nochmal Führungszeignis...

18. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
jooker_hsk
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
nochmal Führungszeignis...

Hallo!

habe letzte woche ein führungszeugnis (für eine Berufsanerkennung) erhalten auf dem ein Eintrag steht

(Tatbezeichnung: Betrug ; 10 Tagessätze zu je 30 Euro Geldstrafe)

Dieser Eintrag ist natürlich sher schlecht für mich, da es sich um Erteilung einer Berufserlaubnis handelt.

Zur Tat muss ich sagen, dass ich damals meinen Laptop bei eBay varkauft habe, aber dann leider ins krankenhaus musste und anschliessend reha.. habe ich damals alles bei der polizei belegen können, und der "gegner" hat auch umgehend sein geld wiedererhalten. dass ich rechtskräftig verurteilt worden bin ist mir bis heute gar nicht bewusst gewesen..

nun meine frage:

ich habe eben mit dem bundesamt für justiz telefoniert, wo mir gesagt wurde, dass wenn nur ein Eintrag auf meinem Zeugnis steht, dieser gelöscht werden kann, sofern keine weiteren Eintragungen im Register stehen..

Was bedeutet Register?

Ich bin auf keinen Fall nochmals verurteilt worden, bin lediglich mal mit einer geringen Menge Gras (3-5g) an der nioederländischen Grenze angehalten worden.. ist aber auch schon Jahre her, und das VErfahren wurde eingestellt.


Vielen Dank!

Lars

-- Editiert von jooker_hsk am 18.06.2007 10:01:30

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

sofern das Ihre einzige Verurteilung ist, darf das gar nicht im Führungszeugnis stehen. Insofern können Sie gegenüber dem Bundesamt für Justiz auf Löschung bestehen.
Mit dem Register ist das Bundeszentralregister gemeint. Da stehen alle Verurteilungen, aber keine Verfahrenseinstellungen. Mithin steht die Grassache da nicht drin.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

Eigentlich kommen nur ins Führungszeugnis mehr als 90 Tagessätze...

Es darf nur dann unter 90 Tagessätze rein,wenn man schon mal einen Strafbefehl hatte..

Ist bei Dir mehr was für Streeworker kennt sich besser mit Drogensachen aus,denn die Sache mit den Gras wäre vielleicht doch ein Grund...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Es darf nur dann unter 90 Tagessätze rein,wenn man schon mal einen Strafbefehl hatte..

...wenn man schon mal eine 'Verurteilung' hatte. Ob per Strafbefehl oder Hv speilt keine Rolle.

Ansonsten ist es so, wie mümmel sagte. Ist das die absolut einzigste Verurteilung dürfte Sie nicht im Führungszeugnis stehen. Der Eintrag wäre dann ein Fehler. Solche Fehler kommen aber nur seeeehr selten vor, deswergen noch mal geneu überlegen, ob da nicht doch schon mal irgendwas war, was nicht eingestellt wurde. Und immer dran denken: Ein Strafbefehl ist keine Einstellung, auch wenn es da keine Verhandlung gibt.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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