ja, hallo erst mal
folgendes: Ein Freund und ich haben betrunken (1,3 und 1,5 promill) zwei Kfz beschädigt! Der Schaden ist wohl sehr hoch!
Jetzt war ich bei der Polizei, hab aber die Aussage verweigert.
War das gut oder schlecht?
Was kommt jetzt auf uns zu?
Was mach ich jetzt am besten?
Sachbeschädigung an kfz - Was mach ich jetzt am besten?
22. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 22. Oktober 2007 | 20:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung an kfz - Was mach ich jetzt am besten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Oktober 2007 | 10:54
Von
Status: Praktikant (609 Beiträge, 105x hilfreich)
quote:
War das gut oder schlecht?
Da kommt darauf an, ob Ihnen die Tat auch ohne Ihr Geständnis nachgewiesen werden kann. Grundsätzlich wird ein Geständnis immer strafmildernd berücksichtigt.
quote:
Was kommt jetzt auf uns zu?
Wahrscheinlich eine Strafe, wenn das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt wird.
quote:
Was mach ich jetzt am besten?
Abwarten, was kommt!
#2
Antwort vom 23. Oktober 2007 | 11:10
Von
Status: Lehrling (1398 Beiträge, 260x hilfreich)
Wie alt sind Sie denn?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Oktober 2007 | 15:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
19 und 20
#4
Antwort vom 24. Oktober 2007 | 13:29
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Hi,
tja, die eventuellen Vorstrafen wären auch nicht uninteressant...Generell kann bei Ihnen beiden Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.
Das bedeutet:
1. Jugendstrafrecht: Sozialstunden oder Jugendarrest
2. E-Strafrecht: Geldstrafe
3. Generell: Zivilrechtliche Haftung, also Verpflichtung zum Schadenersatz
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten