schützen

17. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)
schützen

Habe ich das recht einer Halbsorgeberechtigten person die Besuchsrecht hat zu verbieten, während der Besuche eine nicht befreundete oder Verwandte person, von der ich erwarte sich vom Kind fernzuhalten, vorzuschreiben, das diese Person sich dem Kind nicht nähern darf?

Besagte person hat rechtswidrige Amtshandlungen für eine Person begangen sowie versucht das Kind vor einer Sorgeberechtigten person zu versteken und Übergriffe gegen das Kind gebilligt.
Das Jugendamt ist über diese vorfälle bestens Unterrichtet hat allerdings ausser der Amtshandlungen nichts Beweiskräftiges un tolleriert diese.

Weiterhin würde mich Interessieren ob das angeben von erschleichen von leistungen 5000€/Jahr? vertraulich behandelt wird, oder der "Verräter" bei erfolgreichem Vertuschen der erschleichung angegangen wird.
Und ob das wissen und ggf. das Handeln des oben Handelden Amtsträgers zum Vertuschen ebenfalls eine rechtswidrige Amtshandlung darstellt.

2Jahre in einer Sexuellaktiven beziehung bei Hartz bezug und gemeinsamen Bett/Wohnung ohne gemeinsame Bedarfsgemeinschaft ist doch erschleichen von Leistungen oder?

Was kann ich tun?

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9 Antworten
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#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Pah, einfach meinen Beitrag gelöscht!

:-(

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#2
 Von 
guest-12318.10.2010 08:15:09
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)
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#4
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Habe ich das recht einer Halbsorgeberechtigten person die Besuchsrecht hat zu verbieten , während der Besuche eine nicht befreundete oder Verwandte person , von der ich erwarte sich vom Kind fernzuhalten, vorzuschreiben , das diese Person sich dem Kind nicht nähern darf ?


Vielleicht schreibst du erst mal in brauchbarem Deutsch, worum es geht. Du hast geschrieben, du wolltest jemandem verbieten, einem anderen zu verbieten etwas zu tun, was dieser sowieso nicht tun darf/soll. Das ergibt keinen Sinn.

quote:
ob das angeben von erschleichen von leistungen 5000€/Jahr? vertraulich behandelt wird


Das Angeben durch wen bei wem?

quote:
oder der "Verräter" bei erfolgreichem Vertuschen der erschleichung angegangen wird


Wenn du behauptest "der X erschleicht sich Leistungen" und du (oder man) kannst das nicht beweisen, hast du ein Problem. Wenn du angibst "ich habe den Verdacht, der X erschleicht sich Leistungen", sieht das anders aus.

Oder legst du es gerade darauf an, schon wieder "unschuldig verurteilt" zu werden?

quote:
Und ob das wissen und ggf. das Handeln des oben Handelden Amtsträgers zum Vertuschen ebenfalls eine rechtswidrige Amtshandlung darstellt.


Gegebenenfalls.

quote:
2Jahre in einer Sexuellaktiven beziehung bei Hartz bezug und gemeinsamen Bett/Wohnung ohne gemeinsame Bedarfsgemeinschaft ist doch erschleichen von Leistungen oder?


Möglich. In der Regel ist sowas durch Hörensagen aber nicht zu beweisen. Es steht auch beispielsweise jedem frei, ein Zimmer an eine H4-Empfängerin unterzuvermieten und mit dieser dann fröhliches Hoppelhäschen zu spielen. Deswegen wird daraus noch keine Bedarfsgemeinschaft. Das wäre ja auch schlimm, nach dem Motto "ab dem dritten Poppen ist es Sozialbetrug".
Und bei Privatkriegen rate ich immer: laß et.

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#5
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
vermute ich das diese darüber ebenfalls Informiert ist


Ah, das ist also des Pudels Kern. Ich sag ja, Privatkrieg...

quote:
Wird einem vermuteten Hinweis nachgegangen?


Kommt darauf an, wie substantiiert der ist. Ein "ich vermute, daß die X weiß, daß die Y und der Z Sozialbetrug begehen" wird vermutlich nicht viel bringen.

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#6
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Ich möchte lediglich das Kind und die Hauptbeziehungsperson vor den beiden schützen...
Kein Privatkrieg!
Das ist nur der Gipfel vom Eisberg.

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#7
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Was ist wenn diese Person die Menschenwürde ihres Kindes verletzt?


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Was ist wenn der Papst mir eine Fratze schneidet? Was meinst du denn konkret?

quote:
Während der Zeit wurde das zu beaufsichtigende Kind, fahrlässig wie vorsätzlich misshandelt


Und das Kind kann dazu nichts sagen? Das kann ja wohl nicht sein.

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#9
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Übrigends war ich teilweise Augenzeuge der übergriffe in Gegenwart der Pädagogen von denen selbst auch fahrlässige gefährdungen ausgingen.
Zudem wurde ich vom Täter regelmässig unter Tränen von den Vorfällen unterrichtet.

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