Es kam eine Vorladung
zur polizeilichen Vernehmung als Zeuge in der Ermittlungssache
Provisionsbetrug zu Ihrem Nachteil.
Der Geladene weiß überhaupt nicht, worum es gehen könnte.
Was heißt: "Provisionsbetrug zu Ihrem Nachteil."
Wie verhält man sich am besten?
polizeiliche Vernehmung - Provisionsbetrug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Man geht am Besten einfach hin und hört sich an, zu was man etwas sagen soll. Es wird ja nicht gegen Sie, sondern gegen jemand anders ermittelt. Und möglicherweise bekommen Sie von dem Beschuldigten am Ende ja unverhofft noch Geld, weil er zu Schadenswiedergutmachung verurteilt wird. Is also eher ne freudige Nachricht, die Ladung...
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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quote:
Is also eher ne freudige Nachricht,
...es sei denn man hat mit dem Provisionsbetrüger gemeinsame Sache gemacht, was auch nicht sooooo selten vorkommt.
Sachen gibt`s, die gibt es gar nicht.
Die Sache war Ende 2007, wie soll man sich daran auch noch erinnern.
Tatsächlich geht es um Provisionsbetrug, aber nur "uneigentlich" lag der Schaden direkt beim Zeugen, um den es hier geht, vor.
Jemand hat für O2 und debitel Verträge geworben und Provision kassiert.
Die Veträge hat er gefaked, also Namen, Adressen und Kontodaten einfach aus dem INet gezogen.
Dabei aber nicht immer auf die Zuordnung geachtet, also Name und Bankverbindung durcheinander gebracht.
O2 und debitel haben natürlich Geld eingezogen.
Der geladene Zeuge hatte bereits damals O2 angeschrieben und Erstattung erhalten, deshalb war für ihn die Sache erledigt.
Aber bei anderen lief es eben nicht so glatt, nämlich bei denen, auf die der Vertrag abgeschlossen war, deren Kontodaten nur "falsch" angegeben waren, denn von denen wollten O2 und debitel natürlich das Geld zurück.
War also gar nicht so schlimm, aber wenn man zur Polizei muss ohne zu wissen warum, ist schon komisch.
Sollte man nicht bei der Polizei generell einen Rechtsanwalt mitnehmen, bevor einem noch was anderes unterstellt wird?
Bringt es etwas wenn man ein ärztliches Zeugnis dazulegt, das man in diesem Moment nicht zurechnungsfähig war?
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