mehrere straftaten

1. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jan-Niklas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
mehrere straftaten

Hallo ich habe mal eine frage und zwar wurde ich gestern abend
von der polizei angehalten mit den motorrad meines vaters eine 125 welche nicht angemeldet war und nicht versichert. Desweiteren besitze ich keine Fahrerlaubniss für das mottorrad und ich hatte was getrunken es war nicht viel aber da seit 1 August kein Alkohol am Steuer erlaubt ist bekam ich dafür auch eine Anzeige.
d.h. zusammen sind es 4 Stück
Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß §21StVG, Fahren unter Alkohol einwirkung, Verstoß Pflichversicherungsgesetz,Verstoß
KFZ-Steuergesetz. ich mache gerade den Führerschein Klasse B und wollte jetzt mal fragen was da alles auf mich zu kommt
und wie es mit den Führungszeugnis und den Bundeszentralregister ausieht.
Ich bedanke mich schon mal im vorfeld

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

tja, so 9 bis 12 Monate Erteilungssperre für den FS sind schon mal sicher. Darüber hinaus hängt die Strafe von Ihrem Lebensalter ab (Stichwort Jugendstrafrecht).

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Jan-Niklas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin im Mai 18 jahre alt geworden. und schonmal vielen dank für die schnelle antwort

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

na, da haben wir eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, daß Jugendstrafrecht angewandt wird. Also wird es wahrscheinlich Sozialstunden geben. Die stehen nicht im Führungszeugnis und auch nicht im Bundeszentralregister.
Was den FS anbelangt, wird Du den zunächst mal nicht erhalten, aber die Fahrschule mußt Du meines Wissens nach nicht noch mal machen.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Jan-Niklas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da bin ich ja beruhigt ich sehe natürlich ein das ich mist gebaut habe und werde dies auch nie wieder machen
mir ging es halt wirklich nur um den FS da ihn mein opa bezahlt und wenn ich ihn nocheinmal neu machen müsste er dies wahrscheinlich nicht machen wird und ich noch kein einkommen habe bin ja nur ein armer schüler aber vielen dank für die auskunft mfg Jan-Niklas

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

meines Wissens nach muß die Fahrschule nur wiederholt werden, wenn der FS zwei Jahre entzogen wird oder in Deinem Fall halt zwei Jahre Erteilungssperre angeordnet werden, aber so lang wird es nicht werden, wie gesagt.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Fahren unter Alkohol einwirkung <hr size=1 noshade>

Eine Trunkenheitsfahrt nach §316 StGB liegt übrigens erst vor, wenn die Blutalkoholkonzentration über 1 Promille lag oder du ansonsten Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hattest. Ansonsten handelt es sich höchstens um eine Ordnungswidrigkeit; nach §21 OWiG werden diese aber nicht geahndet, wenn die Handlung (hier das Fahren) gleichzeitig auch eine Straftat ist.

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#7
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Das ist nicht ganz richtig, DanielB

Absolute Fahruntüchtigkeit ist ab 1,1 Promille gegeben.
Ab 0,5 Promille MIT Ausfallerscheinungen kommt
auch der § 316 StGB zum Tragen. Ohne Ausfallerscheinugen = OWI gem. § 24 a StVG
Ab 0,3 Promille MIT Unfall = § 316 StGB
Bis 0,49 Promille OHNE Ausfallerscheinungen/Unfall
= gar nichts.



-----------------
"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"

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#8
 Von 
Jan-Niklas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nein also hatte auf keinen fall über 1,1 Promille im blut habe 4 Bier getrunken und am abend gut gegessen und fühlte mich auch nicht betrunken und konnte auch noch gerdade aus laufen also denke ich mal das es eine OWIG sein wird habe ja auch keinen Unfall gemacht und niemanden gefährdet bzw. verletzt bin ja auch nicht auf der straße gefahren sondern auf einen abgelegenen feldweg.

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