nach bewährungswiederruf erneut auf bewährung

11. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
perle1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
nach bewährungswiederruf erneut auf bewährung

Hallo,

ich wollte mal fragen ob es möglich ist nach einen bewährungswiederruf erneut auf Bewährung rauszukommen? und aus welchen gründen kann das passieren ?



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Doch. Wenn die Bewährung widerrufen wird und man die ausgeurteilte Freiheitsstrafe absitzen muss, dann kann man z.B. nach Verbüßung von 2/3 der Strafe wieder auf Bewährung rauskommen. Der Rest der Strafe wird dann zur Bewährung ausgesetzt.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
perle1984
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

ok dann muss ich jetzt weiter ausholen!
mein Mann hatte eine freiheitstrafe von 4 jahren und 8 monaten gehabt. hat 2 drittel abgesessen, dann kam er zur bewährung raus diese dauerte 5 jahre kurz vorm ende wurde im diese aber wiederuffen weil er angeblich sich nicht an auflagen gehalten hat. hatte dann ein halbes jahr abgesessen und kam dann wieder auf bewährung raus. er hatte sich ja nichts zu schulden kommen lassen. jetzt haben sie ihm diese bewährung aber wieder wiederrufen.
jetzt wollte ich halt nur wissen ob es so auch üblich ist das man nach einen wiederuf nochmal bewährung zu bekommen, oder eben nur wenn der wiederuf unrecht war?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ Perle:

Theoretisch geht das schon. Die Frage ist nur, ob sich das Gericht auf der Nase herum tanzen lässt.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Es ist sowieso schon extrem ungewöhnlich, daß es nach Reststrafenaussetzung und späterem Widerruf nochmals eine Strafaussetzung gibt. Deshalb ist fast totsicher davon auszugehen, daß das kein zweites Mal mehr passieren wird.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das sehe ich exact genau so wie Jens Wilke....

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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