pflichtverteidiger oder wahlverteidiger ??

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.06.2010 12:07:09
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
pflichtverteidiger oder wahlverteidiger ??

wie ist eure meinung zu pflichtverteidigern? ein anwalt sagte mir mal das ein pflichtverteidiger immer die schlechte alternative ist,da der ja von staat gestellt wird und wenn es die finanzen zulassen möglicht ein wahlverteidiger zu bestellen ist.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

OHNE EINSCHRÄNKUNG: Ja, das Geld in einen Verteidiger ihrer Wahl investieren !

Die anderen sind zwar auch Anwälte, aber sie bearbeiten den FAll immer er so nebenbei ( Und das ist kein Klischee, sondern Fakt, selbst schon zahllos miterlebt ! ((natürlich nicht auf mich bezogen !))

Also, falls es was schwerwiegendes sein sollte, was es ja zu ein scheint, da sonst kein Pflichtverteidiger beigestellt würde, einen guten Anwalt bezahlen.

Oder aber einen Beratungsschein nehmen und Anwalt aussuchen, NIEMALS den nehmen, der einem zugeteilt wird.

Mein persönlicher Tipp !

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das stimmt so nicht ganz.

Pflichtverteidigung im Sinne der StPO bedeutet zunächst, daß ein Anwalt zwingend den Angeklagten verteidigen muß und er sich nicht selbst verteidigen DARF. Wenn dies der Fall ist, dann stellt der Staat nur dann einen Verteidiger, wenn man sich nicht selbst drum kümmert.
Üblicherweise sucht sich der Angeklagte trotz Pflichtverteidgung seinen Anwalt selber aus.

Übrigens ist auch ein Pflichtverteidiger für den Angeklagten nicht umsonst und demnach keine gratis-Verteidigung. Der Unterschied ist nur, daß der Anwalt nicht direkt vom Mandanten, sondern vom Staat bezahlt wird. Der Staat holt sich aber im Fall einer Verurteilung das Geld wieder.

Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger sind auch keine unterschiedlichen Leute, sondern gehören der selben Personengruppe an. Wenn also von 'gut' und 'schlecht' gesprochen wird, dann word über den gleichen Personenkreis gesprochen.

Ein guter Anwalt, der heute eine Wahlverteidigung übernimmt, macht vielleicht morgen wieder eine Pflichtverteidigung.

Gruß Justice

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#3
 Von 
sofia
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

"Justice"
"DER STAAT HOLT SICH,ABER IM FALL EINER VERURTEILUNG DAS GELD WIEDER".
Wie und wann den,wenn der jenige zur langjährige Freiheitstrafe verurteilt wird?

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Den Kommentar verstehe ich nicht. Auch ein lebenslänglich Verurteilter kann ja schließlich Geld haben.
Außerdem: Wo holt sich denn der Wahlverteidiger sein Geld her, wenn sein Mandant im Knast sitzt ? Wo ist der Unterschied ?

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Der Unterschied ist, dass der Pflichtverteidiger selbst dann sein Geld bekommt, wenn bei seinem Mandanten nichts zu holen ist. Der Wahlverteidiger muss schon irgendwie selbst dafür sorgen, dass er sein Geld bekommt.

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#6
 Von 
sofia
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage war, wocher holt sich der Staat
sein GELD wieder wenn der jenige langjährige
Freiheitsstafe hat und kein Geld hat?

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Staat holt sich das Geld logischerweise gar nicht, da einem nackten Mann bekanntlich nicht in die Tasche zu greifen ist. Der Anspruch des Staates ist aber 30 Jahre lang vollstreckbar und solange sitzt man selten im Gefängnis.

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