post bekommen! vorladung!

23. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
lordus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
post bekommen! vorladung!

guten abend ! ich habe ein problem und zwar:


vor gut einer woche habe ich eine anzeige wegen vorsätlicher leichten körperverletzung bekommen!

es war so:

ein mädchen hat sich in dem club wo ich arbeite daneben benommen, so als ich nach feierabend dann in nem anderen club war ... stand sie auch da und ich hab sie laut angeschnautzt ....darauf hin kam ich makker an und schubste mich , ich ließ mir das nicht gefallen und habe zurück geschubst -.. und schon hatte ich ein paar fäuste sitzen. es ging einfach zu schnell , zu dem habe ich alkhol getrunken! dann standen wir draußen und ich rief die polizei und machte gegen ihn eine anzeige! so der punkt ist der als ich an einer kreuzung stand um auf mein taxi zu warten, kam er vorbei und irgendwie ist mir eine sicherung durchgeknallt, denn ich bin auf ihn los und habe ihn einen faustschlag ins gesicht gegeben ! was mir im endeffekt auch richtig leid tut und auch einfach falsch war ! nun ist es so das ich in den brief kasten geschaut habe und es war eine vorladung drinne. hab nun angst ! bin strafrechtlich noch nie aufgetreten....wie wird es/kann es für mich ausgehen! ich habe mich als er den strafantrag gestellt hat versucht bei ihm zu entschuldigen und naja er wollte es nicht akzeptieren! er hatte eine dicke lippe und war 20 minuten im krankenhaus, ich hingegen hatte prellungen im gesicht und war über eine stunde im krankenhaus! bitte helft mir habt relativ angst :(

danke

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was soll man da helfen? Überlegen Sie sich halt, ob Sie zu der Sache was sagen wollen und wenn ja (was ja relativ sinnbringend ist, wenn es Ihnen leid tut) gehen Sie halt hin und erzählen wie es war. Ob einer von Ihnen 3 1/2 Minuten kürzer oder länger im KH war als der andere, ist völlig egal. Viel wird dabei nicht rauskommen. Wie alt sind Sie denn?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
lordus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

bin 20 jahre alt ! natürlich tut es mir leid. bin nicht son typ der einfach ohne grund zu haut ! mir ist einfach eine sicherung durchgeknallt !

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Mit 20 kann noch Jugendrecht angewendet werden. Da Sie auch nicht weiter vorbestraft sind, wird nicht mehr zu erwarten sein, als ein paar soziale Arbeitsstunden.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#4
 Von 
lordus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

kann es denn vllt auch eingestellt werden ! ich mein ich hab sowas noch nie gemacht und es war ein einmaliger ausrutscher !! wie isses denn mit meinem gegenüber ? .... was hat er zu erwarten ?! ich würde ja die anzeige zurückziehen sobald er auch seine zurück zeiht und mich entschuldigen .. habs ja nach dem schlag versucht naja er wollte sie nciht annhemen !! :(

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hätte ich auch nicht angenommen. Erst machen Sie sein Mädel an und zeigen ihn an, dann klatschen Sie ihm anschliessend -grundlos- noch eine und wenn er Sie dann auch anzeigt, jammern Sie rum, weil er Ihre Entschuldigung nicht annehmen will. Wer austeilen kann sollte auch einstecken können.

Klar kann es theo. auch eingestellt werden. Aber auch eine jugendrechtliche Einstellung kann mit Arbeitsstunden als Auflage verbunden werden.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#6
 Von 
lordus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

entschuldigen Sie bitte! ich weiss nich ob sie die sachlage ganz verstanden haben! ich habe nicht als erstes eine faust verteilt! ich wurde von ihm geschubst .. und habe 3 fäste einstecken müssen! bis zu einer prellung und einem sehr stark geschwollenen auge !

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
ich wurde von ihm geschubst ..


Jep, nachdem Sie sein Mädel angemacht haben...

Zitat von Ihnen:

quote:
so als ich nach feierabend dann in nem anderen club war ... stand sie auch da und ich hab sie laut angeschnautzt


Ich habe soviel verstanden, dass Sie mit dem Stress in dem Club angefangen haben.

Und wenn ich der "Macker" wäre, dessen Freundin von irgendwem blöd angeredet wird, würde ich auch schubsen.

O.K., nachdem Sie sich dann ein paar gefangen hatten und ihre Anzeige erstattet haben (was ja auch O.K. ist), war die Sache ja soweit erledigt.

Und dann waren Sie wiederum derjenige der von neuem angefangen hat:

Zitat von Ihnen:
quote:
kam er vorbei und irgendwie ist mir eine sicherung durchgeknallt, denn ich bin auf ihn los und habe ihn einen faustschlag ins gesicht gegeben !


Das ist das, was ich verstanden habe, denn das haben Sie geschrieben. Sie haben 2mal -nachdem sich sie Situation jeweils beruhigt hatte- wieder mit dem Stress angefangen. Das sollten Sie nicht vergessen.

Völlig unschuldig ist der andere natürlich auch nicht. Dass steht ausser Frage. Aber Ihr Anteil an der Sache beträgt auch min. 50%

Ist ja im Nachhinein auch insoweit egal. Rückgängig läßt es sich eh nicht machen.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#8
 Von 
StarofUSA
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich finde es sehr anstrengend , wenn jemand ohne Groß- oder Kleinschreibung, zudem noch im Fließtext, ohne Absatz und mit zig Fehlern schreibt....
Mein Rat ist (bin aber keine Juristin):
Statt Stress anzufangen , Leute anzuschnauzen, zu prügeln, vielleicht einmal nachdenken, weniger Alkohol und obendrauf, einen Deutschkurs mit Rechtsschreibtraining, Grammatik etc.!
Viel Erfolg

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