pol. Führungszeugnis?BZR?

6. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
andain
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
pol. Führungszeugnis?BZR?

hallo mein freund überlegt für ein jahr in kanada arbeiten um beruferfahrung im ausland zu sammeln!
man braucht dazu ein polizeiliches führungszeugnis!!!
er wurde im jahr 2005 wegen einer dummen sache zu 180 TS verurteilt!
wie lang steht das dann im pol. führungszeugnis?
ich habe jetzt schon viele themen durchgeschaut und auch auf der seite vom bundesjustizamt aber ich verstehe nicht wirklich was in diesem führungszeugnis über die sache von 2005 drinsteht da es ja(so wie ich das verstanden habe)im führungszeugnis 3 jahre steht und im BZR 10Jahre???
steht alles was im BZR steht gleichzeitig im pol.Führungszeugnis oder gibt es da unterschiede?

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

so wie ich das verstanden habe im führungszeugnis 3 jahre steht und im BZR 10Jahre???

Richtig. Wenn es allerdings innhalb der 10 Jahresfrist noch eine weitere Verurteilung geben sollte, wird auch eine im Führungszeugnis bereits gelöschte Verurteilung erneut wieder aufgenommen, insoweit sie über 90 Tagessätzen liegt. Heisst: Wenn sein Eintrag mit den 180 TS jetzt in 2008 aus dem FZ gelöscht wird, er aber z.B. in 2010 noch mal zu 10 Tagessätzen verurteilt wird, kämen beide Verurteilungen ins FZ.

steht alles was im BZR steht gleichzeitig im pol.Führungszeugnis oder gibt es da unterschiede?

Es gibt Unterschiede. z.B. Erst verurteilungen bis 90 Tagessätze kommen zwar ins BZR aber nicht ins FZ. Was zwar im BZR steht, aber nicht im Führungszeugnis, ist in § 32 BZRG aufgelistet.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
andain
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ah ok danke!
ist ne sehr spezielle sache!
und wie sieht es dann aus wenn jemand nach jugendstrafrecht zu sozialstunden verurteilt wurde und dann später nach erwachsen strafrecht zu tagesätzen?

lese hier ab und an intresse haltshalber mit und muss sagen großes Lob @ streetworker!
machst deinem namen alles ehre ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

und wie sieht es dann aus wenn jemand nach jugendstrafrecht zu sozialstunden verurteilt wurde und dann später nach erwachsen strafrecht zu tagesätzen?

Dann zählen die Tagessätze als Erststrafe weil Sozialstunden nach Jugendrecht keinen sog. 'Strafcharakter' haben, also nicht als 'Strafe' im -auch- registerrechtlichen Sinn zählen.

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Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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