pfefferspray zur selbstverteidigung

11. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Wh1t3_Tr4sh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
pfefferspray zur selbstverteidigung

hallo,
ich habe mal ne frage und zwar:

ich bin angestellt in einer kneipe, wo ich alleine arbeite..
und natürlich hab ich oft mit agressiven betrunkenen leuten zu tuen..
ich bin selber erst 19 und es ist schwer sich unter den "alten" durchzusetzen ohne eskalation..wobei die kneipe sehr bekannt is für schlägereien ect

nun würde ich gerne wissen ob ich pfefferspray einsetzen darf wenn es mal eskaliert und mich jemand angreifen will..

ich will gezielt auf pfefferspray zurück greifen weil ich keine lust habe mich mit leuten zu schlagen und die einrichtung zu demolieren..
einfach kurz in die augen sprühen, zu boden bringen und die polizei verständigen..

muss ich dann mit konsequenzen rechnen oder zählt das als notwehr oder heim verteidigung??

es is auch so, wenn mich da einer nieder schlägt, hatt er ja auch zugriff auf mein ganzes wechselgeld was sehr viel is da bei uns auch spielautomaten stehen (brauch desshalb viel wegem wechseln) und derjenige hätte dann ebenfalls zugriff zu den schlüsseln für die spielautomaten...

freue mich auf antwort

mfg
chris




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3500x hilfreich)

Das Pfefferspray hast Du Dir selbstverständlich nur zur "Tierabwehr" angeschafft!!!???
Ein evtl. Einsetzen gegen Menschen in einer Notwehrsituation ist natürlich möglich.

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#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 212x hilfreich)

quote:
nun würde ich gerne wissen ob ich pfefferspray einsetzen darf wenn es mal eskaliert und mich jemand angreifen will..


Ja aber .......

....nur wenn du angegriffen wirst oder du jemandem hifst der angegriffen wird.

Wobei hier auf die Verhältnismäßigkeit zu achten ist!!

Wenn zwei sich "nur" anschreien und evtl schubsen, kannst du nicht dazwischen rennen und mit dem PS wahlos rumsprühen!

Nebenbei:

Hast du schonmal PS benutzt?? Da würde ich in geschlossenen Räumen von abraten, meistens bekommst du selber was davon ab. Und ob sich ein agressiver Betrunkener davon beeindrucken, sich ohne Gegenwehr zu Boden werfen lässt, lässt sich bezweifeln.

quote:
heim verteidigung


Wir sind nicht in Amerika, wo du alle widerechtlich auf deinem Grundstück befindlichen direkt erschiessen darfst!

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#3
 Von 
Wh1t3_Tr4sh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, soweit hab ich des auch gelesen im waffenschutzgesetz..

nur wo fängt notwehr an??
ich kann ja nicht warten bis einer mir eine zentriert..

ich hab da son PS das auch in geschlossenen räumen gut geht weil das n schaum is...desswegen auch PS und kein CS-gas weil das gibts nur als sprüh nebel

und wie siehts eig aus mit schreckschuss pistolen?
wenn ich die jemanden unter die nase halte?? darf ich dass oder bin ich dann auch dran??

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#4
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Vielleicht sollte man hier mal unterscheiden:

Auf der einen Seite haben wir die Notwehr. Diese ist erst mal unabhängig davon, ob man das, was man zur Notwehr einsetzt, auch besitzen darf.
Dumm gesagt, wenn durch einen Angriff mein Leben bedroht ist, darf ich den Angreifer auch dann erschießen, wenn ich für die Pistole keinen Waffenschein habe.

Es kommt dann also nur darauf an, ob das Mittel im konkreten Einzelfall geeignet war, einen gegenwärtigen oder unmittelbar zu besorgenden Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut zu unterbinden und ob kein Notwehrexzeß (auf Beleidigung mit tödlichem Schuß reagiert) vorlag.

Auf der anderen Seite haben wir die Rechtslage für Besitz und ggfs. Führen des eingesetzten Verteidigungsmittels (Reizgas, Messer, Schußwaffe). Diese ist unabhängig von der Notwehrlage; d.h. wenn ich für meine Pistole keinen Waffenschein habe, ist das auch dann ein Verstoß gegen WaffG, wenn ich die Pistole in einem konkreten Fall in Notwehr eingesetzt habe.

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