schon wieder thema *ladendiebstahl*!

28. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
foxung
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
schon wieder thema *ladendiebstahl*!

hallo!
mir ist gerade die peinlichste aktion unterlaufen.. wurde mit 2 pullis in der tasche (gesamtwert ca. 62,--€) vom kaufhausdetektiv erwischt. habe gleich die 50,--€ anzeigegebühtr gezahlt. polizei kam nicht, habe mich kooperativ und höflich verhalten. bin 20 jahre alt und auszubildende. habe ein monatliches nettogehalt von 525;--€ und muss davon 2 wohnungen unterhalten, so dass absolut nichts übrig bleibt. ansonsten beziehe ich keine weiteren einkünfte bis auf zuschüsse für bücher von der firma.

meine frage also:
ich werde mit realtiv großer wahrscheinlichkeit wegen geringfügigkeit eingestellt, richitg?

aber:
wie viel strafe wird auf mich zukommen??? habe absolut kein geld und selbst die bereits gezahlten 50,--€ tun weh.

dann noch:
wenn wegen geringfügigkeit eingestellt wird. taucht das ganze dann noch irgendwo auf? gibt es vielleicht eine art frist bis das ganze gelöscht ist?


ich weiß es ist nervig,w eil es schon so viele thraeds zu dem thema gibt. aber jeder fall ist ja irgendwie auch individuell

danke schon einmal!

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14 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Du wirst garantiert nicht eingestellt, sondern ggf. das Verfahren, was hier aber auch fraglich ist, da die Grenze des "geringen Wertes" iSd. § 248a StGB bei 62,-€ überschritten ist.

Die Chancen auf eine Einstellung stehen hier IMHO 50:50

Außerdem muß geklärt werden, ob Jugendrecht oder Erwachsenenrecht angewendet wird.

Ja nachdem fallen dann auch die Konsequenzen (Strafe, ggf. Registereinträge) aus.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
foxung
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

wie verhalte ich mich also nun am besten? so dass das jugendstarfgesetz noch angewendet wird?
ab welchem betrag gilt nicht mehr die geringfügigkeit.
es war ja auch das erste mal und der sicherheitsmann hat gemeint, dass es nicht so schlimm werden wird.er hatte sogar eingestanden, dass ihm früher soetwas auch passiert sei... oh mann!!! ich weiß nicht was ich machen soll....was für ein schreckliches gefühl

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

wie verhalte ich mich also nun am besten?

Wenn Du eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommst solltest Du Dich dort geständig und einsichtig zeigen.


so dass das jugendstarfgesetz noch angewendet wird?

Darauf hast Du keinen Einfluss. Das entscheidet die Jugendgerichtshilfe, bzw. der Richter.

ab welchem betrag gilt nicht mehr die geringfügigkeit.

Einen gesetzlich definierten Betrag gibt es da nicht. Der Richtwert den die meisten Gerichte zugrunde liegen sind 50,00 €



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>mir ist gerade die peinlichste aktion unterlaufen

Ich hoffe doch, es ist Ihnen peinlich einen Diebstahl begangen zu haben und nicht, dabei erwischt worden zu sein.

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#5
 Von 
foxung
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

peinlich ist in diesem zusammenhang eh das falsch gewählte wort. fakt ist , dass ich eine starftat begangen habe und diese zugleich aufgedeckt wurde. natürlich unterlaufen menschen äwhrend ihres lebens eine menge fehler und kommen mit dem gestz in irgendeiner weise in berührung, sei es ruhestörung der bei rot über die ampel fahren.
allerdings ist diebstahl immer noch in einem andren verruf als solche delikte, mit denen zum teil sogar auf partys geprahlt wird. ich sehe ein, dass ich einen groben fehler begangen habe und weiß, dass mir soetwas in zukunft nicht mehr passieren wird. ich weiß nicht was mich dazu getrieben hat, vielleicht war es der reiz mich selber auf die probe zu stellen. hat schließlich nicht geklaptt und nun bin ich schlauer und stelle mich den konsequenzen.

noch eine frage:
werden die 50,-- € als einmalige zahlung angesehen?

mit dankbaren grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>nun bin ich schlauer
Das war die richtige Antwort :)

>werden die 50,-- € als einmalige zahlung angesehen?

Wie meinen sie das?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
foxung
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

>nun bin ich schlauer

ja sie haben schon wieder recht! das war auch wieder eine dieser vagen aussagen, von denen ich eigentlich ein gegner bin. :)

bin nur immer noch in einer art seltsamen bewusstseinszustandes, der wahrscheinlich mit der aufregung zu begründen ist.

>werden die 50,-- € als einmalige zahlung angesehen?

habe in verhergehenden threads zu dem thema gelesen, dass tagessätze erhoben werden,meine frage ist nun mit wievielen tagessätzen zu welchem betrag ist rechnen kann. da eine summe von 50,--€ bereits in den raum geworfen wurde.... :(

halte diesen betrag - vorausgesetzt zahlbar zu mehreren Sätzen - als summe akkumuliert am ende für ziemlich hoch. zumal ich nur ein geringes einkommen habe und ein leben als studentin/Azubi friste.

ich weiß auch, dass es vom ermessen des richters abhängt, aber nur eine approximative angabe der kosten würde mir helfen.

danke!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
foxung
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

>nun bin ich schlauer

ja sie haben schon wieder recht! das war auch wieder eine dieser vagen aussagen, von denen ich eigentlich ein gegner bin. :)

bin nur immer noch in einer art seltsamen bewusstseinszustandes, der wahrscheinlich mit der aufregung zu begründen ist.

>werden die 50,-- € als einmalige zahlung angesehen?

habe in verhergehenden threads zu dem thema gelesen, dass tagessätze erhoben werden,meine frage ist nun mit wievielen tagessätzen zu welchem betrag ist rechnen kann. da eine summe von 50,--€ bereits in den raum geworfen wurde.... :(

halte diesen betrag - vorausgesetzt zahlbar zu mehreren Sätzen - als summe akkumuliert am ende für ziemlich hoch. zumal ich nur ein geringes einkommen habe und ein leben als studentin/Azubi friste.

ich weiß auch, dass es vom ermessen des richters abhängt, aber nur eine approximative angabe der kosten würde mir helfen.

danke!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>>werden die 50,-- € als einmalige zahlung angesehen?

Jetzt mal halblang. Die 50 Euro hat Ihnen der Geschädigte abgenommen, das war kein Vorgriff auf eine später wie auch immer zu entrichtende Strafe, über die letztlich nur das Gericht entscheidet. Das *kann* ein in Tagessätzen zu bezahlender Betrag sein und richtet sich nach Ihrer Schuld und Ihren Lebensverhältnissen. Darüber zu orakeln ist meiner Ansicht nach jetzt noch zu früh.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
foxung
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

verstehe. bin leider nur völlig besorgt, da es für mich das erste mal ist und ich absolut nicht weiß, was auf mich zukommen wird.
eine gute nacht

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig, mit den 50,00 € ist der zivilrechtliche Anspruch des Kaufhauses befriedigt.

Die strafrechtliche Konsquenz (Geldstrafe in Tagessätzen oder Geldauflage iVm. einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO ) wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit höher ausfallen, falls nicht ohne Aufalge eingestellt wird (was ja auch möglich ist).

Wie hoch genau, läßt sich nicht vorhersagen und hängt von den von Norbert bereits genannten Umständen ab.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

@!Streetworker!
PMFJI :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
foxung
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

PMFJI. das möcht ich auch wissen!!!!!
:)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@ Norbert

No Problem. Mach ich ja auch ab und an :)

@ foxung:

PMFJI
=
Pardon me for jumping in

-----------------
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