Hallo zusammen!
Vor etwa 4 Jahren wurde ich wegen Hehlerei auffällig. Ich war Studentin und es ging um Kleinigkeiten. Zudem konnte man mir die Schuld nicht wirklich zu 100% nachweisen. Ich musste 100Eur an den WWF spenden und die Sache wurde fallengelassen. (Ich spende übrigens auch freiwillig, deshalb war ich mit dieser Lösung mehr als einverstanden). Etwa ein Jahr später wurde ich beim Ladendiebstahl erwischt (ich war damals 25). Ich bekam 40Tagessätze Strafe. Das war das Ende meiner kriminellen Karriere. Das ganze ist nun 2Jahre und 10Monate her.
Blöderweise muss ich nun ein Führungszeugnis bei der Uni abgeben um eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin zu bekommen. Ich kann auf keinen Fall 2 Monate warten (ich denke, dass die Einträge dann aus dem BZR gelöscht werden). Nun habe ich Angst, dass im Führungszeugnis die Straftat mit den 40TS auftaucht und mir das Leben nach fast drei Jahren noch so richtig vermiest.
Kann mir jemand von euch eine verlässliche Aussage dazu geben? Ich habe viel im Internet gelesen und stöße immerwieder auf Widersprüche.
Ich danke euch!!
-----------------
""
öffentlicher Dienst und Führungszeugnis
13. Mai 2011
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2011 | 01:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
öffentlicher Dienst und Führungszeugnis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 13. Mai 2011 | 11:30
Von
Status: Unbeschreiblich (33933 Beiträge, 17626x hilfreich)
Hi,
das ist alles klar im BZRG geregelt, auch wenn das BZRG nicht so leicht zu lesen ist. Sie haben KEINEN Eintrag im FZ, da Sie nur einmal und zu weniger als 91 TS verurteilt wurden. Sie haben allerdings einen Eintrag im BZR - der bleibt da auch noch zwei Jahre (Löschfrist 5 Jahre). Die Uni wird aber das BZR nicht abfragen.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
#2
Antwort vom 16. Mai 2011 | 01:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen vielen Dank!
Beste Grüße, Anja
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
289.078
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten