recht am eigenen bild

19. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
antonella2007
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
recht am eigenen bild

hallo ich habe ein großes problem und hoffe ich bekomme hier informationen....erstmal hoffe ich ich bin im richtigen berreich
ich habe von meinen freunden und meiner familie auf meiner hochzeit/polterabend/junggesellinnenabschied bilder gemacht und die auf einer internetplattform veröffentlicht. die waren dort aber nur für meine freunde sichtbar. das sind alles ganz harmlose bilder. vor diesen ereignissen habe ich angekündigt das ich diese bilder auf dieser internetplattform veröffentlichen werde und keiner hatte etwas dagegen. mittlerweile war ein familienmitglied beim anwalt und will mich auf schmerzensgeld verklagen, da diese person die bilder nicht im internet haben will. der breif kam vor ein paar tagen, die bilder hatte ich aber schon im august gelöscht. ich habe nichts schriftliches von dieser person, da es sich um eine mitglied meiner familie handelt und ich nie gedacht hätte das diese person solche schritte einleitet. alle anderen beteiligten können bezeugen das ich vorher diese ankündigung gemacht habe. kann mir jemand sagen womit ich rechnen muss?????????

danke im vorraus

-- Editiert von antonella2007 am 19.01.2009 14:49

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Antonella,

wenn das Schreiben jetzt erst kam...., und die Bilder seit August 2008 gelöscht sind,
dürfte es aus meiner Sicht keine Probleme geben.

Sollten allerdings screnshots vorhanden sein, die Belegen, das die Bilder bis vor kurzer Zeit im Netz waren, würde ich dem Rechtsbeistand sofort mitteilen, das es keine böse Absicht war (ich geh auch davon aus das keine Kinder abgebildet waren)
diese sofort gelöscht wurden bzw. werden!

Da die Bilder aber schon lange nicht mehr im Netz zu sehen sein sollen, stellt sich die Frage weshalb jetzt erst Anstoß daran gefunden wurde, zumal damals ja Einwilligung bestanden haben soll?

Mit freundlichen Grüßen
Sandy692

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#2
 Von 
antonella2007
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja die person auf dem bild hat die bilder ausgedruckt, eine freundin der nachbarin von ihr war in meiner freundesliste und deshalb konnten sie die sehen. obwohl die person die bilder schon vorher gesehen hat.

die bilder sind aber auch im august ausgedruckt worden, darauf kam die beschwerde und ich habe sie sofort rausgenommen.

warum erst jetzt rechtliche schritte gegen mich eingeleitet wurden???? habe mit dieser person ziemlichen streit. alles nach dem prinzip wie mache ich jemandem das leben schwer. ziemlich gemein
kinder waren nicht abgebildet

ich danke für die schnelle antwort

-- Editiert von antonella2007 am 19.01.2009 18:17

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Sie haben Bilder von anderen Personen auf einer Internetplattform veröffentlicht. Darf man fragen, auf welcher ? Sie schrieben, dass diese Bilder nur bestimmten Personen zugänglich waren... Wie das ? Im Internet sind Bilder für jeden x-Beliebigen zugänglich, sofern Sie nicht durch Passwort o.ä. versperrt werden. Also theoretisch sind die Bilder für Millionen User zugänglich. Dabei ist es unerheblich, ob und wie jemand auf die entsprechende Internetseite kommt.

Folglich muss man sich vorher überlegen, welche Bilder man mit welchem Einverständnis veröffentlicht. Wenn sich einer beschwert, ist es eigentlich zu spät. Jeder hat das Recht auf das eigene Bild.

Die Frage bleibt, was denn ungefähr auf den Bildern drauf ist - im Koma liegende Partyteilnehmer oder was ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand über ein normales Polterabendfoto aufregt.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
antonella2007
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

das war die seite studivz.....die bilder waren eigentlich völlig harmlos. einfache aufnahmen, nichts peinliches. und auf dieser plattform habe ich eingestellt, das nur meine freunde meine alben anschauen dürfen.
alle meine freunde die auch dabei waren können bestätigen das ich vorher angekündigt habe die bilder auf studivz zu veröffentlichen und keiner!!!! hatte etwas dagegen. die bilder entstanden im april 2008 auf meiner hochzeit. im mai 2008 haben wir, auch die person die mich verklagen will, die bilder zusammen auf dieser seite angeschaut. august 2008 habe ich mich schwer mit der person gestritten, seitdem kein kontakt mehr(trotz familienmitglied). habe die bilder freiwillig rausgenommen, aber da hat die person die bilder schon ausgedruckt. und jetzt januar 2009 wird geklagt, ich denke einfach um mir eins auszuwischen.
jetzt soll ich 5000 euro schmerzensgeld und 2000 euro rechtsanwaltsgebühren zahlen... wieso denn bitte schmerzensgeld???? 2000 euro anwaltskosten?????

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