hallo,
ich war gestern mit einem freund auf einer party und auf dem nach hause weg werden wir von der polizei angehalten....
angeblich haben wir eine sachbschädigung begangen und sie wollen unsere personalien feststellen.
ich hab nur einen studentenausweis dabei den nehmen sie mir ab und sie lassen uns ewig draußen sitzen...angeblich haben wir einen stromkasten umgeworfen wird uns gesagt ... zwei dunkelbekleidete wurden gesehn ... nachdem sie etliche male nachgefragt haben nach den personalien die sie ja schon hatten durch den ausweis meinten sie wir sein von zeugen identifiziert worden und müssen pusten, haben wir dann auch dann haben sie den studentenausweis zurück gegeben und wir durften gehn....
die frage ist was soll das? ...und kommt jetzt was auff un zu wir haben nichs gemacht mussten ewig an der straßenecke sitzen wärend die frau von der polizei den ausweis gecheckt hat ... hab jetzt schon ein bisschen angst
nagut bis dann
alex
sachbeschädigung 2 ecken weiter angehalten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
"Das" ist eine polizeiliche Ermittlung. Davon haben Sie bestimmt schon mal gehört oder im Fernsehen etwas zu gesehen. Vor allem ist "das" nicht zu beanstanden. Insbesondere die Feststellung der Personalien gehört dazu. Und wenn man seiner Ausweispflicht dann selber nur im mini malen Rahmen nachkommt, muss man sich zum einen nicht wundern, wenn die Überprüfung dann etwas länger dauert, und zum anderen sollte man froh sein, wenn die Polizei sich mit dem Studentenausweis zufrieden gibt.Zitat:die frage ist was soll das?
Ja, ein Eemittlzngsverfahren. Das kann alle möglichen Ausgänge haben. Hängt inbsesonderw davon ab, wie verdächtig Sie nun genau sind, bzw. was die Zeugenaussagen genau beinhalten. Im für Sie glücklichsten Fall wird es einfach eingestellt.Zitat:kommt jetzt was auff un zu
Das sagt jeder Verdächtige. Darauf kann die Polizei nichrs geben. Sie werden aber nochmal die Gelegenheit erhalten, diese Sichtweise darzulegen, sofern das Verfahren nicht ohnehin eingestellt wird. Das alles kann allerdings mehrere Monate dauern.Zitat:un zu wir haben nichs gemach
Zitat:Im für Sie glücklichsten Fall wird es einfach eingestellt.
und im üngünstigsten?
Sowas ist doch einfach nur mist.... Ich find es richtig unfair es macht mich wütend und mir angst
-- Editiert von alexan1234 am 10.06.2016 13:51
-- Editiert von alexan1234 am 10.06.2016 13:51
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Im ungünstigsten Fall werden Sie (ggf. nach öffentlicher Hauptverhandlung) zu Sozialstunden oder einer Geldstrafe verurteilt, jenachdem wie alt Sie sind. Dabei kann man weder Zahl der Sozialstunden noch Höhe der Geldstrafe vorhersagen. Aller Wahrscheinlichkeit nach landet das nicht im Führungzeugnis. Dabei muss man bedenken, dass es sich hierbei (Stromkasten?!) eventuell nicht um eine gewöhnliche Sachbeschädigung nach § 303 StGB
handelt, sondern eine der folgenden Vorschriften ins Spiel kommt. Selbstverständlich müssten Sie den Schaden dann auch bezahlen. Einen Pflichtverteidiger bekommen Sie nicht, brauchen Sie aber auch nicht zwingend. Da die Folgen damit meines Erachtens noch immer überschaubar sind, sehe ich keinen Grund für Angst.
Das mit der Fainess bewerte ich entschieden anders. Zu anderen Zeiten oder in anderen Ländern hätten Sie jetzt schon im (weniger charmanten) Knast gesessen. Hier hingegen bemüht man sich darum, den Fall erstmal aufzuklären. Man nimmt auch eine Atemprobe, um Sie im Fall der Fälle ggf. als schuldunfähig zu entlasten. Für mich ist das das ein deutlicher Hinweis auf Fairness. Sie können ja mal einen Gegenvorschlag machen, wie Sie den Fall lieber aufgeklärt hätten.
Ich wundere mich übrigens über Ihre Überschrift. Sie schreiben, dass Sie "2 Ecken weiter angehalten" wurden. Wo beginnt denn diese Zählung? Also was war "2 Ecken" zuvor?
Na der Stromkasten steht da zwei ecken weiter da beginnt die zählung...
Wir wurden angehalten weil wir wohl die einzigen in der nähe waren die rumgelaufen sind ..falsche zeit falsche ort... und ja das find ich unfair wenn einem was vorgeworfen wird was man nicht gemacht hat ^^
Wie ich den Fall aufgeklärt haben wollen würde ist das sie den fangen der es war ...
Zitat:dass es sich hierbei (Stromkasten?!) eventuell nicht um eine gewöhnliche Sachbeschädigung nach § 303 StGB handelt
So ein Baustellenstromkasten solls gewesen sein kein son häuschen... aber keine ahnung
-- Editiert von alexan1234 am 10.06.2016 16:16
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