polizeiliches Führungszeugnis - 9 Monate Führerscheinentzug und eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen

10. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
albitrucks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
polizeiliches Führungszeugnis - 9 Monate Führerscheinentzug und eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen

Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen !

folgender Fall:

mir wurde im Februar 2004 auf Grund Alkohol der Führerschein entzogen.
Nach einer Berufungs-Gerichtsverhandlung bekam ich 9 Monate
Führerscheinentzug und eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen.

Ich bin im Moment auf Arbeitssuche und habe jetzt konkrete Angebote - erfahrungsgemäss muss man dem neuen Arbeitgeber ein pol. Führungszeugnis vorlegen.
Nun meine Frage:

Kann mir jemand - evtl. aus eigener Erfahrung - sagen ob meine o.g. Vorstrafe im pol. Führungszeugnis eingetragen ist ??

Für Eure Antworten Danke im Voraus



-----------------
"albi"

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

dazu müsse man die genaue Art des Deliktes wissen und ob Sie bereits vorbestraft waren.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#2
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

er hat doch schon gesagt das er 45 tagessätze bekommen hat!mit der strafe hast du kein eintrag bekommen!

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Deli Oglan,

ja, der Fragesteller legte dar, dass er 45 Tagessätze als Strafurteil ausgesprochen wurde. Das sagt aber nichts darüber aus, ob letztlich ein Eintrag in seinem Persönlichen Führungszeugnis vorgenommen wurde. Ihre Feststellung, ohne weiteres Hintergrundwissen, dass kein Eintrag im PFZ vorgenommen wurde, ist somit übereilt.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Nachtrag:

Im ersten Satz das "er" bitte streichen und aus dem "wurde" ein "wurden" machen :)


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

-- Editiert von J. Roenner (Bobo) am 10.02.2005 11:14:27

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich denke mal, Bobo will darauf hinaus, daß ein Eintrag im Führungszeugnis auch bei nur 45 TS erfolgen kann, wenn Du bereits eine Vorstrafe hattest.
Ist dem so?

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo KlagDichReich,

das sehen Sie richtig. Denn genau das meinte ich auch. Dieses ist zB dann der Fall, wenn der Täter schon Einträge in seinem BZR hatte. Dann werden auch Verurteilungen zu weniger als 90 TS in das PFZ eingetragen.


Viele Grüße,

- J. Roenner -


---

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#7
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

soviel ich verstanden hab,will er nur wissen ob er ein eintrag bekommt mi 45 tagessätzen!dagehe ich davon aus das er bisslang nicht vorbestraft war,ist! also mit 45 ts. bekommt man kei eintrag in p.fürungszeignis,aber manbekommt ein eintrag ins bzr.!das nach 5 jahren wieder gelöscht wird!!oder?

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#8
 Von 
albitrucks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Danke zunächst mal für Eure Antworten.

Also das Deklikt war daß ich in eine normale
Kontrolle geraten bin - ohne Unfall oder dergleichen - und es ist mein erstes strafrechtliches Vergehen - war also nicht etwa vorbestraft - kann ich dann davon ausgehen daß es keinen Eintrag im pol. FZ gibt ?

Danke Euch nochmals !!


-----------------
"albi"

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Das ist richtig. Die Tilgungsfrist beträgt 5 Jahre.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

nein,kein eintrag!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

das geht ja durcheinander :)

Also, im Führungszeugnis ist kein Eintrag!

Die 5 Jahre Tilgungsfrist(+1 Jahr Auskunftssperrfrist) die Kollege Roenner meinte, beziehen sich auf's BZR, daß hat er nur vergessen zu schreiben :)

Wirst Du in diesen 6 Jahren wegen irgendetwas verurteilt, kommt auch ins Führungszeugnis ein Eintrag (auch bei weniger als 90 Tagessätzen)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

:)

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#13
 Von 
albitrucks
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank an Euch alle !!!!!!!!!!!

Bin echt erleichtert denn ein Eintrag im PFZ
hätte meine beruflichen Chancen wohl echt minimiert.

Nochmals DANKE !!


-----------------
"albi"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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