leichte vorsätzliche Körperverletzung

7. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
xypinguin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
leichte vorsätzliche Körperverletzung

Hallo,
mir ist das letzte Septemberwochenende folgende blöde Sache passiert:
Nach einer Feier zu meinem bestandenen Diplom bin ich zu meinem Ex-Freund gegangen, um ihm von meinem Diplom zu erzählen (ich war zwar etwas angeheiert, aber nicht sturz besoffen, 2 Gläser Wein innerhalb von drei Stunden). Wir waren bis dato auch noch Freunde bzw. hatte er vier Wochen zuvor so getan, als ob er wieder gern mit mir zusammen sein möchte. Jedenfalls habe ich meinem Ex-Freund freudig von meinem Diplom erzählt, worauf hin er mich angemault hat, dass ich ihn nicht unangemeldet besuchen soll. In dem Moment habe ich einen Ring an einer Kette um seinen Hals gesehen, von dem ich zunächst angenommen habe, dass es mein alter Ring wäre. Ich nahm den Ring in die Hand und fragte, was das für ein Ring ist, und er sagte mir, dass dies der Ring seiner neuen Freundin ist. Da ich mir in diesem Moment ziemlich veralbert vorkam, da er mir vier Wochen vorher noch Hoffnung auf eine neue Beziehung gemacht hatte, habe ich den Ring losgelassen und aus ca. 10 cm Entfernung ohne größere Kraftanstrengung mit der Faust gegen sein Kinn geschlagen. Er ist nicht mal ins Wanken gekommen. Danach ist er ausgerastet und hat mich ziemlich hart verprügelt, ich habe aus Schock mich nicht mal mehr gewehrt.
Nun habe ich von der Polizei einen Brief zur Beschuldigtenanhörung bekommen. Ich habe bei der Polizei nachgefragt, was genau mein Ex-Freund mir vorwirft, und er behauptet, ich hätte ihm die Nase blutig gehauen, was allerdings überhaupt nicht stimmt, da ich ihn ja am Kinn getroffen habe. Ich habe ihn einen Tag nach meiner Tat gesehen und er hatte überhaupt keine Schwellungen oder blaue Flecken im Gesicht.
Nachdem ich den Brief von der Polizei erhalten habe, bin ich zum Arzt, der bei mir fünf Hämatome mit bis zu 10 cm Größe festgestellt hat.

Kann mir jemand bei meinem Problem helfen? Ich weiß nun nicht, wie ich mich verhalten soll?! Soll ich zur Polizei gehen und denen sagen, dass ich meinem Ex-Freund nur gegen das Kinn gehauen habe und dass das mit der blutigen Nase gelogen ist? Unternimmt die Polizei auch etwas gegen ihn, wenn ich denen mein Attest vorlege? Und kann man hier überhaupt von einer vorsätzlichen Körperverletzung ausgehen? Was für Strafen erwarten mich?
Das nächste Problem ist, dass mein Ex-Freund aus beruflichen Gründen öfters mit der Polizei zu tun hat und ich vermute, dass er mit dem Polizisten, der die Anzeige aufgenommen hat, gut bekannt ist. Ich zweifle deshalb die Objektivität des Polizisten an. Kann ich deshalb einen anderen Polizisten für die Anhörung oder Bearbeitung des Falls verlangen?

Wäre echt nett, wenn mir jemand helfen kann.

Viele Grüße

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sie können Ihren Ex auch wegen Körperverletzung anzeigen. Auf Notwehr kann er sich der Sachverhaltsschilderung nicht berufen.

Sie haben ebenfalls eine Körperverletzung begangen. Als Strafe kann man eine kleine Geldstrafe, besserenfalls eine Verfahrenseinstellung gegen Auflage, und bestenfalls eine Einstellung nach § 170(2) StPO mangels öffentl. Interesse erwarten, mit der Ihr Freund auf den Privatklageweg verwiesen würde, er also per Privatklage gegen Sie vorgehen müßte und 'der Staat sich raushält'.

und ich vermute, dass er mit dem Polizisten, der die Anzeige aufgenommen hat, gut bekannt ist. Ich zweifle deshalb die Objektivität des Polizisten an.

Mit solchen Unterstellungen wäre ich vorsichtig, wenn Sie sie nicht belegen können. Alleine, dass die Beiden sich kennen, würde auch noch nicht bedeuten, dass der Beamte Ihren Ex unrechtmäßig bevorteilt. Insofern können Sie keinen anderen Sachbearbeiter verlangen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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