polizeiliches Führungszeugnis - Chance dass Sie vielleicht auf das Führungszeugnis verzichten?

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sarah999
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 19x hilfreich)
polizeiliches Führungszeugnis - Chance dass Sie vielleicht auf das Führungszeugnis verzichten?

Hallo,

ich habe ein riesen Problem, ich könnte einen neuen Job ab dem 01.08. 09 haben, allerdings benötigen die wohl ein Führungszeugnis...
Da ich in meiner Vergangenheit viel Mist gebaut habe, hab ich da nun Einträge.
Die letzte Verurteilung war am 23.06.2006 mit einer Freiheitsstrafe von 4Monaten auf 2 Jahre Bewährung,ca. 2 Jahre vorher hatte ich schonmal genau dieselbe Strafe, also auch 4 Monate Freiheitsstrafe auf 2 Jahre Bewährung, aber da hab ich einen Brief bekommen, das die Bewährungzeit um ist.Davor hatte ich auch schonmal 2 Verfahren, aber das waren jedesmal Geldstrafen, auch unter 90 Tagessätzen.
Allerdings läuft jetzt noch ein Verfahren gegen mich, aber das schon seit fast einem Jahr, bin mittlerweile auch in Therapie und hab bisher auch noch nichts wieder wegen dieser Sache gehört.Hatte schon eine Verhandlung, wegen der letzten Straftat, aber nun warte ich auf einen psychologischen Gutachter, der wohl vom Gericht bestellt wird.
Nun meine Frage wie lang stehen denn die Einträge denn im Führungszeugniss? Ich bin echt verzweifelt, denn ich muss mich bis zum 01.05. entscheiden was ich mache und meinen jetzigen Job ggf. kündigen. Hab den anderen Job auch schon mündlich zugesagt, und hab von denen auch schon eine Bestätigung das ich ab dem 01.08. dort beginnen kann. Bekomm den Arbeitsvertrag wohl auch die Woche zugeschickt und soll den unterschrieben dann wieder zurückschicken. Das Führungszeugniss müsste dann also eh erst später nachgereicht werden.
Wenn ich den Vertrag dann einmal unterschrieben habe und mein neuer Arbeitgeber auch, könnten die sich dann trotzdem noch umentscheiden und mir die Stelle nicht geben, oder wie hoch ist denn die Chance das Sie vielleicht auf das Führungszeugnis verzichten?
Mein Anwalt sagt ich soll einfach mal eins beantragen, manchmal hat man auch Glück und ein Eintrag wird vergessen?!
Stimmt das denn?
Ich wäre dankbar für eine schnelle Antwort.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,

spiel lieber gleich mit offenen Karten, dein neuer AG kann dich innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen und wenn dieser ein sauberes Führungszeugnis als Voraussetzung sieht, ja dann schaut es wohl leider nicht so gut aus für dich.
Die durchschnittliche Speicherzeit beträgt 5 Jahre nach Verbüßen der Strafe.

Ich persönlich habe es bei meinen alten AG selber erlebt, das einer auf Grund eines Eintrages im FZ innerhalb der Probezeit sofort gekündigt wurde.

Das was dein Anwalt sagt, vielleicht haben die es vergessen?!?!?! halte ich persönlich für ein wages Risiko.

Gruß

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#2
 Von 
Sarah999
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 19x hilfreich)

Ok, und du bist dir sicher das der Eintrag 5 Jahre drin steht, denn wenn er nur 3 Jahre drin stehen würde dann würde der Eintrag ja am 23.06.09 erlischen und ich könnte das Führungszeugnis danach beantragen. Ich hab mich mal ein bisschen belesen und manche sagen 5 Jahre und manche 3 Jahre, weiss jetzt halt nicht so recht was stimmt?

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#3
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

@sarah999

schau mal da nach...

Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt.

Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt. Ob, und wie lange Vorstrafen in dem Register gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46 BZRG ). Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (siehe unten). Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG ). Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. (§ 38 (2) BZRG ).

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Das Führungszeugnis wird frühestens am 23.10.2011 sauber sein. Datum der Verurteilung + 5 Jahre Frist + 4 Monate Strafdauer. [§ 34 , Abs. 1, Nr. 3 iVm. Abs. 3 BZRG]

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#5
 Von 
Sarah999
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 19x hilfreich)

also stehen die letzten beiden Einträge bis 2011 drin?Denn vorher das waren Geldsätze unter 90 Tagessätze...Oh man dann kann ich den Job wohl absagen. Hab den jetzt allerdings schon mündlich zugesagt, weil bis vorgestern nie die Rede von einem Führungszeugnis war. Können die mich denn da auch irgendie dran kriegen, denn eine mündliche Zusage zählt ja glaub ich genauso.
Wenn ich jetzt eine Freiheitsstrafe von nur 3 Monaten gehabt hätte, hätte dann der Eintrag nur 3 Jahre drin gestanden?

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Sebastian Stark
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Tag,

ein guter Tipp wurde schon genannt: spielen Sie mit offenen Karten gegenüber Ihrem neuen potentiellen Arbeitgeber und sagen Sie diesem, dass Sie Einträge im Führungszeugnis haben. Je nachdem entscheidet für den Arbeitgeber nicht "ob" Sie Einträge im Führungszeugnis haben sondern "wegen was".

Delikte die mit der konkreten Tätigkeit in keinerlei Zusammenhang stehen können u.U. als irrelevant angesehen werden.

-----------------
"Rechtsanwaltskanzlei Stark
Hindenburgstr.15
78467 Konstanz
Tel.: 07531 / 36 22 173
Fax.: 07531 / 36 22 174
www.stark-kanzlei.de"

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#7
 Von 
Sarah999
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 19x hilfreich)

Sie haben ja Recht, aber welcher AG stellt heute jemand ein mit Vorstrafen, wo die Auswahl so groß ist und Diebstahl kann einem glaub in jeden Beruf zum Verhängnis werden, ich mache zwar seit einem dreiviertel Jahr eine Therapie, aber ich denke das interessiert die dann auch nicht mehr. Außerdem selbst wenn die mich nehmen würden, wenn dann wirklich mal was fehlen sollte, dann kommt das sowieso immer auf mich zurück, und das will ich dann auch nicht. Ich denke ich hab wirklich keine Alternative und muss wohl meinen alten Job weiter machen...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
also stehen die letzten beiden Einträge bis 2011 drin?


Ja

quote:
Können die mich denn da auch irgendie dran kriegen, denn eine mündliche Zusage zählt ja glaub ich genauso.


Während der Probezeit kann man Sie auch völlig ohne Angebe von Gründen wieder entlassen. Und bis zu deren Ende werden Sie die Vorlage des Führungszeugnisses sicherlich nicht herauszögern können. Auch nach der Probezeit kann noch gekündigt werden, wenn es sich um einschlägige Vorstrafen handelt (Trunkenheitsfahrt beim Taxifahrer, Diebstahl beim Kassierer usw.)

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