nicht geringe menge bei benzodiazepingen ( valium

22. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
ojsimpson2009
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
nicht geringe menge bei benzodiazepingen ( valium

Hallo,

kann mir jemand einen Richtwert bei der nicht geringen menge bei valium ( benzodiazepine ) in einem strafverfahren mitteilen ? Habe schon das ganze Internet durchforstet aber nichts gefunden.

Vielen Dank im Voraus

oj

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

da können Sie auch nichts finden. Der Begriff der "nicht geringen Menge" stammt aus dem BtmG. Valium unterliegt aber dem AMG, wo es diesen Begriff nicht gibt.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
ojsimpson2009
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist richtig, aber wenn valium über die grenze geht fällt es unter das btmg gesetz.

gruss oj

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

offenbar haben Sie teilweise recht - Diazepam steht in Anlage III zum BtmG. Das erfaßt aber nicht jede Form von Diazepam. Im übrigen steht da nichts von einer Grenze. Insofern sollten Sie da erstmal reingucken und prüfen, ob "Ihr" Diazepam unter das BtmG fällt oder nicht.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Es kommt hier insbesondere nicht auf die Grenze an, sondern vielmehr auf den Gehalt von Diazepam "je abgeteilter Form" sprich je Tablette.

Bis zu 10mg Wirkstoffgehalt ist Diazepam von den Bestimmungen des BtmG ausgenommen. In Deutschland sind gegenwärtig nur BtmG-freie Zubereitungen im Handel. Es gibt Diazepam also mit höchstens 10 mg Wirkstoff je Tablette. Im Ausland gibt es möglicherweise auch Zubereitungen mit höherem Wirkstoffgehalt. Diese unterliegen dann den Bestimmungen des BtmG.

Sofern Sie solche Tabletten Diazepam in nicht geringer Menge nach Deutschland eingeführt haben, droht Ihnen eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren (§30 BtmG). Sollten Sie die Tabletten nicht eingeführt haben oder die Einfuhr nicht bewiesen werden können, wird auch der Besitz mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft (§ 29a BtmG).

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