offener vollzug?

22. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
jule$
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
offener vollzug?

Hallo,
mein freund wurde schon vor längerer zeit von der polizei gesucht, da er nen haftbefehlt hatte und ins gefängnis musste.er is zu dem zeitpunkt wo er eigentlich hin sollte aber nicht gefahren.erst 3 wochen später.
in dem brief den er vor 3 wochen bekommen hat stand das er für 6 monate in den offenen vollzug kommt.
gestern ist er jedoch erst gefahren.
was erwartet ihn?geschlossener vollzug?härtere strafen?
kann es sein das er länger da bleiben muss?
die vorzeitige entlassung wegen guter führung kann er jetzt vergessen oder?
mfg julia

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37 Antworten
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#1
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Geschlossener Vollzug ist nur die ersten Tage angesagt, bis feststeht, in welche Abteilung der Betreffene verlegt wird.
Offener Vollzug heisst dann nur, dass die Gefangenen sich über Tag relativ frei bewegen können.
Wenn dein Freund 6 Monate abzusitzen hat, bleibt er 6 Monate drin. Auf keinen Fall länger, eher etwas kürzer. Kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Aber viele werden frühzeitig entlassen, weil einfach kein Platz mehr da ist.



-----------------
"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jule$
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

aber beim offenen vollzug hab ich gelesen das mein freund auch evt mal am wochenende nach hause darf wenn er sich gut führt?!
stimmt das?
bitte um schnelle antwort
mfg jule$

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Wenn er für den offenen Vollzug geladen wurde und sich auch dort gemeldet hat wird er auch zunächst dort bleiben können, auch dann wenn es verspätet war.
Er wird zunächst einige Zeit die Anstalt nicht verlassen dürfen und auch später dann entsprechende Ausgänge oder auch Urlaube erhalten. Voraussetzung dafür ist aber dass er sich an die dort vorgegebenen Regeln hält. Wenn nicht kann er sich sehr schnell im geschlossenen Vollzug wiederfinden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jule$
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

wisst ihr wie oft man jemanden im offenen besuchen darf/kann?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Der § 24 StVollzG, der auch für den offenen Vollzug gilt, schreibt mindestens 60 Minuten im Monat vor.
Anstalten des offenen Vollzuges haben aber in der Regel längere Besuchszeiten, die sich an den jeweiligen Kapazitäten orientieren. Letztlich kann genaueres nur bei der betreffenden JVA direkt erfragt werden.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

in einer mir bekannten offenen Anstalt in Berlin kann man alle 14 Tage am Wochenende Besuch kriegen. Das dürfte aber von Anstalt zu Anstalt verschieden sein.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jule$
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

mhm ich mach mir voll die gedanken weil ich imma noch nix von dem gehört hab :(

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

tja, aus dem Knast kann man in aller Regel telefonieren (außer in der U-Haft), insofern ist das nicht recht erklärlich.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jule$
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

echt?
er war schonmal im jugendarrest...ich hab ihn gefragt ob man telen darf...da meinte er nein.
mhm, hoffe er hat mich nich angelogen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Im Jugendarrest darf man auch nicht telefonieren.

Im offenen Vollzug der Strafhaft schon. Auch im geschlossenen Vollzug (nur etwas eingeschränkter).

Auch in U-Haft darf man telefonieren, allerdings nur nach vorheriger Erlaubnis des Haftrichters und das kann etwas dauern.

Was Ihren Freund betrifft: Kann es sein, daß er sich evtl. gar nicht gestellt hat, sondern untergetaucht ist...???

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
jule$
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

ich weiß es nich. ich glaube eher nicht. da ich sogesagt die einzige bin die im helfen würde außer sein bruder natürlich...
vondaher denke ich das er sich bei mir gemeldet hätte.
er hat mich angerufen bevor er reingegangen ist.
ich hoffe das ich morgen oder di post von ihm bekomme.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jule$
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

wenn ich ihn besuchen fahre, darf ich ihn übrhaupt in den arm nehmen oder sonstiges?
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
jule$
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

soll ich da einfach anrufen und wegen besuch fragen oder was?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--soll ich da einfach anrufen und wegen besuch fragen oder was?--

Klar. Dort wird auch auch Anfrage mitgeteilt, für welche Staatsanwaltschaft/Gericht er einsitzt.
Aktenzeichen erfragen, notieren, dann Besuchserlaubnis beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ich sah gerade, scheint keine Untersuchungshaft zu sein, sondern Strafhaft, es ist also keine Besuchserlaubnis nötig.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
jule$
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

als wenn ich da einfach so hin fahren kann...
ich muss mich doch bei denen melden und erstma nach fragen...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-cash-
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich habe ein paar fragen und hoffe das mir jmd helfen kann.
Mein Freund sitzt seid ca 6 Monaten eine 11 Monatige Haftstrafe im offenen Vollzug ab.
Nun ist es aber so das er gestern in den geschlossenen Vollzug nach Oberhausen verlegt wurde weil er die 4 sogenannte "gelbe Karte".
Er hat die Auflage bekommen Drogen frei zu bleiben und seine Urintest bestätigten dies auch immer.
Naja nun ist er auf jedenfalls im geschlossenen Vollzug.Muss er da jetzt bis Ende seiner Haftstrafe bleiben?
Seine 16 Monatige Bewährung wurde auch widerrufen und in eine 16 Monatige Haftstrafe umgewandelt.Muss er die direkt nach der 11 Monatigen Haftstrafe antreten und im geschlossenen bleiben oder hat er die Möglichkeit vorab wieder in den offenen zu kommen?
zudem steht auch noch eine Berufung einer 3 Haftsrafe wegen gemeinschaftlicher Einfuhr von 9 Monaten ohne Bewährung an.
Wir können uns keinen guten Anwalt leisten und somit sind wir irgendwie gezwungen alles so hinzunehmen.
Ich hoffe das mir hier jmd helfen kann und eventuell paar brauchbare Tipps für mich hat.
Oder eine Adresse an die ich mich wenden kann und vielleicht kostenlosen Rechtsbeistand bekommen könnte,ich habe gehört man kann solchen auch beantragen.
Mir ist dieses Gebiet total neu,aber wo die Liebe nun mal hin fällt.
alleine lassen kann ich ihn jetzt nicht!
Hoffe auf Hilfe und schnelle Antwort.

Liebe Grüße aus Mönchengladbach

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Mhm, das 4. Disziplinarverfahren in 6 Monaten,mann mann mann was ne Leistung.

Da er wegen Disziplinarverstößen rückverlegt wurde, schaut es bis auf weiteres schlecht mit einer erneuten Verlegung in den offenen Vollzug aus.

Darf ich fragen in welcher JVA er bisdato untergebracht war? Kommen eigentlich nur Moers-Kappellen Bielefeld-Senne oder Castrop-Rauxel in Frage.

quote:
Seine 16 Monatige Bewährung wurde auch widerrufen und in eine 16 Monatige Haftstrafe umgewandelt.Muss er die direkt nach der 11 Monatigen Haftstrafe antreten und im geschlossenen bleiben oder hat er die Möglichkeit vorab wieder in den offenen zu kommen?


Der Wiederruf wird sofort am Anschluss an die jetzt zu verbüßende Strafe verbüßt, und zwar in der JVA in der er sich gerade befindet.

Diese JVA entscheidet auch darüber ob nunmher verantwortet werden kann, Ihn nochmals in einer offenen oder halboffenen Anstalt (Bielefeld-Senne) zu erproben.

Aufgrund der geschilderten Sachlage, würde ich davon ausgehen, das sich Ihr Freund mindestens noch 9 weitere Monate gut im geschlossenen Vollzug führen muss. Dann könnte mann erneut die Verlegung in den offenen Vollzug beantragen bzw. anregen. Formlos auf Antrag (VG51).

Einen Rechtsanwalt "kostenlos" im Sinne der notwendigen Verteidigung nach 140 StPO werden Sie hierfür nicht beigeordnet bekommen.

Vielleicht bietet aber die Caritas oder das DRK oder die Straffälligenhilfe entsprechende Hilfen an.





-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Mal Tacheles, das sieht nicht sehr gut aus!

Erstmal sind von den 11 Monaten noch 6 übrig. Dann kommen noch 16 Monate Widerruf dazu. Nun noch die 9 Monate die in der Berufung sind. Das macht 31! Sollter er deutscher Staatsbürger sein wird es auf die Teilnahme am Einweisungsverfahren in der JVA Hagen herauslaufen. Eine Rückkehr in den offenen Vollzug ist vorher so gut wie ausgeschlossen.

Für den Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug gibt es übrigens keine Fristen, allerdings auch kaum Aussicht auf Erfolg solange nicht sämtliche Vollstreckungsunterlagen vollständig sind.

Wo er vorher war und sich eventuell auch selbst gestellt hat ist dabei vollkommen uninteressant.

Mehr kann zunächst nicht gesagt werden, da nicht alle aktuellen Verurteilungen und keine Vorstrafen bekannt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-cash-
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

also er war in der JVA Giesenkirchen und die gelben karten die er bekommen hat waren absolut,wie soll ich sagen naja irgendwie in anbetracht der situation schon irgednwie komisch.erst bekam er eine wegen spielen gebrannter PS2 Spiele die nicht ihm gehörten,daraufhin hat er 1 Monat TV verbot bekommen und die karte dann hat er angeblich eine Tasse seines Chefs des Lagers wo er eingeteilt war gestohlen,wo es aber keine Beweise für gab,weil er es garnicht wahr sondern jmd der ihn reinreißen wollte die gelbe karte wurde nicht zurück genommen,.die 4 erfolgte dann weil er mit mir ein glas wein zum essen getrunken hat was bei ihm 0,3 Promille ergab,also bitte damit darf man sogar noch auto fahren.
um jegliche Drogenberatungen die wir uns gekümmert haben und auch Termine bekamen wurden ihm sozusagen zunichte gemacht,weil laut Beamten das gerade nicht passt.seine Urintests waren immer negativ und auch ansonsten war er nicht auffällig im sozialen Gefüge.naja nützt ja alles nicht,letztendlich hat er es selbst verschuldet.
aber schon komisch das Mithäftlinge die besoffen auf den Fluren mit den Bierflaschen Fussball spielen immernoch dort sind,sich zudem geprügelt haben und die beamten dort beleidigt haben.
es ist schon deprimierend es anzuschauen wie der Staat ein Leben zu nichte macht,er hat doch niemanden umgebracht,misshandelt oder ernsthaft verletzt!!lediglich gegen das BTMG verstoßen und Sachbeschädigung im Sinne von Graffitis ausgeübt.er ist sicher kein schutzengel,aber sein wir mal ehrlich fast 3 jahre für etwas was niemanden weh tut....
dh ich muss damit rechnen das ich ihn im schlimmsten falle 2 Jahre nicht sehen kann und er auch im geschlossenen vollzug bleibt?
hat er anhand der Sachlage denn eine Chance auf Halbstrafe oder 2/3 strafe?warum kümmert sich eigentlich kein oder kaum ein mensch in diesem staat darum das mal hinter die Straftaten geschaut wird,ist es angebracht jeden nach dem selben Muster zu verurteilen ohne sich darüber Gedanken zumachen was das für Auswirkungen hat?das menschen vor allem junge menschen damit erst richtig in die ******* geritten werden?was hat er denn noch für ein leben mit 27 wenn er komplett von der Gesellschaft und Realität isoliert wird.
Ist die Wahrscheinlichkeit das die Menschen die dann nach dieser Haft mit nichts dastehen nicht größer das sie wieder straffällig werden als das man vor antritt ins Gefängnis versucht in Kombination mit Therapie und Aufmerksamkeit die Ursachen der ganzen ******* zu ergründen?nein es ist einfacher diese jungen menschen einzusperren und sich ihnen mal wieder selbst zu überlassen wie es in ihrem leben wahrscheinlich alle getan haben und weswegen die meisten auch erst straffällig auffälig wurden.Die Staatsanwältin sagte zwar was von sozialen hintergünden aber drauf eingegangen ist sie nicht.
was machen denn Bewährungshelfer heutzutage noch?die meisten glauben nicht mehr an die menschen und denken von vornherein das es eh nichts wird,nur weil sie in ihrer Karriere viele menschen so verhalten haben.Und die die sich einsetzten denen fehlt zeit und geld sich wirklich mit den menschen auseinander zu setzten.
der glaube an die menschen die sich in ihrem Leben Fehler erlaubt haben ist zu gering.
aber Hauptsache verurteilte Kinderschänder dürfen frei rumlaufen,also meiner Meinung nach stimmt da etwas nicht!!!
Kirchenangestellte die kinder missbrauchen dürfen wieder in ihrem alten Beruf weiter arbeiten und noch schön viel mehr kleinen kinder das leben versauen.wo ist da die Gerechtigkeit?ich gebe zu das ich das wohl alles aus der menschlichen Sicht und nicht aus der rechtlichen Sicht sehe aber meiner Meinung nach hat die deutsche Rechtslage irgendwie ihren Sinn verloren.Kleine Fische büßen Strafen ab,die großen kaufen sich gegen Kaution frei und drehen sich die Rechtslage so hin das es passt und wiederum andere werden gar nicht erst inhaftiert weil sie nie erwischt werden weil die kleinen die köpfe hinhalten.
zurück zum eigentlichen Thema... sorry
Würde es sich lohnen in unserem Fall noch einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen?oder ist die Sachlage so klar das niemand mehr was dran rütteln kann und es rausgeschmissenes Geld wäre...

Liebe Grüße
die -cash-

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
fast 3 jahre für etwas was niemanden weh tut....


Fahren Sie mal zum Essener oder Dortmunder Straßenstrich dann sehen Sie was bei Einfuhr von BtMG niemanden wehtut.

quote:
glas wein zum essen getrunken hat was bei ihm 0,3 Promille ergab,also bitte damit darf man sogar noch auto fahren.


Sicher darf Mann damit Auto fahren aber mann hat eben nüchtern in der JVA zu erscheinen, und nicht mit 0,3 Promille. Der offene Vollzug stellt eine Vergünstigung dar, Giesenkirchen ist ne gute Anstalt, hat einen Ausgezeichneten Ruf, warum dann nicht auf den Wein verzichten. Und sich an die Regeln halten.

quote:
ich muss damit rechnen das ich ihn im schlimmsten falle 2 Jahre nicht sehen kann und er auch im geschlossenen vollzug bleibt


Sie können Ihn auch im geschlossenen Vollzug besuchen, nähe Auskunft erteilt die JVA Oberhausen.

quote:
Halbstrafe


Bei den Vorverurteilungen? Bei der Führung
ausgeschlossen

quote:
2/3 strafe


Selbst das sehr schwierig obwohl mann argumentieren könnte das er zur Zeit der Taten den Vollzug noch nicht kannte, jetzt aber erprobt werden kann, wie er sich in Freiheit führt. Aber das würde nunmehr Beanstandungsfreie Führung voraussetzen.

quote:
Würde es sich lohnen in unserem Fall noch einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen?


Nein, das wäre derzeit rausgeschmissenes Geld, es macht Sinn einen RA mit zur Anhörung zum gemeinsamen 2/3 Termin aller Strafen mitzunehmen, gerade bei den Vorverurteilungen, und der nicht immer Einwandfreien Führung.

@beikal,

quote:
Sollter er deutscher Staatsbürger sein wird es auf die Teilnahme am Einweisungsverfahren in der JVA Hagen herauslaufen.


Kann natürlich sein das die Oberhausner Ihn nach Hagen verlegen, und die Hagener Ihn für gut befinden -wenn denn die Unterlagen Komplet sind- und Ihn dann in die JVA Senne verfrachten. Nicht das erste mal das dort die "Abschüsse" anders beurteilt werden als in anderen Anstalten.

Im übrigen dachte ich immer das Einweisungsverfahren gilt nur für Probanden die 24 Mont. oder mehr an Einzelstrafe mitbringen, ich wusste nicht, dass die Strafen offenbar auch aufsummiert werden.

quote:
in den offenen Vollzug gibt es übrigens keine Fristen,


Das ist richtig, ich hilt nur einen Antrag vor Ablauf der von mir gewählten First für völlig Sinnfrei.

-----------------
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Rechtsmacher PvDE

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"

-- Editiert von rechtsmacher am 18.06.2008 00:25:58

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-cash-
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

alles durchaus richtig,ich sagte ja auch bereits das er letzt endlich selber schuld dran ist.
aber in dieser BTMG Geschichte hat er es für den Eigenkonsum in geringer Menge für sich mitgebracht der rest ging in die tasche des fahrers des autos der dies auch so wiedergab aber egal.der Pflichtverteidiger der ihm zur verfügung gestellt wurde,sagte das normalerweise für diese menge eine geldstrafe ausgehängt wird.
Komisch der eine macht es so der andere wieder so.die staatsanwältin hatte wohl ein schlechten tag und war vorher am essener babystrich.
Und sie meinen das die Einfuhr von BTMG in so einer Menge schuld dafür ist das es dort den babystrich gibt?
ich denke eher das unsere toller staat dafür verantwortlich ist,soll er die steuern und alles andere noch schön weiter erhöhen,damit die menschen die eh schon wenig geld haben noch weniger haben,damit kinder keine kinder mehr sein können,damit eltern jegliche hoffnung auf besserung verlieren und den glauben und das interesse an ihnen auch.
die kids stehen bestimmt nicht da weil jugendliche meinen sie müssten sich das zeug aus holland holen,wo es um es nochmal zu erwähnen legal ist.Sollte die EU nicht eine Einheit bilden????scheinbar nicht.
Fakt ist,er muss dafür gerade stehen was er ja auch tut.
was für mich irgendwie den gleichen gedanken hervorruft wie: Kind iss auf sonst gibts shclechtes wetter,und dann wundern sie sich warum ihr kind adipös wird.
nur gibt es doch aber verschiedene charaktere von menschen,die einen sind dafür stark genug andere bekommen nen phsychischen knacks weg.
ich möchte dies bei meinem freund vermeiden und suche nach einer Hilfe die die Probleme bei den Wurzeln packt und die Ursachen aufklären kann.denn das Problem bei ihm ist nicht mit der haftstrafe getan,es wird nur weggeschoben.
und wenn er wieder rauskommt weiß er vielleicht die freiheit zu schätzen aber die probleme die er wirklich hat werden immer noch dasein und er wird immernoch probleme haben sich im leben zu recht zu finden erst recht wenn man ihn 2 Jahre oder mehr davon isoliert.
frage jetzt:an wen und was muss ich oder er sich melden,auch wenn die meisten sagen es sei sinnlos weil er ja vorverurteilt ist, um eine andere art von Haftstrafe eventuell mit therapeutischer behandlung zu beantragen?
geht das überhaupt?
denn alle seine Straftaten basieren auf dem Konsum von canabis und sind darauf zurück zu führen.
high liegt einem die welt zu füßen und man darf alles und man ist auch zu allem in der Lage und man kann sehr gut alles böse und schlimme in seinem leben von sich schieben....
und was genau ist dieses einweisungsverfahren und ja er ist deutscher staatsbürger..
giesenkirchen war durchaus eine sehr gute anstalt.
Wird die 2/3 strafe aus allen strafen zusammen gebildet?
es wird noch ein termin beim gericht für die 9 monate geben,wo man ja in die berufung gegangen ist.welche laut anwalt normalerweise anhand der situation das er schon haftstrafen verbüst auf bewährung ausgesetzt werden sollen.dh er hat insgesamt 27 monate wovon 6 schon weg sind bleiben noch 21.wann muss man denn diesen antrag auf 2/3 strafe stellen?
natürlich wenn alle strafen festgelegt und rechtskräftig sind aber in welche distanz zum ende sozusagen?
und einen versuch ist es immer wert.
habe ich das denn richtig verstanden das man den antrag auf offenen vollzug jederzeit wieder stellen kann,nur das es beim ihm aussichtslos ist quasi?aber man kanns nach einer zeit versuchen,wenn er sich gut führt sagen wir 3 monate und er dann sagt ich habe es kennengelert und weiß es nun wirklich zu schätzen und würde mich gerne nochmal beweisen?
und an wen müsste dieser antrag erfolgen,ist er formlos oder muss man den beatragen?
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
und an wen müsste dieser antrag erfolgen,ist er formlos oder muss man den beatragen?


Der Antrag wird bei der JVA gestellt in der er einsitzt, dies kann er selbst tun oder auch eine Ihm nahestehende Person, er muss der Verlegung in den "Offenen" aber zustimmen.
Am besten beantragt er vor einer Antragstellung ein Gespräch mit der Abteilungsleitung legt sein Ansinnen dar, und fragt ob dem was im Wege steht. So erfährt er wie die Chancen sind das der Antrag genehmigt wird. Der Antrag selbst wird kann formlos auf dem Antragsformular VG 51 gestellt werden.

quote:
Wird die 2/3 strafe aus allen strafen zusammen gebildet?


Ja, das ist dann der gemeinsame 2/3 Zeitpunkt aller zu vollstreckenden Strafen. Die StA muss diesen dazu berechnen, dies muss beantragt werden wenn alle Entscheidungen (also auch die Berufung rechtskräftig sind)
eigentlich sollte dies von allein erfolgen, die Praxis zeigt aber das dies in den seltensten Fällen passiert.

Es gibt noch die Einzelnen 2/3 Zeitpunkte, wann die erreicht sind können Sie bzw. ihr Freund dem Vollstreckungsblatt entnehmen. Es macht Sinn dies anzufordern wenn alle Strafen rechtskräftig sind, und auch die JVA Kenntniss davon hat, meistens wird es eh ausgehändigt.

quote:
und was genau ist dieses einweisungsverfahren und ja er ist deutscher staatsbürger...


In diesem Verfahren wird seine Eignung für den Offenen Vollzug überprüft, dies findet meiner Kenntniss nach in der JVA Hagen statt. Wie gesagt auch möglich das er von dort wieder in den Offenen Vollzug kommt, mglw. Bielefeld-Senne oder Castrop. Aber sehr sher unwahrscheinlich.

quote:
probleme haben sich im leben zu recht zu finden erst recht wenn man ihn 2 Jahre oder mehr davon isoliert.


Darum wäre es sinnvoll gewesen sich im Offenen vernünftig zu benehmen.

quote:
wo es um es nochmal zu erwähnen legal ist.Sollte die EU nicht eine Einheit bilden????scheinbar nicht.


Dann sollte Ihr Freund nach Holland ziehen, im übrigen ist auch nur der Besitz und der Vertrieb mit Lizenz legal, der Anbau ist auch in Holland unter Strafe gestellt.

Im übrigen ist Cannabis, die Einstiegsdroge Nummer eins, Und für 9 Monate, das waren nicht 3-5 Gramm, für den Eigenbedarf, bei 9 Monaten, würde ich mal auf um die 250g tippen.

quote:
Fakt ist,er muss dafür gerade stehen was er ja auch tut.


Leider ist er damit nicht besonderst erfolgreich. Was für seinen "Abschuss" spricht.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

-- Editiert von rechtsmacher am 18.06.2008 19:47:02

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-cash-
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

es waren insgesamt 110 und 10 davon gingen an ihn.der fahrer hat ausgesagt und sich gestellt das 100 g von und für ihn waren.und der beifahrer hat das gleiche ausgesagt. 3 bunde war mein freund.der auch gesagt hat 10 für ihn die er gezahlt hat der rest vom fahrer.so stehts auch im protokoll.
der fahrer bekam bewährung weil er erststraftäter war und mein freund 9 monate weil er bereits eine bewährungsstarfe verbüsste.
dann danke ich für die auskünfte und werde mal die zeit abwarten und schauen wie er sich in zukunft anstellt und was sich daraus machen lässt!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Ein paar kleine Ergänzungen zu Rechtsmachers Ausführungen die im Übrigen korrekt sind.

Sicher kann er einen Antrag auf Rückverlegung in den offenen Vollzug stellen. Allerdings hat er derzeit damit keine Chance, da immer noch das "offene" Verfahren (die 9 Monate in der Berufung) ist schon ein Ablehnungsgrund.
Das Ganze macht erst Sinn wenn alles abgeschlossen ist und sämtliche Vollstreckungsunterlagen der JVA vorliegen. Sollte dann der Strafrest über 24 Monate liegen erfolgt die Verlegung in die Einweisungsanstalt in NRW die JVA Hagen. Zur Teilnahme daran ist der Gefangene im übrigen nach § 4 StollzG verpflichtet. Zudem ist das auch keine schlechte Chance für ihn, denn dort wird nicht nur über offenen oder geschlossenen Vollzug entschieden sondern auch über mögliche therapeutischen Maßnahmen, schulische oder berufliche Förderungen.

Ein Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung nach 2/3 muss nicht extra gestellt werden, die wird automatisch eingeleitet. Trotzdem ist es gut den Zeitpunkt im Auge zu behalten, wie Rechtsmacher schon schrieb kann es auch mal durchgehen.

Noch ein Hinweis dazu:

>frage jetzt:an wen und was muss ich oder er sich melden,auch wenn die meisten sagen es sei sinnlos weil er ja vorverurteilt ist, um eine andere art von Haftstrafe eventuell mit therapeutischer behandlung zu beantragen?
geht das überhaupt<

Gemäß § 35 BTMG kann die Vollstreckung der Strafe zurückgestellt werden. Das hier genauer zu erklären ist zu umfangreich. Ihr Freund sollte sich umgehend mit seinem zuständigen Sozialarbeiter in Verbindung stzen. Hinweis. Gegen die Regeln in den meisten Therapieeinrichtungen ist der Strafvollzug sehr lasch.

-- Editiert von Baikal am 18.06.2008 21:11:37

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Lieber Kollege Beikal,

Sie meinten;

quote:

das offene Verfahren (die 9 Monate in der Berufung) ist schon ein Ablehnungsgrund.


Dem ist nicht so. Allein ein offenes Verfahren (oder hier sogar Berufungsverfahren) stellt für sich allein, keine Grundlage für ein Versagen der Verlegung in den offenen Vollzug dar. vgl. Kommentar zum StVollzG Hoffmann Lesting 3. Auflage § 10 Rdz. 16 m.w.N.

Natürlich wird dies wohl in der Praxis aufgrund der Disziplinarstrafen wohl derzeit, kaum zu einer Verlegung in den offenen Vollzug kommen, aber darüber waren wir uns ja einig.

quote:
Therapieeinrichtungen ist der Strafvollzug sehr lasch.


Richtig, es soll bereits Gefangene gegeben haben, die aus der Einrichtung in die nächste JVA geflohen sind. Wer sich hier nicht an die Regeln hält, fliegt ganz fix raus, hier gehört dann unbedingter Willen zum Erfolg der Maßnahme beizutragen wohl zum obersten Gebot.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
-cash-
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

ja es ging mir ja auch nicht darum seine strafe angenehmer zu machen sondern effektiver!
das hört sich ja schon nach mehr an als erwartet.
jetzt muss er nur noch den nötigen willen und das nötige Durchhaltevermögen zeigen.
auch ihnen vielen dank für die Tipps.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich kenne die Praxis in NRW nicht, aber hier bei uns in Niedersachsen bestünde die Möglichkeit für ihn, Strafzurückstellung nach § 35 BtmG zu beantragen, da keine der Einzelstrafen über 24 Monate liegt. Ob ihm das genehmigt wird (bzw. auch hier in NDS genehmigt würde), ist die 2te Frage, zumal es ja auch *nur* um Cannabis geht. Würde eine stationäre Therapie erfolgreich beendet, könnte die Therapiezeit 1:1 auf alle Strafen angerechnet werden und der Rest nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt werden.

Aber nochmal: Das ist eine rein theoretische Chance. Große Hoffnungen will ich da nicht wecken, zumal er ja selbt den offenen Vollzug nicht *überlebt hat*, von daher wird man die Chancen, dass er eine offene Therapie *überlebt* seitens der Vollstreckungsbehörde sicherlich nicht als hoch ansehen. Aber es war ja nach theo. Möglichkeiten gefragt und theo. wäre es möglich. Die Chancen siedele ich im unteren 1stelligen %-Bereich an. Wobei ich wie gesagt auch nicht weiß, wie in NRW hinsichtlich §§ 35, 36 BtmG überhaupt verfahren wird. Es scheint da zieml. Unterschiede in den BL zu geben.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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