offener Vollzug???

12. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
FFM 60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
offener Vollzug???

Hallo ich bin diese Woche in Gießen wegen gewerbsmäsigen betruges zu 2 Jahren 8 Monate ohne Bewährung verurteilt worden.
Das erste Urteil war im April diesen Jahres, die Berufungsverhandlung diese Woche habe ich verloren.
Somit ist das Urteil rechteskreftig.
Was habe ich für möglichkeiten in den offenen Vollzug zu kommen.
Wie funktioniert das? Muss ich erst in die JVA nach der Ladung.
Kann ich im Vorfeld schon was regeln?
Hat man im offenen Vollzug auch die möglichkeit auf frühzeitige endlassung.
Ich frage dashalb, weil ich bin berufstätig und arbeite meist in der Nacht als LKW Fahrer. Bin verheiratet und gegeüber meinen Kinder Unterhlatspflicht.
Was kann ich tun und was habe ich für Möglichkeiten?
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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie werden eine Ladung in eine bestimmt JVA erhalten. Dort wird geprüft, ob Sie für den offenen Vollzug geeignet sind. Da bleiben müssen Sie natürlich. Im Vorfeld können Sie regeln, dass Sie für die Zeit nach Strafantritt so viel Urlaub wie möglich nehmen. Offener Vollzug ist nämlich nicht gleich Freigang. Im Offenen Vollzug sind nur die Zellentüren meistens offen und die Anstalten sind nicht so sehr gesichert. Das bedeutet aber nicht, dass man raus kann. Das können nur Freigänger, denen gestattet wird, tagüber arbeiten zu gehen. Aber nach der Arbeit müssen auch die wieder in die JVA.
§ 57 StGB ist geltendes Recht, unabhängig davon, ob jemand im offenen oder im geschlossenen Vollzug ist. Auch dort kann man also vorzeitig entlassen werden. Bevor Sie aber auch nur den Ansatz eines Gedankens an eine vorzeitige Entlassung verschwenden sollten Sie die Strafe aber erstmal antreten.

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#2
 Von 
Nostral666
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@ FFM 60 also ich war schockiert wo ich gelasen habe das du keine bewährung bekommen :( kannst du vielleicht hier allgeim sagen was du gemacht hast und ob du vorgestraft warst sie paar beträge weiter unten ich habe ne ähnliches schicksal aber muss erst noch vor gericht...

vielleicht kannst du mir auch eine pm senden?

lg nostral666

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

also ich war schockiert wo ich gelasen habe das du keine bewährung bekommen
Ab 2 J. aufwärts ist eine Bewährung nicht möglich. Und es gibt ja nun keinen Anspruch, immer nur 2 J. oder weniger zu bekommen.

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#4
 Von 
shqipedieklinge
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

also so einfach ist das nicht betrüger kommen zwar leichter in die OVA bloß garantiert ist das nicht den in den augen der schließer,sozialarbeiter,pyschologen,bist du immer noch ein krimineller und wenn der betrug gewerbsmäßig war,war auch hohe Kriminele energie dabei...Deshalb vergiss lieber gleich das thema am anfang,versuche lieber die therapy schiene und lass dir eine sucht einfallen ,denn nur so kommst du auch ganz schnell wieder raus und zwar auch frei....therapy ca.3-9 monate...

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

versuche lieber die therapy schiene und lass dir eine sucht einfallen ,denn nur so kommst du auch ganz schnell wieder raus und zwar auch frei....therapy ca.3-9 monate...

Falls hier eine §§ 35, 36 BtmG Therapie gemeint sein soll (und eine andere, passende fällt mir nicht ein), geht die auch nur bei FS bis max. 2 Jahre.

Ausserdem kann man sich (nach rechtskräftigem Urteil sowiso nicht mehr) keine Sucht 'einfallen' lassen. Entweder es gibt Anhaltspunkte in der Vita für eine Sucht, oder nicht. Die Sucht muß im Urteil (oder sonst) festgestellt werden (§ 35, Abs. 1 BtmG)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So ist es. Und auch dann muss die Straftat conditio sine qua non für die Straftaten sein. Mit anderen Worten: Ohne die Sucht wären die Straftaten nicht begangen worden. Allein die Sucht verhilft also auch nicht zum § 35 BtMG .

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#8
 Von 
GekkoL
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Nabend!
Also, ich habe hier nicht alles gelesen, aber vieles hat mit dem realen "offenen" Vollzug usw.wenig zu tun!Ich "besuche" gerade einen "gelockerten" Vollzug. Dies bedeutet, man hat 20 Stunden Ausgang und ist irgendwann urlaubsberechtigt. Dies geschieht in der Regel in 4 Wochen Schritten.Nach 6 Monaten kann man sich, bei Genehmigung, heimatnah verlegen lassen und einen normalen Arbeitsplatz nachgehen.usw...
Auch was ich über den Halbstrafenantrag hier gelesen habe entspricht nicht der Realität weil unsere super Gesetze dehnbar bis auf`s übelste sind und genau da ist das Problem!
UND jetzt kommt es....
Halbstrafe wird meisten nicht geben, weil der Staat seine besten Arbeiter nicht gehen lässt!Die meisten gelockerteren "Knäste" sind reine Arbeitslager, mein bekommt weniger als bei einem 1 Euro Job und der Staat verdient sich doof und dämlich.....Genau aus diesem Grunde werden Bewährungen aus den lächerlichsten Gründe gekillt!
Darüber sollte man mal ein Buch schreiben!
Ich sitze momentan mittendrin und weiss was ich da schreibe. Fragen usw. werde ich gerne beantworten!
LG


-----------------
"GekkoL"

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Wahrheit über offenen Vollzug gibt es nicht. Offener Vollzug wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Selbst bundeslandintern gibt es oft zieml. Unterschiede zwischen den Anstalten. Sie haben Ihre Erfahrungen in *Ihrem* offenen Vollzug. In anderen kann es besser oder schlechter sein.

Was das *doof und dämlich verdienen* angeht, rechnen Sie mal die Haftplatzkosten dagegen. Dann sieht es auch wieder anders aus. Das beschäftigte Gefangene (also solche die in JVA-Betrieben arbeiten/Auftragsarbeiten ausführen) nicht leistungsgerecht bezahlt werden, steht außer Frage. Das jedoch Bewährunen widerrufen werden, um billige Arbeitskräfte zu bekommen ist Nonsens. Die Knäste sind auch so voll genug, und nicht für jeden gibt es Arbeit. Da muß man keinen Bewährungen widerrufen (selbst wenn die Motivation entsprechend sein sollte)

-- Editiert von !!streetworker!! am 13.09.2008 19:35:18

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Ich besuche gerade einen gelockerten Vollzug.


Mhm, JVA Bielefeld-Senne. ?

quote:
aber vieles hat mit dem realen offenen Vollzug usw.wenig zu tun


Die JVA Senne ist ja auch keine Anstalt des Offenen Vollzuges, sonder ein Erprobunganstalt, hier wird eben festgestellt ob Sie für den offenen Vollzug geeignet sind oder nicht.

Des weiteren hat eine Halbstrafenentlassung nix mit "Arbeiter nicht gehen lassen" wollen zu tun, sondern damit das die rechtlichen Vorraussetzungen ziemlich hoch liegen. Gerade bei FS über zwei Jahren.

Zum anderen die StVK in Bielefeld eher konservativ besetzt. Bis auf wenige Ausnahmen, daher ist die Zahl der Halbstrafenentlassungen in BI eher gering.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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