt ja Geschäfte, die von allen Kunden verlangen, ihre Taschen "abzugeben", die stellen dann allerdings auch Schließfächer bereit.
Ich würde dem Wunsch der Kollegin schon allein darum nicht nachkommen, weil ich dann ja verantwortlich wäre für die Tasche der Kundin und die beaufsichtigen müsste. Am Ende kommt (angeblich) noch was weg.
Wohl könnte man aber von dieser Kundin - und auch allen anderen - verlangen, bei Verlassen des Geschäftes einen Blick in ihre Tasche werfen zu dürfen. Dies ist hier in vielen Geschäften durchaus üblich, da hängen sogar Schilder, dass man an der Kasse unaufgefordert seine Tasche bitte öffnen solle.

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo cocacola123 ,

Ich kenne viele Läden:

Bei manchen darf/muss man Taschen an der Info postieren.

Bei anderen sind Taschen an der Kasse aufzumachen (wegen
Kontrolle).

Bei Supermärkten müssen die Kassiererinnen die Nummer des
Einkaufswagen in die Kasse eintippen ( um nachzusehen ob
der EK-Wagen leer ist).

Anderswo gibt es elektronisch gesicherte Ware.

Dann gibt es Kaufhausdetektive usw.

Warum sollte sich ein Unternehmen nicht schützen dürfen?



Wie ist denn die Anweisung eurer Geschäftsleitung?

Die können euch doch jeden Zweifel nehmen?

Gegen die kannst du natürlich auch vorgehen.

Zitat:
leider hatte diese kundin in einem anderen geschäft gestohlen, die polizei wurde gerufen und sie hatte auch ware von uns in ihrer tasche gefunden, ohne kassenzettel und kam mit der kundin dann zu uns.


Davon hebt sie sich doch deutlich von anderen normalen
Kunden ab?

lg
edy




-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 08.07.2012 12:25

-- Editiert edy am 08.07.2012 12:28

-- Editiert edy am 08.07.2012 12:28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Wohl könnte man aber von dieser Kundin - und auch allen anderen - verlangen, bei Verlassen des Geschäftes einen Blick in ihre Tasche werfen zu dürfen. Dies ist hier in vielen Geschäften durchaus üblich, da hängen sogar Schilder, dass man an der Kasse unaufgefordert seine Tasche bitte öffnen solle.


Niemand ist gezwungen seine Tasche an der Kasse oder beim verlassen des Geschäftes zu öffnen und die Kassiererin oder Ladendetektiv einen Blick hineinwerfen zu lassen.
Selbst wenn so ein Hinweis aushängen sollte, ist dies rechtlich nicht zulässig.

Sogar die Polizei darf meine Tasche nicht durchsuchen, wenn ich z.B. der Kassiererin eine Taschenkontrolle verweigere und darauf die Polizei gerufen wird.
Dafür wäre ein richterlicher Beschluss notwendig.

Wer natürlich nichts zu verbergen hat, kann dies selbstverständlich freiwillig machen.





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

@Scappler:

Du hast schon recht, aber da ich nichts zu verbergen habe, öffne ich meine Tasche an der Kasse immer freiwillig. Wer sich da weigert, hat entweder was zu verbergen oder ist ein Korinthen*****r, der immer auf seinem Recht beharren muss.
Ich verstehe schon, dass gerade kleine Geschäfte, die nicht jeden Artikel elektronisch sichern können, sich eben auf diese Art vor Ladendiebstahl schützen wollen. Und da ich selber nicht klaue, mache ich da gerne mit. Zumal ich selten zum Einkaufen gehe mit einer Tasche, die was beeinhaltet, das mir peinlich sein könnte*g*.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)

also mir wurde gesagt, habe ich einen berechtigten verdacht, darf ich den kunden bitten, mir seine tasche zu öffnen, sollte er es nicht tun, dann darf ich die polizei ordern. so sieht es unsere vorschrift vor. denn nur sie sei dazu berechtigt, wer sonst. (@ edy) dafür ist kein richterlicher beschluss notwendig.

allerdings meint die filialleitung, dass wir nur, wenn wir uns absolut sicher sind, uns an die kundin wenden dürfen, "weil wir sonst eine auf den deckel kriegen würden", doch manchmal erscheint ja auch kundschaft fadenscheinig oder man kann es nur am verhalten erahnen, und dann entdecke ich irgendwelche abgerissenen etiketten :/

ich wäre allerdings gespannt, was mir blühen würde sollte ich wirklich einen zwingenden verdacht haben und der/die Kunde/-in will mir absolut nicht ihre tasche öffnen. sollte sich die kundin beschweren und mich wegen verleumdung anzeigen können?

und wie ihr sagt: wer nicht klaut, hat nichts zu verbergen und öffnet seine tasche freiwillig.

-----------------
""

-- Editiert cocacola123 am 09.07.2012 10:13

-- Editiert cocacola123 am 09.07.2012 10:14

-- Editiert cocacola123 am 09.07.2012 10:18

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.10.2012 21:35:50
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,

schaut doch mal hier: http://www.ferner-alsdorf.de/2010/03/taschenkontrolle-im-supermarkt/

Da ist eine rechtliche Würdigung zum Thema zu finden - aus einer kundenorientierten Sicht - damit cocacola123 nicht demnächst zum Thema Nötigung nachfragen muß.

Die besprochenen Themen im Einzelnen:
Teil 1: Taschenkontrolle im Supermarkt
Teil 2: Festnahme im Supermarkt
Teil 3: Hausverbot im Supermarkt

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
also mir wurde gesagt, habe ich einen berechtigten verdacht, darf ich den kunden bitten, mir seine tasche zu öffnen, sollte er es nicht tun, dann darf ich die polizei ordern. so sieht es unsere vorschrift vor. denn nur sie sei dazu berechtigt, wer sonst. (@ edy) dafür ist kein richterlicher beschluss notwendig.


Bei einem berechtigten Verdacht darf die Polizei eine Tasche durchsuchen.

Der richterliche Beschluss bezog sich nur darauf, wenn eine Kassierer in eine Tasche einer Kundin schauen möchte, wenn kein Verdacht auf einen Ladendiebstahl besteht, sondern einfach nur deshalb, weil Sie die Anweisung vom Chef bekommen hat.
Dann darf auch die Polizei nicht in die Tasche schauen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
ich wäre allerdings gespannt, was mir blühen würde sollte ich wirklich einen zwingenden verdacht haben und der/die Kunde/-in will mir absolut nicht ihre tasche öffnen. sollte sich die kundin beschweren und mich wegen verleumdung anzeigen können?


Wenn kein Verdacht besteht und du den Kunden z.B. festhälst damit jemand die Tasche durchsuchen kann, dann könnte der Kunde Anzeige gegen dich wegen Nötigung stellen.

Festhalten kann man einen Kunden nur dann, wenn jemand den Ladendiebstahl beobachtet hat und der Dieb will z.B. abhauen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
die kollegin meinte zu mir, nachdem sie sich 3 tage lang sorgen gemacht hat, sie verlange von mir, dass ich die kundin bitte, ihre tasche im tresenbereich zu hinterlassen, wenn sie wieder bei uns einkaufen will.

Selbstverständlich darf die Kollegin das verlangen.
Dem Verlangen Folge leisten muss man jedoch nur, wenn die Kollegin auch offiziell weisungsbefugt wäre.

Selbstverständlich darf man die Kundin auch bitten die ihre Tasche im Tresenbereich zu hinterlassen, wenn sie wieder bei euch einkaufen will.
Es gibt jedoch 2 grundsätzliche juristische Probleme:
1. Der Bitte muss sie nicht Folge leisten.
2. Haftet der Laden bzw. DU unter Umständen falls etwas abhanden kommen sollte.



Im übrigen gibt es eine Menge Verstecke die man auch ohne Tasche nutzen kann.

Will man sich vor Kunden schützen, wäre das wirksamste ein Hausverbot auszusprechen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cocacola123
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 19x hilfreich)

ich habe das gefunden:
Bitte die Quellenangabe nicht vergessen! Die Moderationhttp://www.ihk-schleswig-holstein.de/servicemarken/branchen/handel/rechtliche_vorschriften/741014/VerhaltenbeiLadendiebstahl.html[/color] :
Ladendiebstahl - Wie verhalte ich mich als Händler?

Welche Vorkehrungen kann ich als Händler treffen, um den Ladendiebstahl zu verhindern? Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, wenn es zum Ladendiebstahl kommt? Hier erfahren Sie mehr.

Taschenkontrollen durch das Personal sind nur bei Einwilligung des Kunden erlaubt

Die Kontrolle der von den Kunden mitgeführten Taschen durch das Ladenpersonal ist nur dann zulässig, wenn der Kunde in die Durchsuchung einwilligt.
Pauschale Taschenkontrollen sind unzulässig.
Auch Hinweisschilder mit den Aufdrucken wie "Sehr geehrte Kunden, wir bitten Sie höflich, Ihre Taschen hier an der Information vor dem Betreten des Marktes abzugeben, andernfalls weisen wir Sie höflich darauf hin, dass wir an den Kassen gegebenenfalls Taschenkontrollen durchführen müssen", stellen keine Rechtsgrundlage zur Taschenkontrolle dar.
Besteht ein konkreter Straftatverdacht und der Kunde verweigert die Durchsuchung seiner Tasche oder Kleidung, sollte die Polizei verständigt werden, um den Sachverhalt aufzuklären.




-- Editiert Moderator am 17.07.2012 14:27

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.100 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen