minderung tagessatz

14. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sycore
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
minderung tagessatz

hallo.
ich hoffe ich bekomme hier eine antwort auf eine kleine frage.

ich habe kürzlich einen Strafbefehl bekommen wegen eines unfalls.
der unfall ereignete sich in meinen letzten tagen als berufstätiger. jetzt 2 monate später kommt der eben genannte strafbefehl ins haus, bin jetzt aber seit ca. 5 wochen wieder schüler.

habe ich, wenn ich einspruch gegen die höhe des tagessatzes lege, eine chance auf eine reduzierung?

danke für die antworten im voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Ja, die Möglichkeit besteht durchaus.

Sie sind aber sicher das es sich um einen Strafbefehl und nicht um einen Bußgeldbescheid handelt. Ja?

Wenn es sich hier um einen SB handelt können Sie den Einspruch binnen der 2 Wochen Frist, auf die Höhe der Tagessätze beschränken.

Wenn Sie mir sagen was Sie derzeit netto zu Verfügung haben, rechne ich Ihnen das auch aus. Was da angemessen ist.

Dem Einspruch sollten Sie sinnvollerweise Belege über Ihr Einkommen in Kopie beilegen.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#2
 Von 
Sycore
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für ihre schnelle hilfe!

ja es handelt sich um einen strafbefehl.
die geldstrafe beträgt 15 tagessätze à 45€

derzeit habe ich kein einkommen, habe zwar bafög beantragt und alle unterlagen eingereicht aber leider noch keine entgültige bestädigung bekommen. ich schätze es wird sich so auf 350€ - 500€ belaufen wenn es denn mal durch ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Dann sollten Sie meiner Ansicht nach unbedingt Einspruch einlegen.

Nicht vergessen den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken.

Teilen Sie dem Gericht weiter mit das Sie BAfög beantragt haben, das eine Entscheidung aussteht und wovon Sie derzeit leben (erspartes Eltern) ect.pp.

Wenn Sie sich nicht sicher wie Sie formulieren sollen können Sie den Einspruch auch zu Protokoll der Geschäftsstelle einlegen. Dies bedeutet hingehen, und sagen was Sie wollen. Der Rechtspfleger wird Ihren Einspruch dann aufnehmen.

Die angemessene TS Höhe liegt zwischen 10 und 16 Euro. Je nachdem was an Bafög rauskommt, oder Sie noch dazu verdienen
(Einkommen in Netto / 30)

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#4
 Von 
Sycore
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke nochmals für die schnelle und hilfreiche antwort an dieser stelle :)

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich schließe mich an. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Zeitpunkt Einkommen zum Zeitpunkt des richterlichen Erkenntnisses. Sie sollten also Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb der Frist bei Gericht eingegangen sein.

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