Hallo..
angenommen Fritz hat ein Ladengeschäft in einer Kleinstadt. Mit seinen Aktionen trägt er zum Gelingen des kulturellen Lebens bei. Nun kommt Ferdinand und behauptet in der Öffentlichkeit "Fritz ist ein Betrüger. Er macht dies und jenes..." Das Fritz tatsächlich ein Betrüger ist, wurde nie nachgewiesen. Nun sieht er sich wegen der Tatsachenbehauptung durch Ferdinand in seiner geschäftlichen Existenz bedroht. ( Rufmord). Er will Anzeige gegen Ferdinand erstatten wegen übler Nachrede. Besteht in diesem Fall ein öffentliches Interesse ?
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öffentliches Interesse ?
20. Mai 2010
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Frage vom 20. Mai 2010 | 14:13
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 12x hilfreich)
öffentliches Interesse ?
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#1
Antwort vom 20. Mai 2010 | 15:35
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 298x hilfreich)
quote:
Rufmord
Nein, Verleumdung. "Rufmord" ist ein veralteter Begriff aus der Laiensphäre.
quote:
Besteht in diesem Fall ein öffentliches Interesse ?
Denkbar. Jedenfalls würde das im Ermessen der StA stehen, ein solches festzustellen.
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#2
Antwort vom 20. Mai 2010 | 16:12
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Dabei wird sicher eine Rolle spielen, was "dies und jenes" war.
Letztlich steht das aber im Ermessen des bearbeitenden Amtsanwalts.
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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
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