nachträgliche Gesamtstrafenbildung (aktueller Fall)

31. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 0x hilfreich)
nachträgliche Gesamtstrafenbildung (aktueller Fall)

Grüezi,

folgendes beispiel:

- 1. straftat (15.04.2018): schwerer sexueller Mißbrauch
- 2. straftat (02.05.2018): schwerer sexueller Mißbrauch
- 3. straftat (23.05.2018): Mord

- Verurteilung 3. Straftat (10.07.2019): lebenslang m. anschließender Sicherungsverwahrung
- Verurteilung 1. und 2. Straftat (31.10.2019): 7 Jahre, 6 Monate

Habe zwei Fragen:

1. schließt sich die Sicherungsverwahrung an die Verbüßung der lebenslangen oder lebenslangen + 7,5 Jahre Haftstrafe an?

2. warum wurde keine nachträgliche gesamtstrafe gebildet? Wäre das überhaupt möglich gewesen? Mehr als lebenslang hätte es ja auch nich geben können.

Danke!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

1. Ja

Zitat:
2. warum wurde keine nachträgliche gesamtstrafe gebildet?


Wahrscheinlich, weil das LL+SV Urteil noch nicht rechtskräftig war, zum Zeitpunkt des späteren Urteils.

Zitat:
Wäre das überhaupt möglich gewesen?


Nein, in dem Fall (keine Rechtskraft von Urteil 1) nicht.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 31.10.2019 17:04

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