öffentliches Interesse ?

20. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Friedelin
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 12x hilfreich)
öffentliches Interesse ?

Hallo..
angenommen Fritz hat ein Ladengeschäft in einer Kleinstadt. Mit seinen Aktionen trägt er zum Gelingen des kulturellen Lebens bei. Nun kommt Ferdinand und behauptet in der Öffentlichkeit "Fritz ist ein Betrüger. Er macht dies und jenes..." Das Fritz tatsächlich ein Betrüger ist, wurde nie nachgewiesen. Nun sieht er sich wegen der Tatsachenbehauptung durch Ferdinand in seiner geschäftlichen Existenz bedroht. ( Rufmord). Er will Anzeige gegen Ferdinand erstatten wegen übler Nachrede. Besteht in diesem Fall ein öffentliches Interesse ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Rufmord


Nein, Verleumdung. "Rufmord" ist ein veralteter Begriff aus der Laiensphäre.

quote:
Besteht in diesem Fall ein öffentliches Interesse ?


Denkbar. Jedenfalls würde das im Ermessen der StA stehen, ein solches festzustellen.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Dabei wird sicher eine Rolle spielen, was "dies und jenes" war.
Letztlich steht das aber im Ermessen des bearbeitenden Amtsanwalts.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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