minderjährige freundin

21. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
wer weiss
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
minderjährige freundin

ich bin jetzt 17 jahre alt und habe eine freundin die 14 jahre alt ist. ich werde nächstes jahr im märz 18 und sie wird 11 tage vor meinem geburtstag 15. meine frage ist num ob das rechtlich gesehn verboten ist wen ich mit ihr zusammen bin...



MfG wer weiss

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Generell nein, solange sie nicht in ihrer Reife zurückgeblieben ist oder ein (berufliches/soziales) Abhängigkeitsverhältnis besteht.

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#2
 Von 
wer weiss
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

was meinst du mit solange sie nicht in ihrer Reife zurückgeblieben? und wie siht das aus wen wir dan mal sex haben?

MfG wer weiss

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

was meinst du mit solange sie nicht in ihrer Reife zurückgeblieben?

Wenn sie ausnahmsweise nur die geistige Reife einer Elfjährigen hat, wäre das so ein Fall.

und wie siht das aus wen wir dan mal sex haben?

Ich dachte, die Frage bezog sich eh auf Sex. 'Zusammen sein' ist überhaupt nicht verboten.

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#4
 Von 
wer weiss
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nein es bezog sich eigentlich nicht auf sex. ein kolleg von meiner freundin hat ihr ebe gesagt das es gesezlich verboten ist wen ein 18 jähriger mit einer 15 jährigen zusamen ist.

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
wer weiss
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Verboten ist sicher Deine Rechtschreibung, mehr aber hier nicht. sry tut mir leid aber ich schreibe im internet immer alles klein, wenn es dich stört dan tut es mit leid

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#7
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Also Kleinschreibung ist wohl Dein kleinstes Problem, wenn man sich Deine Rechtschreibung anschaut...

Aber keine Sorge. Deine Freundin darfst Du behalten;)

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#8
 Von 
wer weiss
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja sry ich bin schweizer und schreibe auch am meisten schweizerdeutsch^^
ich danke trozdem für die auskunft

MfG wer weiss

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ein kolleg von meiner freundin hat ihr ebe gesagt das es gesezlich verboten ist wen ein 18 jähriger mit einer 15 jährigen zusamen ist.

Was ist denn die Definition von 'zusammen'?
Eine platonische 'Beziehung' (kein Sex, keine Küsse) dürfen Sie auch mit einer Dreijährigen führen.
Kritisch sind immer nur Handlungen, die sexueller Natur sind.

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#10
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Frage, ob die Jugendliche in ihrer Reife verzögert ist, ist in diesem Fall in Deutschland unbedeutend. Gem. §182 II StGB , kommt eine Strafbarkeit wegen "fehlender Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" nur im Falle eines über-21-jährigen "Täters" in Frage.

In der Schweiz ist es so, daß sexuelle Kontakte zu unter 16-jährigen straffrei bleiben, falls der Altersunterschied geringer als 3 Jahre ist, oder der "Täter" unter 20 Jahre alt ist und eine "Liebesbeziehung" besteht.

-- Editiert von dannik am 23.07.2007 18:38:42

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