ich bin jetzt 17 jahre alt und habe eine freundin die 14 jahre alt ist. ich werde nächstes jahr im märz 18 und sie wird 11 tage vor meinem geburtstag 15. meine frage ist num ob das rechtlich gesehn verboten ist wen ich mit ihr zusammen bin...
MfG wer weiss
minderjährige freundin
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Generell nein, solange sie nicht in ihrer Reife zurückgeblieben ist oder ein (berufliches/soziales) Abhängigkeitsverhältnis besteht.
was meinst du mit solange sie nicht in ihrer Reife zurückgeblieben? und wie siht das aus wen wir dan mal sex haben?
MfG wer weiss
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was meinst du mit solange sie nicht in ihrer Reife zurückgeblieben?
Wenn sie ausnahmsweise nur die geistige Reife einer Elfjährigen hat, wäre das so ein Fall.
und wie siht das aus wen wir dan mal sex haben?
Ich dachte, die Frage bezog sich eh auf Sex. 'Zusammen sein' ist überhaupt nicht verboten.
nein es bezog sich eigentlich nicht auf sex. ein kolleg von meiner freundin hat ihr ebe gesagt das es gesezlich verboten ist wen ein 18 jähriger mit einer 15 jährigen zusamen ist.
--- editiert vom Admin
Verboten ist sicher Deine Rechtschreibung, mehr aber hier nicht. sry tut mir leid aber ich schreibe im internet immer alles klein, wenn es dich stört dan tut es mit leid
Also Kleinschreibung ist wohl Dein kleinstes Problem, wenn man sich Deine Rechtschreibung anschaut...
Aber keine Sorge. Deine Freundin darfst Du behalten;)
ja sry ich bin schweizer und schreibe auch am meisten schweizerdeutsch^^
ich danke trozdem für die auskunft
MfG wer weiss
ein kolleg von meiner freundin hat ihr ebe gesagt das es gesezlich verboten ist wen ein 18 jähriger mit einer 15 jährigen zusamen ist.
Was ist denn die Definition von 'zusammen'?
Eine platonische 'Beziehung' (kein Sex, keine Küsse) dürfen Sie auch mit einer Dreijährigen führen.
Kritisch sind immer nur Handlungen, die sexueller Natur sind.
Die Frage, ob die Jugendliche in ihrer Reife verzögert ist, ist in diesem Fall in Deutschland unbedeutend. Gem. §182 II StGB
, kommt eine Strafbarkeit wegen "fehlender Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" nur im Falle eines über-21-jährigen "Täters" in Frage.
In der Schweiz ist es so, daß sexuelle Kontakte zu unter 16-jährigen straffrei bleiben, falls der Altersunterschied geringer als 3 Jahre ist, oder der "Täter" unter 20 Jahre alt ist und eine "Liebesbeziehung" besteht.
-- Editiert von dannik am 23.07.2007 18:38:42
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