ladendiebstahl - ich war dabei und habe es gewusst

14. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Leonora7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
ladendiebstahl - ich war dabei und habe es gewusst

Hallo.. ich habe echt ein großes problem :(
Ich wurde gestern zum 1. mal bei einem Ladendiebstahl erwischt. Das erste mal, war letztes jahr irgendwann im oktober. Allerdings war ich mit einer Freundin im Einkaufszentrum & habe nichts gestohlen. Sie aber! Sie wurde dann auch erwischt & da ich dabei war & es gewußt habe, habe ich auch eine Anzeige bekommen. Ich musste aussagen im Januar und habe bis heute noch keine Rückmeldung bekommen, was nun ist. Das heißt, das Verfahren ist noch nichtmal beendet. Gestern war ich mit einer anderen Freundin im H&M und wir machten uns beide einen armreif um die hand & wollten rausgehen.. die detektive haben uns aber wohl beobachtet & wollten erst keine anzeige geben, da der preis nur ca. 9euro betrug, aber sie überlegten es sich dann leider doch nochmal & wir bekamen noch eine Anzeige.
*******. Ich bereue es so.. ich werde sowas nie wieder tun. Ich mache bald mein Abi und habe mir 13jahre lang den A**** aufgerisen, weil ich danach Medizin studieren wollte. Fällt das jetzt alles ins Wasser? Das steht doch sicher im Führungszeugnis alles drin jetzt.. ich habe mal gehört, dass die Anzeige nach 3 jahren oder so aber ganz gelöscht wird. Stimmt das oder ist das nur ein Gerücht? Was passiert jetzt vorallem mit dem 1. Fall? Die Fälle bekommen ja sicherlich 2 verschiedene Richter. Sehen die dann jeweils, dass ich noch eine Anzeige habe, oder steht das erst irgendwo, nachdem die Fälle entgültig abgeschlossen sind? Oh man.. ich habe aus völliger Dummheit gehandelt :( Ich weiß nicht, was ich tun soll. Kann es sein, dass ich zum Gericht muss? ach man.. mit der ersten Anzeige hab ich ja nicht wirklich mal was zutun =( sch***** .. Außerdem sollte ich eigentlich bald eventuell eingebürgert werden. Die Leute daamls meinten, dass nichts im Wege stehe, da Schule gut läuft & ich damals straffrei war. Ist die Einbürgerzng jetzt auch gefährdet? :(
Achja.. und was bedeutet es, wenn ein Verfahren eingestellt wird? Bedeutet das, dass das Verfahren "komplett vom Tisch ist" und es nirgendswooo mehr drin steht, dass da mal irgendwas war (man praktisch straffrei ist) oder was bedeutet das?
liebe grüße & danke schonmal für ihre Antwort. Ich weiß, dass das echt richtig dumm war von mir & nun habe ich endgültig daraus gelernt und ich werde sowas nie wieder tun in meinem Leben. Nichtmal dran denken.

Liebe Grüße und danke schonmal für ihre Antwort.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Das nächste Mal - sei Dir geraten -
bevor begehst du schlimme Taten,
schalt dein Gehirn ein, denk erst nach,
denn so ersparst Du manche Schmach!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Schwachsinn, bei sonem vorwurf wird es eingestellt entweder mit oder ohne geldbuße.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leonora7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke..
das schafft wieder ein bisschen Hoffnung.
Kann man eigentlich auch beantragen, dass man lieber sozialstunden ableisten würde, als ne geldstrafe? wenn ich z.B. 30 tagessätze 30 euro zahlen müsste (hab ich hier irgendwo gelesen, weil eine andere dazu "verurteilt" wurde wegen ladendiebstahls) dann wären das ja 900 euro und soviel geld hab ich derzeit garnicht..
ich würde mich noch über weitere antworten freuen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Sie zu einer Geldstrafe (in Tagessätzen) per Strafbefehl verurteilt werden, können Sie nach Rechtskraft (2 Wochen nach Erhalt) Umwandlung in gemeinnützige Arbeit bei der Staatsanwaltschaft beantragen [§ 459a StPO ]. Bewilligt wird das allerdings nur, wenn Ihnen eine Zahlung (auch in Raten!!) nicht zuzumuten ist.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Schwachsinn, bei sonem vorwurf wird es eingestellt


Ich frage mich immer wieder, woher diese unsägliche Arroganz und Selbstherrlichkeit herkommt. Wem wollen Sie damit imponieren ? Ganz abgesehen davon, dass es in dieser Form jedenfalls schlichtweg falsch ist, was Sie sagen.

Richtig wäre es gewesen, der Fragestellerin zu antworten, dass die Chancen nicht schlecht stehen, dass das Verfahren - evtl. gegen eine Auflage - eingestellt wird. Eine Garantie für eine Einstellung gibt es nicht.




0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leonora7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 17 & verdiene noch garkein eigenes Geld. Kann ich da überhaupt zu einer Geldstrafe verurteilt werden? Ich hab mir jetzt stundenlang ziemlich viele Beiträge durchgelesen & habe z.B. gelesen, dass nur dann ein Eintrag in das Führungzeugnis kommt, wenn man zum 2ten mal zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Nun weiß ich aber nicht, ob ich für diese erste Anzeige verurteilt werde. Wie lange dauert es denn, bis man ein Schreiben bekommt, ob man verurteilt wurde, nachdem man bei der Polizei war ud ausgesagt hat? Das ist bei der ersten Anzeige nun bei mir schon 5 Monate her & ich habe immer noch keinen Brief bekommen. Jetzt kommt noch diese 2te Anzeige hinzu.. ich trage für diese die Schuld. Das weiß ich. Aber bei der ersten hatte ich doch nicht einmal eine Schuld.
Falls ich einen Eintrag in das Führungszeugnis bekomme, wird dieser dann irgendwann gelöscht oder bleibt dieser ewig darin erhalten?
man.. ich bereu das alles so sehr..

Und wissen die Richter nun von der jeweils anderen Anzeige Bescheid, wenn sie die fälle bearbeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

ganz langsam... wenn Sie erst 17 jahre alt sind, bekommen Sie weder eine Geldstrafe, noch einen Eintrag im Führungszeugnis. Wenn beide Anzeigen im selben Ort gemacht wurden (bzw. im selben Landgerichtsbezirk), dann weiß die Staatsanwaltschaft auch von beiden Anzeigen. Es wäre denkbar, dass es eine Verwarnung nach dem Jugendstrafrecht geben wird. Diese würde dann auch im sogenannten Erziehungsregister eingetragen, welches am 24. Geburtstag wieder gelöscht wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leonora7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich lebe in BaWÜ und war bei der ersten Anzeige nur zu Besuch in Thüringen, wo die erste Anzeige auch gmacht wurde. Aussagen musste ich dann allerdings in BaWÜ, weilder Besuch nur von kurzer Dauer war.
Weiß die Staatsanwaltschaft jetzt von beiden Anzeigen bescheid oder nicht? Was wäre klüger von mir. Wenn ich für die 2te Anzeige aussagen muss & gefragt werde, ob ich vorbestraft bin bzw. schonmal etwas mit der Polizei zutun hatte, soll ich dann sagen "ja. eine freundin hat mal was gestohlen, ich war dabei & habe auch eine Anzeige,w eiß aber noch nicht genau wie diese ausgegangen ist." oder soll ich einfach "nein" sagen?


danke schonmal für ihre hilfe. sie alle haben mir schon sehr geholfen! danke, danke danke.. ich weiß garnicht, wie ich mich bedenkan soll.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

@ justice:

quote:
Wenn beide Anzeigen im selben Ort gemacht wurden (bzw. im selben Landgerichtsbezirk), dann weiß die Staatsanwaltschaft auch von beiden Anzeigen.


Nicht nur in diesem Fall weiß die zuständige StA am Wohnsitz von beiden Verfahren. Auch wenn die 1. Tat in Thüringen begangen wurde, wird das Verfahren von der dortigen StA an die StA des Wohnsitzes abgegeben werden, da es sich bei der TE um eine Jugendliche handelt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen