hallo,
ich bin studentin(drittländer) und habe vor ca. 4(mit 18) jahren einen ladendiebstahl begangen und bin erwischt worden. das verfahren wurde dann wg. geringfügigkeit eingestellt. vor einem halben jahr hat sich das ganze wg, einer kleinigkeit(ca. 6 eur) dummerweise wiederholt(habe mich nicht schuldig begeben und umständliche erklärung geliefert, hat nichts geholfen), die strafe betrug 10 tagessätze/150 eur. jetzt muss ich mein aufenthaltstitel ändern lassen, da ich fertig mit meinem studium bin (regelstudenzeit, gute note) und einjähriges pflichtpraktikum machen muss. fragen:
- wird die tat in mein führungszeugnis vermerkt, wenn es zum 2. mal passiert?
- hat die ausländerbehörde zugriff zu den ensprechenden registern und kann das sehen, sogar wenn nichts im führungszeugnis steht?
- soll ich im visumantrag mich als vorbestraft bekennen, bzw. bin ich das überhaupt?
- ist das ein grund, mir das visum zu verweigern
- wenn ja, was nu?
vielen vielen dank vorab.
-- Editiert von ceek am 04.05.2006 11:13:37
-- Editiert von ceek am 04.05.2006 11:14:42
-- Editiert von ceek am 04.05.2006 11:16:40
ladendiebstahl/visum- DRINGEND!!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vorbestraft bist du nicht. Das ist man erst bei einer Strafe ab 90 Tagessätzen. Daher steht auch nichts in deinem Führungszeugnis.
Aber die Verurteilung steht im Bundeszentralegister. Inwieweit da die Ausländerbeghörde Zugriff drauf hat, weiß ich leider nicht. Wenn du nur ein Führungszeugnis benötigst, brauchst du keine Bedenken zu haben, bei anderen Abfragen bin ich mir allerdings nicht sicher.
Gruß justice
zähle ich dann für wiederholungstäter? oder wird man das erst wenn man 2 mal 'bestraft' wird (bei mir wurde das erste mal das verfahren ja eingestellt)?
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Nein, im Augenblick zählen Sie noch nicht als Wiederholungstäter, da ja in Ihrem Zentralregisterauszug erst eine einzige Straftat drinsteht.
Die Staatsanwaltschaft sieht in ihren Computern aber alles, also die Verfahren, die eingestellt wurden. Auf diese Informationen hat aber außer der Staatsanwaltschaft selbst niemand sonst Zugriff.
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