Mein Freund hat ueber mehrere Monate mehrmals Kleinigkeiten (Wert jedesmal ca. EUR 10-20) aus einem Supermarkt gestohlen. Meist waren es Lebensmittel. Seine Frau ist psysisch krank und irgendwie hat er sein Leben nicht mehr richtig im Griff.
Vor ca. 4 Jahren hat er einen Strafbefehl
wg. Trunkenheit bekommen. Jetzt ist er erwicht worden beim Ladendiebstahl und die zurückliegenden Diebstähle werden ihm auch zu Last gelegt. (es existieren wohl Videoaufnahmen).
Mit was ist schlimmstenfalls zu rechnen ?
ladendiebstahl ueber laengeren zeitraum
Hi,
im Gesetz steht: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Soviel zum Thema "schlimmstenfalls"...
Ich würde mit einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, rechnen.
Gruß vom mümmel
Mit was ist schlimmstenfalls zu rechnen ?
Meine Lieblingsfrage
Im "schlimmsten Fall" ist mit 5 Jahren Freiheitsstrafe zu rechnen, da das die Höchststrafe für § 242 ist.
Real wird es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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Antwort doppelt
-- Editiert von !streetworker! am 21.04.2005 14:46:07
wie hoch waere die Geldstrafe schätzungsweise bzw. die Freiheitsstrafe auf Bewährung?
Eine Geldstrafe wird in sogenannten Tagessätzen bemessen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich anhand des monatl. Nettoeinkommens. Die Anzahl ist bei mehreren abzuurteilenden Taten in Tatmehrheit nicht seriös vorhersehbar, da eine sog. tat-und schuldangemessene Gesamtstrafe zu bilden ist; jedoch tippe ich mal vorsichtig auf max. 90
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 21.04.2005 14:49:37
ist es dann von der strafzumessung unerheblich ob es 10 oder 20 Diebstähle sind ?? (im übrigen es war immer der gleiche Supermarkt)
ist es dann von der strafzumessung unerheblich ob es 10 oder 20 Diebstähle sind ??
Nein, es wird für jede Einzeltat eine Strafe verhängt die dann zu einer Gesamtstrafe zusammengefaßt wird, wobei die Gesamtstrafe nicht die Summe der Einzelstrafen erreichen darf. Ansonsten gibt es aber keine mathematische Formel dafür, sondern es liegt im Ermessen des Gerichts.
Ich hatte gerade eienen Fall wo 80 Fälle des Drogenhandels angeklagt waren. Für jeden Fall wurden 2 Monate verhängt, somit in der Summe fast 13,5 Jahre. Als tat- und schuldangemessen Gesamtstrafe hielt das Gericht jedoch 2 Jahre für ausreichend.
Deswegen kann bei Tatmehrheit und zu bildenener Gesamtstrafe keine Prognose zum Strafmaß getroffen werden.
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Guten Tag,
bitte lesen Sie sich den von mir verfassten Artikel über den Diebstahl und seine Konsequenzen
unter folgendem Link durch hier bei 123Recht.net:
<a href=http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1 >Diebstahl und seine Konsequenzen</a>
Dieser ist von mir erst kürzlich komplett überarbeitet worden und mit vielen weiteren Informationen versehen worden. Dieser wird Sie umfassend informieren und alle wichtigen Fragen beantworten.
An der rechten Seite finden Sie eine Seitenübersicht (1-15).
Je öfter gestohlen wurde, desto mehr Einfluss hat es auf die Strafzumessung in Form eines schärferen Urteils.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Darf ich eine Zusatzfrage (aus ihrer Erfahrung)stellen zum Verständnis?
Wie ist das Strafmaß bei 10 Ladendiebstählen wie könnte es aussehen bei 20 Ladendiebstählen?
Könnte als Gesamtstrafe auch Freiheitsstrafe "ohne Bewährung" rauskommen ?
Wie ist das Strafmaß bei 10 Ladendiebstählen wie könnte es aussehen bei 20 Ladendiebstählen?
Liebe(r) Haribo
Man kann es nicht vorhersagen. Sie können auch einen Wahrsager oder Ihren Kaffeesatz fragen. Die Antwort wäre genauso "richtig" oder "falsch", als wenn ich jetzt hier jetzt irgendwas schätzen würde.
Es kommt auf zu viele Einzelheiten an, die einfach nicht einschätzbar/vorhersehbar sind.
Als ganz vorsichtige Einschätzung hatte ich ja bereits auf Geldstrafe getippt, wenn außer der Trunkenheitsfahrt von vor 4 Jahren keine weiteren Vorbelastungen bestehen.
An eine Freiheitsstrafe glaube ich hier nicht, zumindest nicht, wenn kein "gewerbsmäßiger Diebstahl" (also z.B. Diebstähle auf Bestellung von einem Hehler) vorliegt.
Könnte als Gesamtstrafe auch Freiheitsstrafe "ohne Bewährung" rauskommen ?
Theoretisch natürl., aber praktisch wird das sicherlich nicht passieren.
Danke f. die Info. Bin ein bischen irritiert.
Streetworker und Bob sind die identisch?
Nein keine Hehlerei. Seine Frau leidet seit einiger Zeit an Psychose und steht seit dieser Zeit neben sich. Er hat sich auch sonst nichts zu schulden kommen lassen. Ist Alleinverdiener seit über 30 Jahren in derselben Firma. Es waren nie große Sachen. Ab und zu mal ein paar Pack Käse , Süßigkeiten und auch mal ab und zu ein paar Päckchen für seine Frau (er sitzt neben mir und ist völlig fertig weil Angst das er ins Gefängnis muss) Wie gesagt ist Alleinverdiener und hat sich gerade ein Haus gekauft.
Streetworker und Bob sind die identisch?
Jo
Ins Gefängnis wird er nicht müssen.
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 21.04.2005 16:21:33
okay.
Ist Freiheitsstrafe mit Bewährung möglich ?(ja ist schon klar das man das nicht vorher wissen/sagen kann) aber wie groß ist die Chance anstatt Geldbetrag Freiheitsstrafe mit Bewährung und wie lange wäre dann die Freiheitsstrafe ?
Irgendwelche "Vermutungen" ?
Hi,
zwar verraten Sie uns nicht, ob es um 10 oder 20 Ladendiebstähle geht, aber dafür sollen wir hier irgendwelche Wahrscheinlichkeiten prognostizieren...
Gruß vom mümmel
Eine andere Frage ist aber, ob denn die anderen Diebstähle wirklich alle nachgewiesen werden können, denn aus datenschutzrechlichen Gründen dürfen Videoaufnahmen normalerweise nicht länger als erforderlich aufbewahrt werden (wenn der Besitzer nicht mehr erwartet, diese wären aus strafverfolgungszwecken erforderlich sind sie zeitnah zu vernichten). Ich würde in einem solchen Fall dringend empfehlen auf keinen Fall zu einer polizeilichen Vorladung zu gehen oder sich schriftlich zu äußern, sondern sofort einen Anwalt einzuschalten und erst einmal Akteneinsicht beantragen. Dann kann man immer noch den Teil der Diebstähle zugeben, die noch nachgewiesen werden können.
Hallo DanielB
Danke für ihren Ratschlag...... ich werde es weitergeben
Bundesdatenschutzgesetz-Auszug (BDSG) §6 Abs.5
was bedeutet das ?
"So werden bei einer Videoüberwachung in einem Warenhaus zur Vermeidung von Diebstählen die Daten "jeden Abend gelöscht" werden müssen, da die Aussicht, Personen durch NICHT-ZEITNAHE Auswertungen der Aufnahmen zu fassen, so gut wie ausgeschlossen ist.
Frage:
1. Ich verstehe das nicht ganz - man kann doch noch nach mehreren Wochen auswerten
2. Gibt es einen Unterschied ob man auf frischer Tat erwischt oder anhand eines Videobeweises (bei Videobeweisen ist die Beweislast doch etwas schwieriger denke ich ?) Zu viele Unsicherheiten
3. Ich unterstelle einmal das bei vielen Ersttätern es nicht der erste Diebstahl war sondern das man nur das erste Mal erwischt wurde. Mir ist aufgefallen, das im ganzen I-net nie von nachträglichen Videoaufnahmen gesprochen wird, obwohl es bestimmt doch schon vorkam, das man im ein und denselben Warenhaus desöfteren gestohlen hat der Detektiv usw. die Möglichkeit hat, ältere Videobänder sich anzuschauen, ob derjeneige nicht schon öfter gestohlen hat.
4. Wie verhält es sich eigentlich mit der Strafzumessung sagen wir mal bei einem zum ersten Mal erwischten Ladendiebstahl (aber anhand von Videobeweisen kann man ihn was weiß ich sagen wir mal 20 kleinere Diebstähle nachweisen) oder einem Wiederholungstäter der sagen wir mal zum 3. oder 4. Mal schon verurteilt wurde und jetzt weider erwischt wurde ?
Für mich sieht es so aus, als käme die Gewohnheit zu Diebstählen mit ins Spiel.
Nun, wer die "Musik bestellt" muß diese auch bezahlen.
Ich wundere mich grad, warum der Fragesteller immer wieder die Psychose der Ehefrau des Täters erwähnt??? Die kann ja wohl nicht der "Grund" für die Diebstähle gewesen sein....
Und jetzt?
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