sachbeschädigung/ verjährung

22. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.02.2021 20:29:14
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
sachbeschädigung/ verjährung

hallo,
ich habe folgende Frage,
habe vor 7 Jahren gesprayt, auch an öffentl Gebäuden,
und wollte nun wissen, ob diese Handlungen nach § 78
nach 3 Jahren verjährt sind.
Ein Anwalt sagte mir mal, dass Sachbeschädigungen
nach 10 Jahren erst verjähren,
stimmt das?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Die Verjährung beträgt 5 Jahre.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Aber nur, wenn sie in dieser Zeit nicht z.B. durch die Anordnung eines Anhörungsbogens an den Beschuldigten oder einen Haftbefehl unterbrochen wurde. Was ist eigentlich mit Untersuchungen im Ausland gemeint? Nach 10 Jahren (doppelte Frist) verjährt die Tat selbst dann, wenn die Verjährung unterbrochen wurde.

Wenn die innerhalb der 5 Jahre nicht auf dich gekommen sind, sollte das eigentlich verjährt sein. :)

-- Editiert von danielB am 23.01.2006 00:01:52

0x Hilfreiche Antwort

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