polizeiliche Anzeige ohne Nennung meiner Daten

8. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)
polizeiliche Anzeige ohne Nennung meiner Daten

Liebes Forum,
ich arbeite seit kurzem in einer Baufirma, in der NICHT mit rechten Dingen zugeht.
GmbH, Kassengelder werden PRIVAT genutzt. Viele Scheinselbstständige die durch Forderungen der Beförderungsbetriebe unter Druck gesetzt werden für nichts zu arbeiten. BG-Bau Unterlagen werden/sollen gefälscht werden. Mitarbeiter werden auf mehere WHG angemeldet, müssen gewerbe anmelden (alles Ausländer), Post dieser geht über meinen tisch..., diese erhalten diese nicht, nur zur Vorlage....., zur Erpressung: Ich zahle du keine St rafe, Du musst abarbeiten...... Und noch einiges!

Anhörungen wg. Verkehrsdelikten werden mit "leicht" veränderten Namen beantwortet, und noch vieles mehr!

Wollte Anzeige erstatten ohne das meine Daten erhoben werden, Polizei sagt geht NICHT!

Bin echt verzweifelt weil mir die Menschen leid tun und ich unter solchen Bedingungen nicht arbeiten möchte und beabsichtige zum 30.06 gleich wieder zu kündigen.

meine FRAGE: Wie kann ich solches Verhalten offenlegen, ohne das meine Daten bekannt werden. Ich befürchte wirklich erhebliche konsequenzen, bis hin zu Drohungen oder Körperverletzung bei diesen "Herren"

danke



-- Editiert von Moderator am 08.06.2015 20:18

-- Thema wurde verschoben am 08.06.2015 20:18

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Indem Sie es anonym anzeigen, also z. B. schriftlich. Freilich ist es der Verfolgungseifer da oft gebremst, wenn es keine Zeugen gibt, und anonyme Anzeigen riechen auch immer sehr nach Racheakt...

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#2
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

ganz anonym geht es leider nicht, da alles was ich an Daten habe SOFORT an mich zurückzuführen ist, wenn ich diese der Anzeige beifüge!

Und das der wie Sie schrieben"Verfolgungseifer" gebremst ist, wurde mir auch ausfürlich erklärt. Staatsanwalt hat schlechte Karten wenn nur anonym, beim richter aus diesen von ihnen gennten Gründen, Leier.

Ich bin echt nur am verzweifeln was so alles über meinen Tisch geht und habe berechtigte Sorge das ich, wenn alles mal auffliegt, dann auch eine Strafe bekommen könnte weil ich viele Schreiben ja im . i.A. Unterschreiben muss!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Und das der wie Sie schrieben"Verfolgungseifer" gebremst ist, wurde mir auch ausfürlich erklärt. Staatsanwalt hat schlechte Karten wenn nur anonym, beim richter aus diesen von ihnen gennten Gründen, Leier. Das ist keine Leier - man nennt das "Realität".
Ich bin echt nur am verzweifeln was so alles über meinen Tisch geht und habe berechtigte Sorge das ich, wenn alles mal auffliegt, dann auch eine Strafe bekommen könnte weil ich viele Schreiben ja im . i.A. Unterschreiben muss! Ach nee - eben wollten Sie doch noch, daß das alles auffliegt? Natürlich werden Sie davon dann nicht verschont. Zeigen Sie es in Ihrem Namen an, ist wenigstens beweisbar, daß Sie sich aktiv an der Aufklärung der Geschichten beteiligt haben - sowas wirkt strafmildernd.

-- Editiert von muemmel am 08.06.2015 20:39

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

Bitte nicht sarkastisch werden, ich will das dies Auffliegt! ABER NICHT wenn ich dann angst haben muss das "DIESE" Menschen mit Messern und Macheten (geposterte Bilder auf Facebook) vor mienr Tür stehen oder mir auflauern. Mir ist diese anfrage VERDAMMT ERNST!!!

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Bitte nicht sarkastisch werden, ich will das dies Auffliegt! Ja und? Ihre Möglichkeiten wurden erörtert - entweder Sie tun es in Ihren Namen oder anonym oder Sie lassen es halt. Angesichts Ihrer Ängste scheint mir "lassen" dann doch die beste Alternative.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
Bitte nicht sarkastisch werden

Das ist weniger Sarkasmu, viel mehr Realismus



Wieviel Risiko man eingehen möchte muss jeder selbst entscheiden.
Eventuell sind dies Fotos nur gestellt um genau so etwas auszulösen oder auch nicht. Kann hier keiner sagen.



Selbst wenn man die Anzeige anonym erstattet ist doch die Frage was man preisgibt.
Denn anhand der Daten kann man durchaus Rückschlüsse ziehen, wer die Daten geliefert hat. Schlicht weil nur ein sehr beschränkter Personenkreis Kenntnis davon hatte.



Man kann zwar gewisse Strategien ausarbeiten um sich zu schützen und dennoch genug zu liefern das die Verfolgung interessant wird. Man sollte sich aber bewusst sein, das es da immer ein Risiko gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Anonyme Anzeigen sind immer schwierig für die Strafverfolgungsbehörden. Je mehr "Futter" die Behörden haben, dest besser. Das können neben der Aussage auch Schriftstücke sein, Namen der Mitarbeiter, etc.

Solange es um Scheinselbständige geht, wäre anstelle der Polizei das zuständige Hauptzollamt der Ansprechpartner.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
beim richter aus diesen von ihnen gennten Gründen, Leier.


Das "Leier" sollte in dem Kontext wohl "Leider" heißen ?!

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#9
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Mahnman):
Anonyme Anzeigen sind immer schwierig für die Strafverfolgungsbehörden. Je mehr "Futter" die Behörden haben, dest besser. Das können neben der Aussage auch Schriftstücke sein, Namen der Mitarbeiter, etc.
Solange es um Scheinselbständige geht, wäre anstelle der Polizei das zuständige Hauptzollamt der Ansprechpartner.
Danke für Ihre Antwort und Info mit dem Zoll!

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#10
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:beim richter aus diesen von ihnen gennten Gründen, Leier.
Das "Leier" sollte in dem Kontext wohl "Leider" heißen ?!
Ja, habe mich verschrieben!

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, das abarbeiten von Geldleistungen ist ja nicht verboten. Wo ist das Problem? Die Privatentnahme aus der Kasse durch den Chef auch nicht. Ob das Unternehmen optimal geführt ist, das ist eine ganz andere Frage. Aber, nicht jede "Sauerei" ist auch strafbar.

Normalerweise finden doch regelmässig Betriebsprüfungen durch Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Rentenversicherung statt. Häufig mit "Unterstützung" des Hauptzollamtes und der Steuerbehörden. Wie sieht es denn da aus?

Noch ein Hinweis: wenn sich jemand strafbar bemacht hat, dann nicht nur der Geschäftsführer, sondern die Ausländer gleichermaßen. Meist ist das doch eine Zusammenarbeit. Das muss man halt wissen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo flottegabi


Zitat:
Scheinselbständigkeit kann es kaum sein, wenn es mehrere Beförderungsbetriebe / Kunden gibt

Da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt: öffentlicher Beförderungsbetrieb, wurden zig mal beim Schwarzfahren erwischt, mit inkasseforderungen und auch danach Rechtsanwatschreiben wg. offener Forderungen, geht bei einigen in die 1.000€

Zitat:
BG-Bau Unterlagen werden/sollen gefälscht werden.
Das könnte was sein - je nachdem was da gefälscht wird

Unbedenklichkeitsbescheinigung - da im Moment keine Zahlungen der Beiträge


Zitat:
wo die oben noch scheinselbständige Mitarbeiter gemeldet sind, und wen die zur Erledigung ihrer Post beauftragen geht nur die was an.

OK

Danke für Deine Antworten
Sandy692

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

Zitat:
Die Privatentnahme aus der Kasse durch den Chef auch nicht. Ob das Unternehmen optimal geführt ist, das ist eine ganz andere Frage. Aber, nicht jede "Sauerei" ist auch strafbar.
Das ist mir bekannt, nur wird nirgends eine Privatentnahme erfasst oder gebucht

Zitat:
Normalerweise finden doch regelmässig Betriebsprüfungen durch Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Rentenversicherung statt. Häufig mit "Unterstützung" des Hauptzollamtes und der Steuerbehörden. Wie sieht es denn da aus?
Betrieb noch nciht lange am Firmenmarkt, Prüfung soll eine im nächsten Jahr stattfinden, mehr weiss ich nicht.

Danke für Deine Antworten
Sandy692

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Privatentnahmen, wie das in der Firma gehandhabt wird, keine Ahnung. Nur, alles was nicht belegbar ist, das ist eben privat. Ist doch einerlei.

Irgendwie hast Du auch nicht den richtigen Durchblick, oder?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "Sandy692",

Sie könnten einen Hinweis an die Staatsanwaltschaft, anonym, postalisch senden. Detailangaben müssen Sie nicht preisgeben.
Bei Nachforschungen, seitens der/des Staatsanwalts/Staatsanwältin wird, sicherlich, alles, relevante geprüft werden.

MfG, soso55

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Privatentnahmen, wie das in der Firma gehandhabt wird, keine Ahnung. Nur, alles was nicht belegbar ist, das ist eben privat. Ist doch einerlei.
Irgendwie hast Du auch nicht den richtigen Durchblick, oder?
wirdwerden



Konto-Buchhaltung-PRIVATENTNAHME
In der Buchhaltung sollte alles erfasst werden, da gibt es nichts PRIVATES was nicht belegbar sein kann ,-)

1x Hilfreiche Antwort



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