schriftlicher Anhörungsbogen nach Diebstahl wie verhalten

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fragestellerin2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
schriftlicher Anhörungsbogen nach Diebstahl wie verhalten

Hallo,

ich habe leider einen dummen Fehler begangen und einen Diebtsahl getätigt (Warenwert 130€).
Beim Herausgehen wurde ich auch gleich von einem Ladendetektiv gestellt und um Leerung meiner Tasche gebeten. Er hat meine Personalien aufgenommen, unterschrieben habe ich jedoch nichts und vor Ort auch nichts zugegeben. Angeblich habe er meinen Diebstahl auf Video, ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob er da blufft.

Nun habe ich von der Polizei einen Bogen zur schriftlichen Anhörung bekommen und bin sehr verwirrt, was ich in's Feld Tatmotiv schreiben soll. Ich schwanke zwischen den Möglichkeiten die Tat wenigstens zuzugeben und mich schriftlich zu entschuldigen (das soll strafmildernd wirken) oder mich lieber gar nicht zu äußern(angeblich am besten, wenn man nicht weiß wa in den Akten steht und laut einer anderen Anwaltsseite soll einem da auch Informationen die noch unbekannt sind entlockt werden) ......?
Ich bin erwebslos und kann mir einen Anwalt, der Akteneinsicht für mich durchführt und mich vertritt nicht leisten.
Leider hat genau die Geldnot mich erst in diesen ganzen Schlamassel geritten und soweit ich weiß würde ich beim Amtsgreicht nur einen Schein auf Rechtsberatung bekommen.

Ich habe große Angst was nun kommt, was für ein Strafmaß ich zu erwarten habe und wie ich das Geld für die Strafe aufbringen soll.

Wie soll ich mich beim Kästchen "Tatmotiv" am besten verhalten?
Welche Möglichkeiten für Anwaltsvertretung gibt es für erwerbslose?
Wie kann ich die folgende Entwicklung möglichst günstig beeinflussen?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Angeblich habe er meinen Diebstahl auf Video, ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob er da blufft.


Und selbst wenn ... Er hat doch das "corpus delicti" bei Dir gefunden ?!

Zitat:
Ich schwanke zwischen den Möglichkeiten die Tat wenigstens zuzugeben und mich schriftlich zu entschuldigen (das soll strafmildernd wirken) oder mich lieber gar nicht zu äußern


Ja, eines von beidem wäre angebracht.

Zitat:
angeblich am besten, wenn man nicht weiß wa in den Akten steht und laut einer anderen Anwaltsseite soll einem da auch Informationen die noch unbekannt sind entlockt werden


Was könnte man Dir denn beim ausfüllen eines Anhörungsbogens "entlocken", was noch unbekannt ist??

Zitat:
Ich bin erwebslos und kann mir einen Anwalt, der Akteneinsicht für mich durchführt und mich vertritt nicht leisten.


Letzteres ist auch nicht notwendig. Und mehr als "gib's zu" oder "sag gar nichts" kann Dir der Anwalt auch nicht raten.

Zitat:
Ich habe große Angst was nun kommt, was für ein Strafmaß ich zu erwarten habe und wie ich das Geld für die Strafe aufbringen soll.


Ich gehe mal davon aus, dass Du min. 21 Jahre alt bist:

Mit viel Glück und ohne Vorstrafen evtl. noch eine Einstellung nach § 153a StPO gg. Auflage. Ansonsten Geldstrafe um die 25-40 Tagessätze. Als Erwerbsloser kann man die in Rateh zahlen oder auch in gemeinnützige Arbeitsstunden umwandeln lassen.

Zitat:
Wie soll ich mich beim Kästchen "Tatmotiv" am besten verhalten?


Das kannst Du frei lassen.

Zitat:
Welche Möglichkeiten für Anwaltsvertretung gibt es für erwerbslose?


Für Vertretung nur die selbe, die Erwerbstätige auch haben. Anwalt auf eigene Kosten nehmen. Ist aber hier wie gesagt Unfug.

Zitat:
Wie kann ich die folgende Entwicklung möglichst günstig beeinflussen?


Von Einsicht und Reue getragenes Geständnis ablegen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ich schwanke zwischen den Möglichkeiten die Tat wenigstens zuzugeben und mich schriftlich zu entschuldigen (das soll strafmildernd wirken)

Eine schriftliche Bitte um Entschuldigung müsste man aber an den Laden richten. Eine Entschuldigung bei der Polizei wäre ziemlich sinnfrei, denn bei der hat man ja nichts geklaut.

Zitat:
Wie soll ich mich beim Kästchen "Tatmotiv" am besten verhalten?

Gar nichts schreiben. Geldnot ist zwar ein nachvollziehbares Motiv, löst aber bei Staatsanwälten / Richtern oft den Gedanken aus "da müssen wir bei der Strafe etwas höher gehen, sonst klaut der bei der nächsten Geldnot wieder..."

Zitat:
Wie kann ich die folgende Entwicklung möglichst günstig beeinflussen?

Kurz und knapp die Tat zugeben ("Ich gebe die Tat zu"). Bedauern ausdrücken ("Mit tut die Tat sehr leid"), Wiederholung ausschließen ("Ich habe daraus gelernt und ich werde nie wieder klauen.")

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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