schlechte Behandlung durch Polizei - An welche Stelle kann ich mich wenden?

6. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bertonel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
schlechte Behandlung durch Polizei - An welche Stelle kann ich mich wenden?

Hallo,

mir ist vorgestern etwas ziemlich "schräges" passiert. Ich bin Altenpflegerin und ein (93-jähriger) Patient hat mir vor 5 Tagen 3000,-- € anvertraut, damit ich mit diesem Geld eine Rechnung für ihn überweise. Diese Überweisung hätte erst 1 Woche später stattfinden sollen. Leider habe ich mir keine Qutittung geben lassen. Vorgestern hat mich plötzlich die Polizei an einer Tankstelle verhaftet. Der Patient hat plötzlich behauptet, ich hätte das Geld gestohlen. Die Polizei hatte sogar einen Durchsuchungsbefehl für meine Wohnung. Ich habe der Polizei sofort nach meiner Festnahme erzählt, dass ich das Geld zuhause hätte und dass ich das Geld freiwillig herausgeben will. Trotzdem hat mich die Polizei 4 Stunden (!) bei sich festgehalten. Nun muss ich dazu sagen, dass ich im 3. Monat schwanger bin, was ich den Polizisten anhand eines aktuellen Ultraschallbildes bewiesen habe. Man hat mir trotzdem verweigert, während der 4 Stunden etwas zu trinken (ich hätte sogar selbst Getränke im Auto gehabt), etwas zu essen oder Medikamente einzunehmen. Außerdem durfte ich nicht mit einem Anwalt oder meinem Mann telefonieren. Mir wurden jegliche Telefonate verweigert. Die Polizisten durchsuchten (obwohl sie ja wussten, dass das Geld bei mir zuhause war) sogar das Fahrzeug meines Ehemannes, weil ich mit diesem Auto unterwegs war. Bei der Durchsuchung ist - was wir erst später festgestellt haben - in dem Auto erheblicher Sachschaden entstanden (Teppiche herausgerissen usw.). Die beiden Polizisten setzten mich während der 4-stündigen Vernehmung massiv unter psychischen Druck, drohten mir sogar, ich würde meine Familie nicht so schnell wieder sehen. Außerdem unterstellten sie mir, ich hätte weiteres Diebesgut in meiner Wohnung (was nicht stimmt und wozu es keinerlei Verdacht gab). Erst nach den 4 Stunden fuhr mich die Polizei nach Hause und ich konnte das Geld aushändigen. Auf die Hausdurchsuchung hat die Polizei verzichtet. Mittlerweile hat der alte Patient, der mich angezeigt hatte, die Anzeige zurückgezogen, weil ihm wieder eingefallen ist, dass er mir das Geld selbst gegeben hat. Nun frage ich mich, ob die Polizei berechtigt war, mich 4 Stunden festzuhalten, mir die Nahrungsaufnahme sowie sämtliche Telefonate zu verweigern ??? Falls nein: An welche Stelle kann ich mich wenden und mich hierüber zu beschweren? Kann ich gar Anzeige gegen die Polizisten erstatten? Über einen fachkundigen Rat würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

So wie Sie den Fall schildern kann ich keine Pflichtverletzung erkennen. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit über den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde eine Überprüfung des Verhaltens der ermittelnden Beamten zu erreichen. Zuständig für die Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde ist zunächst der Dienstvorgesetzte der Beamten. Ich rate Ihnen allerdings zu einem klärenden Gespräch bevor sie sich selbst, aber auch der Behörde, unnötig Arbeit aufhalsen.

Ohne Schuld in ein Ermittlunsverfahren zu geraten ist für den Betroffenen eine gravierende und meist äußerst frustrierende Erfahrung. Halten Sie den Polizeibeamten zugute, dass sie es mit einem aus ihrer Sicht überführten Straftäter zu tun hatten und es für sie lediglich darum ging, Hinweise auf das Vorliegen noch weiterer Straftaten zu ermitteln. Wären Sie Betroffener, würden sie allzu zimperliches Vorgehen der Polizei wohl ebensowenig gutheissen. Im vorliegenden Fall sind Sie mit einem "blauen Auge" davongekommen. Bei etwas schlechterem Erinnerungsvermögen Ihres Patienten hätten Sie mit erheblichen Strafrechtlichen Folgen zu rechnen gehabt.

Falls Ihre Patienten mit Geldangelegenheiten überfordert sind, können Sie übrigens beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung anzuregen, bzw. sich von Ihren Patienten eine Vorsorgevollmacht zur Vertretung in Vermögensangelegenheiten ausstellen zu lassen. Allerdings sollten Sie diesbezüglich, um Ärger zu vermeiden, mit den Angehörigen der Patienten sprechen. Selbstverständlich sollten Sie auch bei Vorliegen einer solchen Vollmacht *niemals* Bargeld oder Wertsachen ohne Beleg entgegennehmen.

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#2
 Von 
Hühnerkopf
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wird wohl nichts mit ner Anzeige. Ein Kollege von mir ist auf ner Wache bei uns in der nähe von mehreren Polizisten zusammengeschlagen worden, weil die ne Aussage gegen nen anderen Kollegen von mir haben wollten, der angeblich den Sohn von einem von den Polizisten verprügelt hat. Das Verfahren, das mein Kollege eingeleitet hatte, wurde ziemlich bald fallen gelassen.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Beide Sachverhalte sind ja ohl kam vergleichbar. wie auch immer, ich sehe es genauso wie NorbertS

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#4
 Von 
ThomasK001
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 24x hilfreich)

also das man einer Schwangeren Frau Trinken und Medikamente verweigert hat ist für mich ein Skandal. Und das jemand auf der Wache zusammengeschlagen wird ,scheint der Staat auch irgendwie zu dulden......

Haben wir jetzt auch das recht der körperlichen Unversehrtheit verlohren?
Wenn solche Vergehen nicht geahndet werden ,wofür haben wir dann das Grundgesetzbuch?

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#5
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>Sohn von einem von den Polizisten verprügelt hat.

Wenn das so ist, und ihr Kollege die Misshandlungen per Attest beweisen kann, sollte er umgehend eine Strafanzeige erstatten. Es ist meiner Erinnerung nach äusserst ungewöhnlich, dass Polizeibeamte, die mittelbar oder unmittelbar persönlich mit dem Ermittlungsgegenstand zu tun haben, selbst an den Ermittlungen teilnehmen. Allerdings gestehe ich der Polizei einen verhältnismässig weiten Spielraum bei der Wahl ihrer Mittel zu, habe aber durchaus schon selbst erlebt, dass Polizeibeamte härter als nötig vorgegangen sind. Dies darf nicht hingenommen werden, schon der überwiegenden Mehrheit der korrekt vorgehenden Beamten wegen.

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Außerdem weicht auch oft genug die Schilderung der Betroffenen deutlich von der der Polizisten ab. Warum sollte die Polizei der armen Schwangeren ein Getränk oder gar Medikamente verweigern und sich damit der Gefahr eigener Strafverfolgung (KV) aussetzen. Die Version der Beamten wäre hier durchaus von Interesse.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>Außerdem weicht auch oft genug die Schilderung der Betroffenen deutlich von der der Polizisten ab.

... alles andere wäre durchaus überraschend ... aber dafür haben wir ja das Grundgesetzbuch ... oder so ... ;)

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