negative Arztbewertung - Verleumdung?

3. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Problemkind92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
negative Arztbewertung - Verleumdung?


Folgender Fall, wäre toll wenn ihr helfen könntet:

Ich hinterließ meinem ehemaligen Psychotherapeuten auf verschiedenen Arztbewertungsportalen eine schlechte Note und negative Kritik. Ich schrieb meist, dass sich meine Depressionen durch die Therapie verschlimmert haben, was ja subjektive Kritik und damit wahrscheinlich in Ordnung ist. Auf einem Portal allerding beschrieb ich in meiner Wut ausführlicher was mich gestört hat, so etwa: "Therapeut versuchte meine Homosexualität zu therapieren, obwohl ich damit kein Problem hatte, schwul zu sein. Er riet mir sogar zu Sex mit einer Frau, was ich mehr als nur grenzüberschreitend empfand. Diskriminierung sollte man nicht auch noch in der Psychotherapie erfahren müssen.."

Nun schrieb mir mein Therapeut in einer E-mail, dass er sich meine Verleumdungen und falsche Tatsachenbehauptungen nicht gefallen lassen werde und rechtlich gegen mich vorgehen werde. Darüber bin ich erstmal erschrocken und habe die Bewertung sofort bearbeitet in "ich fühlte mich mit meiner Homosexualität nicht ernst genommen und habe nun seit der Therapie Probleme damit". Darf ich sowas jetzt schreiben?

Nun habe ich aber Angst, was auf mich zukommen könnte. Kann der Therapeut mich wegen Verleumdung anzeigen, auch wenn ich die Bewertung nun abgeschwächt habe? (also falls er die alte Bewertung gespeichert und ausgedruckt hat zum Beispiel)

Ich hatte natürlich unter einem Pseudonym geschrieben, wie will er beweisen dass ich es war, dürfte das Portal bei sowas meine IP-Adresse rausrücken?

Ist es strafbar, dass ich den Therapeuten auf mehreren Portalen bewertet hab? (jeweils aber immer nur einmal)

Falls ich ein Anwaltsschreiben von ihm bekommen sollte, hätte er dann nicht seine Schweigepflicht gebrochen, indem er ja dem Anwalt erzählt haben muss, dass ich bei ihm Patient war?

Was für eine Strafe könnte mich schlimmstenfalls erwarten? Geldstrafe? Geld habe ich als Student nur ein bisschen Taschengeld von den Eltern..

Kann das ganze sogar bis vor Gericht gehen? Dürfte der Therapeut dort aus den Therapiestunden berichten? Ich möchte ehrlich gesagt nicht dass jemand von meiner Homosexualität erfährt..!!!

das ganze macht mich nun etwas verrückt....

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

quote:
Ich möchte ehrlich gesagt nicht dass jemand von meiner Homosexualität erfährt..!!!


Ich wünsche Ihnen sehr, dass Sie den Schritt bald schaffen, zu leben, wie Sie wollen! Es ist sowas von egal, ob jemand homo, bi oder hetero ist. Hauptsache, er lebt sein Leben! :rock:

Jetzt zu Ihren Fragen:
Für einen wütenden User schreiben Sie sehr angepasst, schon vor der Korrektur ist Ihr Beitrag m.E. völlig okay. So ein Therapeut gehört auf den Mond geschossen.

StGB
§ 187
Verleumdung

[color=red]Wer wider besseres Wissen [/color]in Beziehung auf einen anderen eine [color=red]unwahre [/color]Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was wäre an Ihrem Beitrag im Forum unwahr?
Die Aussage war ja nicht unwahr. Und allein, weil sie so glaubhaft ist, fühlt sich Ihr Therapeut m.E. bedroht. Sonst würde der sich gar nicht die Mühe machen....

Sie dürfen in verschiedenen Foren bewerten und Ihr Therapeut darf einen Anwalt beauftragen.

Eine absehbare Strafe sehe ich gar nicht, da keine Straftat begangen wurde. Das ist meine unverbindliche Meinung.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ganz so einfach ist es nun auch nicht. Erst mal sollte man den richtigen § zur Hand nehmen:

quote:
§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, [color=red]wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,[/color] mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Was hier "wahr" oder "unwahr" ist, wissen nur der user und der Therapheut. Dem Therapheuten wird es sicherlich auch nicht um ein Strafverfahren gegen den user gehen, sondern darum, dass die Bewertung verschwindet. Zu diesem Zweck wird er wahrscheinlich einen Anwalt damit beauftragen, eine Unterlassungsverfügung zu erwirken.

quote:
Und allein, weil sie so glaubhaft ist, fühlt sich Ihr Therapeut m.E. bedroht. Sonst würde der sich gar nicht die Mühe machen....


Möglicherweise geht ihm die Sache einfach auch selbst gegen den Strich und die mail ist ein "Warnschuß" an den user, damit der die Bewertungen entfernt, bevor der Therapheut einen Anwalt beauftragt, dessen Kosten dem user in Rechnung gestellt werden (klar - dagegen kann er sich wehren - entscheidet dann am Ende ein Gericht). Möglicherweise ist der user in seiner "Bewertung" auch übers Ziel hinausgeschossen (ich finde es sowiso abartig -ganz allgemein- sowas intimes wie einen Arzt- oder Therapeutenbesuch im Internet zu "bewerten". Wie würde man es finden, wenn plötzlich der Friseur, der Bäcker, Briefträger usw. einen selbst -als Kunden- "bewertet", nach dem Motto: "Wenn der morgens die Tür aufmacht und die Post annimmt, riecht er übel aus dem Mund und die leeren Doppelkornflaschen stapeln sich im Flur". Vielleicht auch mal von der Seite sehen.
Es hat hier offenbar "menschlich" nicht gepasst. Das ist aber kein Grund das im Internet breitzutreten, bzw. wenn man schon meint das tun zu wollen, muß man es in einer Form tun, die einem juristisch keinen Ärger einbringt, oder ggf. mit dem juristischen Ärger (und den Kosten die er verursacht) leben.




-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Problemkind92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ich wünsche Ihnen sehr, dass Sie den Schritt bald schaffen, zu leben, wie Sie wollen! Es ist sowas von egal, ob jemand homo, bi oder hetero ist. Hauptsache, er lebt sein Leben!

Dankesehr, das ist nett von Ihnen :)

quote:
Was wäre an Ihrem Beitrag im Forum unwahr?
Die Aussage war ja nicht unwahr.

Nein, ich könnte es aber ja nicht beweisen..

quote:
Es hat hier offenbar "menschlich" nicht gepasst. Das ist aber kein Grund das im Internet breitzutreten, bzw. wenn man schon meint das tun zu wollen, muß man es in einer Form tun, die einem juristisch keinen Ärger einbringt, oder ggf. mit dem juristischen Ärger (und den Kosten die er verursacht) leben.


ja, ich gebe zu dass es vielleicht nicht nett ist jemanden negativ im Internet zu bewerten, aber darum gehts jetzt nicht..
wie kann der Psychiater beweisen, dass ich es geschrieben habe?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
wie kann der Psychiater beweisen, dass ich es geschrieben habe?


Indem die Polizei nach einer Strafanzeige des T. die Daten vom Provider anfordert. Auch die Tatsache, dass die Bewertung nach der mail an Sie plötzlich geändert/abgeschwächt wurde, ist zumindest ein Indiz. Auch können sich mglw. aus dem Inhalt der Bewertung Indizen ergeben, die auf Sie als Verfasser hindeuten (bzw. sicher ist es so, denn der T. hat Sie ja offenbar auch direkt als "Verfasser" erkannt). Es kann(!, nicht muß) zig kleine Mosaiksteinchen geben, die zusammengesetzt ein Bild ergeben, die einem Gericht für eine Verurteilung reichen würden. Genausogut kann es sein, dass das nicht so ist. Es ist aber ein Trugschluß zu glauben, dass alles immer so haarklein bewiesen werden muß, dass schon theoretisch keine andere Alternative mehr möglich ist. Denn wenn das so wäre, könnte man gewisse Täter, bzw. die Begehung betimmter Arten von Straftaten nie verurteilen, wenn der Täter sich nicht zu blöd anstellt.



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen