potentiell gestohlenes Fahrrad gekauft.

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)
potentiell gestohlenes Fahrrad gekauft.

Hallo zusammen,

nehmen wir an eine Person kauft über die Kleinanzeigen ein stark reparaturbedürftiges Fahrrad was auch den günstigen Preis mehr als rechtfertigt. Alle wesentlichen Teile sind kaputt.
Die Anzeige enthielt Telefonnummer und Adresse die nach Recherche auch dem in den Kleinanzeigen angegebenenen Namen zuzuordnen war.
Die Anzeige hat der Käufer ausgedruckt und auch die Emailkorrespondenz die er mit dem Verkäufer geführt hat.

In der Anzeige stand geschrieben das Fahrrad lag längere Zeit im Fluß worauf sich der Käufer keinen Reim machen konnte aber dummerweise hat er erst nach dem Kauf nachgefragt. Erklährung: Der Bruder des Verkäufers ist Kajakfahrer und hat es aus einem Fluß gezogen. Anschließend hat er es in einer nahegelegenen Gaststätte abgegeben wo eben viele Mountainbiker einkehren. Der Inhaber hat einen Aushang in der Gaststätte und bei den dortigen Trails angebracht und als sich 8 Wochen später niemand als Inhaber des Fahrrades meldetet hat er es dem Finder ausgehändigt.

Das ist natürlich nicht die normale Vorgehensweise und auch der Grund der Fragestellung!!!

Nehmen wir mal an der Käufer würde in der nächsten Zeit ca 4-8 Wochen zur Polizei gehen um das Fahrrad überprüfen zu lassen.
Kann man davon ausgehen für den Fall es stellt sich als gestohlenheraus, dass die Anzeige die ja dann unweigerlich folgt von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird?

Der Käufer hat folgende Vorgeschichte. 2008 Fahrraddiebstahl (Verurteilung), 2010 Fahrraddiebstahl (Verfahren wurde eingestellt) ähnlicher Fall in den Kleinanzeigen gekauftes Fahrrad allerdings ohne jegliche Nachweise.

Das wäre es erstmal soweit.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hellsehen können wir hier natürlich auch nicht, aber bei der Fahrrad-Vorgeschichte würde ich nicht unbedingt von einer sang- und klanglosen Einstellung ausgehen.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi,

vielen Dank für die schnellen Antworten war doofe Frage und dumme Aktion die Herkunft nicht vorher zu erfragen. Ich hätte nie gekauft wenn mir der so eine Story erzählt hätte.
ABTEILUNG LEHRGELD

Zitat (von cabel):
...wenn man mal bei einer Kontrolle auffliegt.


Ich würde niemals mit diesem Fahrrad herumfahren und verkaufen ebenfalls nicht. Ich wollte es als Lehrobjekt muss ich halt weitersuchen. Ich neige stark dazu den Laufradsatz zu verkaufen denn das Risiko einer Anzeige die nicht eingetellt wird setze ich mich dann doch nicht aus. Das wäre wirklich fatal die volle Ladung im Führungszeugnis zu haben.

Danke soweit.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi,

ja klar mache ich mich strafbar wenn ich den Laufradsatz verkaufe aaaaaaaaaaaaber denken Sie tatsächlich ich würde in der Anzeige erwähnen es handelt sich vielleicht um gestohlene Ware???
Abgesehen davon habe ich gestern bei der Reinigung entdeckt, dass dieser einen vermutlich irreperablen Schaden hat

Manchmal muss ich mich wirklich um die Antworten wundern.

-- Editiert von WillsWissen2014 am 29.03.2018 18:23

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