Also ich habe am Donnerstag einen Ladendiebstahl begangen...
Bin selber 17 Jahre alt und die Waren hatten einen Wert von ca. 280€.
Wurde von dem Ladendetektiven nach den Kassen gepackt und dieser hatte mich in einen Nebenflur für das Personal gezerrt.
Dort zwang er mich meinen Rucksack zu öffnen als ich verneinte mit,das nur die Polizei das Recht dazu hätte,dan hatte dieser mir mit Körperlicher Gewalt gedroht und kurze Zeit später mir den rucksack einfach entrissen und geöffnet.
Außerdem wollte der mcih noch erpressen und mir in seinem Büro einen 2 Diebstahl unterschieben.
Ich konnte nichtsmehr sagen,geschweige noch richtig denken,da ich irgentwie nichtmehr richtig da war.
Bereue die sache sehr und werde mich noch bei den Filialleiter dafür entschuldigen wenn ich die 50€ Fangprämie abgeben darf.
Es war meime erste Tat und auch meine letzte,da ich drauß gelernt habe.
Kann ich vielleicht den Filialleiter dazu bewegen die Strafanzeige zurückzunehmen,wenn ich ihm anbieten würde in dem Laden für paar Stunden zu wischen etc. ?
-- Editiert von jamba am 26.08.2007 15:42:59
ladendiebstahl - kann ich Filialleiter dazu bewegen die Strafanzeige zurückzunehmen?
Wie der Filialleiter reagiert, wird niemand voraussagen können.
Eine Entschuldigung kann aber nie schaden,
aber einen Dieb wird er für Reinigungsarbeiten sicher nicht einstellen, zumal er es ohne korrektes Arbeitsverhältnis auch nicht darf.
Es ist richtig, dass ein Detektiv ohne deine Genehmigung dich nicht untersuchen darf, sich einer Untersuchung zu widersetzen ist aber nicht hilfreich, sofern man tatsächlich gestohlen hat.
Lerne daraus und belasse es bein 1. mal!
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Hi,
wenn die Anzeige einmal draußen ist, kann sie nicht mehr zurückgezogen werden. Das ginge nur beim 'Diebstahl geringwertiger Sachen', der an einen Strafantrag gebunden ist. 280 Euro fallen mit Sicherheit nicht mehr darunter.
Mit 17 fällst Du noch unter das gnädige Jugendstrafrecht, insofern wird es wohl mit Sozialstunden abgehen, die nicht ins Führungszeugnis eingetragen werden.
Gruß vom mümmel
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