sachbeschädigung blackout !!

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
aasfdsdsdasa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
sachbeschädigung blackout !!

hey man vermutet das ich eine sachbeschädigung begangen habe (einen rolladen kaputt gemacht) doch man hat keine zeugen wo gesehen haben das ich es auch zu 100% war..und ich weiß es nicht mehr da ich an diesem tag ausgerutscht bin weil es so glatt war und ich ca 1 minute bewusstlos war (das können auch einige bezeugen), hatte irwie voll des blackout (kommt vll auch etwas vom alkohol obwohl ich nicht soviel getrunken habe) und weiß nicht mehr viel vom tag nun wollt ich wissen wenn die leute das anzeigen mit dem rolladen ohne zeugen und ich kann mich an nix mehr erinnern kann wird diese dann fallengelassen oder kann es konzequenzen für mich haben?!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

Zum strafrechtlichen Aspekt: es könnte in solch einem Falle eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung vorliegen, aber die Beweislage wäre für die Ermittlungsbehörde kaum gegeben. Interessant wäre die Einschätzungsmöglichkeit der Schadenshöhe, weil sich danach natürlich auch der Ermittlungsaufwand richtet.

Also, in einem Fall, wo keine Spurensicherung betrieben wird und keine Zeugenaussagen vorliegen und man sich selbst nicht erinnern kann (man muß sich im Strafverfahren selbst nicht einmal äußern, dies nur am rande), wüßte ich wirklich nicht, wie die Anzeige über das Vorverfahren hinaus Bestand haben sollte.

Zivilrechtlich gesehen ist es unmöglich, jemanden in Regreß zu nehmen, ohne Beweise für seine Täterschaft vorzubringen. Ohne Verurteilung im Strafprozeß dürfte es mithin auch keine Regreßmöglichkeit im zivilrechtlichen Sinne geben.

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#2
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> man hat keine zeugen wo gesehen haben das ich es auch zu 100% war

Wie kommt "man" denn dann auf dich als möglichen Täter?

> Ohne Verurteilung im Strafprozeß dürfte es mithin auch keine Regreßmöglichkeit im zivilrechtlichen Sinne geben.

Nicht ganz. "In dubio pro reo" kann einem im Einzelfall vor dem Strafgericht helfen, trotzdem kann das Zivilgericht von der Schuld überzeugt genug sein, ein gegenteiliges Urteil zu fällen.

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#3
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

@ wellkampZur zivilgerichtlichen Entscheidung: sicher, es könnte zu einer gegenteiligen Entscheidung kommen - aber bei einer Beweislage wie der vorgenannten? Interessant wäre es allerdings wirklich, weshalb man auf den Fragesteller gekommen ist bzw. weshalb er als möglicher Täter im Fokus steht.

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#4
 Von 
aasfdsdsdasa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

auf die frage von wellkamp zurück naja das war so ich habe dort leider einen fön geschrottet wo ich meine hose abtrocknen wollte (was ich alles auch erst am tag danach von einem kumpel erfahren habe) diesen habe ich aber gleich ersetzt und somit dieses problem aus der welt gesetzt...ich glaube einfach das die person wo mich beschuldigt meine bewusstlosigkeit als grund nimmt.
so unter dem motto du weißt es nicht mehr also warst du es.
danke schon mal für eure bisherigen antworten

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#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Oder es könnte sein, daß du es doch warst. Das weißt du nicht wegen deines Blackouts.

Was ist also wahrscheinlicher:

(a) Daß du dort einen "Fön geschrottet" hast, danach ohnmächtig wurdest, dann kam jemand ganz anders und hat den Rolladen kaputt gemacht, woraufhin der Geschädigte dann dachte "hänge ich dem Fönschrotter auch mal den Rolladen an, damit es sich richtig lohnt"? Oder

(b) Daß du dort einen "Fön geschrottet" hast und auch den Rolladen und dann ohnmächtig wurdest?

Mir würde (b) 100mal plausibler vorkommen. Ob das für eine strafrechtliche Verurteilung reicht, weiß ich nicht, aber es reicht mir in jedem Fall, es für merkwürdig zu halten, wieso du bei der Sachlage so kategorisch deine Schuld ausschließt und jetzt den Geschädigten für den bösen Lügner hältst...

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#6
 Von 
aasfdsdsdasa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das ist es ja es hört sich schon so an wie wenn ich es auch gewesen war mit dem rolladen aber man hat mich halt nicht gesehen sondern vermutet es nur...das sollte doch eigentlich für eine strafrechtliche verurteilung nicht ausreichen oder?!
Ich habe auch meine kumpels gefragt un sie meinten alle sie hätten das nciht gesehen und ich wäre das nich gewesen.Hätte irgendeiner von ihnen gesagt das ich es ja auch war würde ich natürlich gleich für den schaden aufkommen.

-- Editiert von aasfdsdsdasa am 09.01.2009 11:51

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