Hallo!
Kann ich prinzipiell eine Anzeige zurückziehen, die ich bereits aufgegeben habe und in der auch schon Zeugen ausgesagt haben?
Bzw. welche Hindernisse können auftreten?
P.S.: Es handelt sich um eine Anzeige zu einem "kleinerem" Auto/Fahrrad-Unfall mit folgender Bußgeldstrafe.
polizeiliche Anzeige
29. November 2005
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Frage vom 29. November 2005 | 20:42
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 29. November 2005 | 21:03
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Guten Tag,
das kommt darauf an bezüglich welcher Paragraphen ermittelt wird, somit um welches Delikt es sich handelt.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
#2
Antwort vom 30. November 2005 | 09:28
Von
Status: Praktikant (657 Beiträge, 81x hilfreich)
Eine Anzeige kann man nicht zurücknehmen ! (da es sich nur um die Bekanntgabe eines Sachverhalts handelt).
Grundsätzlich kann nur ein "Strafantrag" zurückgenommen werden.
Gruß
-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"
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#3
Antwort vom 30. November 2005 | 12:12
Von
Status: Bachelor (3126 Beiträge, 482x hilfreich)
Genau.
Ebenso verhält es sich mit zivilrechtlichen Ansprüchen. Die kann man dem Täter auch ersparen - oder eben nicht.
-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"
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